Abgrenzung Natürliche und Juristische Personen
Natürliche Person
jeder Mensch als Person im Rechtssinne
rechtsfähig ab der Geburt
Juristische Person
Besonders organisierte Personenvereinigung, die gesetzlich befähigt ist selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein
z.B.: AG, GmbH und Genossenschaft
von Eintragung bis Löschung
Wesentliche Kriterien zur Rechtsformwahl
Gesetzliche Grundlagen
Haftung
keine Trennung der Gesellschafterebene und der Gesellschaft
Haftung mit Geselschaftsvermögen
Kapitalbeschaffung
Kreditwürdigkeit
Einführung persönlicher Bürgschaften
Steuerbelastung
Image und Außenwirkung
Aufwendungen bei der Gründung
Geschäftsführung und Vertretung
Innenverhältnis
Außenverhältnis
Gewinnanspruch und Verlustbeteiligung
Rechtsformen
Zusammensetzung Kommanditgesellschaft
Komplementär
Geschäftsführung
Haftet mit seinem ganzen Vermögen
Kommandit
nur Widerspruchsrecht oder nach Vertrag
Haftet nur mit seiner Kapitalanlage
Beispiel: Vater gibt an Söhne Unternehmen weiter und ist mit 50.000 € beteiligt
Kapitalgesellschaften - Definition, Arten
Gekennzeichnet durch Kapitalsammelfunktion
juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
Arten
Unternehmergesellschaft (UG)
Variante der GmbH
verpflichtende Einstellungen von min. 25 % des Jahresüberschusses
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Haftung nur durch Gesellschaftsvermögen
Einlagen der Gesellschafter
Aktiengesellschaft (AG)
Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen
Mindestkapital 51.000 €
Organe einer Aktiengesellschaft
Vorstand (leitendes Organ)
Aufsichtsrat (überwachendes Organ)
Hauptversammlung (Beschließendes Organ)
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft
Funktion des Komplementärs übernimmt GmbH
-> keine beschränkte Haftung
Arten von Ertragssteuern
Einkommenssteuer
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
Steuerpflichtig sind ausschließlich natürliche Personen bei jährlicher Veranlagung
Fiskalzweck (erzielung von Staatseinnahmen), Lenkungszweck (wirtschafts- und spzialpolitische Steuerung), Umverteilungszweck
Progressiver Steuertarif
Steuerpflichtig: Welteinkünfte von Kapitalgesellschaften
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Gewinn der Steuerbilanz nach EstG
Einheitlicher Steuersatz von 15 %
Gemeindesteuer für inländische Gewerbebetriebe
Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig
Gewerbeertrag ist Bemessungsgrundlage
Steuersatz von rund 15 %
Umsatzsteuer - Verkehrssteuer
Verkehr- / Verbrauchersteuer
Steuersatz 19 %
Besteuerungskonzept: Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit sofortigem Vorsteuerabzug
Umsatzsteuer monatlich fällig mit Stellung von Ausgangsrechnung
Voherrschende Rechtsform für Imoobilien-Objektgesellschaften
CmbH & Co. KG
Anleger als Kommanditisten sind Haftungsbeschränkt und nicht körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig
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