Beleuchtung
Fahrkorb
Notbeleuchtung
Triebwerksraum, Rollenraum, ihre Zuwege, Schachtgänge und Fahrschacht: festinstallierte elektrische Beleuchtung
Elektrische Handleuchte muss vorhanden sein
Fahrkorb: 50 lx auf Fußboden und an Befehlsgebern
Notbeleuchtung min. 1 h
Notbefreiung
Schachttüren müssen von außen mit besonderem Schlüssel entriegelt werden können
Bremse muss von Hand gelüftet werden und der Fahrkorb mittels Handrad bewegt werden können
Handrad kann entfallen, wenn Einrichtung vorhanden mit Betätigungskraft max. 400 N oder Rückholsteuerung
rkennbar, ob Fahrkorb in Entriegelungszone
Bündigkeiten
Schachttüren dürfen nur in Entriegelungszone (0,25 m vom Fußboden Haltestelle) geöffnet werden können
Schacht und Fahrkorbtüren
Spalte zwischen den Türblättern oder den Türblättern und dem Türrahmen?
Abstand zwischen Fahrkorbschwelle und Schachttür?
Aufspreizen im gesperrten Zustand max. ?
Fahrkorbtüren müssen bei Personenaufzügen vorhanden sein
Schachttüren müssen vollwandig sein
Abstand zwischen Türblatt und Türzarge, zwischen den Türblättern, zwischen den Schließkanten und zwischen Türzarge und Schließkante max. 6 mm
Lichte Höhe min. 1,8 m
Abstand zwischen Fahrkorbtür und Schachttür max. 0,12 m
Aufspreizen im gesperrten Zustand max. 30 mm
Schließkantensicherung in ganzer lichter Türhöhe; Wirkung kann auf letzten 50 mm aufgehoben werden
Max. Klemmkraft von 150 N statisch an maschinellen Türen
Schließkantensicherung, die Tür umsteuert, bevor maximale Klemmkraft von 150 N erreicht
Schachttürverriegelung muss vorhanden sein
Elektrische Sicherheitseinrichtung, wenn Sperrmittel nicht eingerückt und/oder Schachttür nicht geschlossen
Sperrmittel darf nach Notentriegelung nicht in Entriegelungsstellung bleiben
Schachttüren müssen selbsttätig schließen
Elektrische Sicherheitseinrichtung zur Überwachung der Schließstellung der Fahrkorbtür
welche Angaben im Fahrkorb
Breite und Höhe der Schürze ?
Tür-Auf-Taster oder Notbremsschalter
Lichte Höhe min. 2 m
Im Fahrkorb muss folgendes angegeben werden:
Hersteller
Fabriknummer
Baujahr
Nennlast in kg
Anzahl Personen
Schürze unterhalb der Fahrkorbschwelle, min. Breite der Schachttüren und min. 0,75 m Höhe
Fahrbefehlsgeber mit Fahrtziel oder Fahrtrichtung
Elektrische Stockwerksanzeige, wenn Stockwerksbezeichungen in den Haltestellen vom Fahrkorbinneren nicht erkennbar
Fahrkorbdach
Geländer ?
Geländer müssen mit Zwischenstab und Fußleiste versehen sein
Geländer min. 0,5 m; min. 0,1 m Abstand zu Schachtwänden und Einbauteilen, außer Führungsschienen
Notbremsschalter muss vorhanden sein
Inspektionssteuerung
wo ?
was muss verhindert werden
max Geschwindigkeit
Auf dem Fahrkorbdach, gut zugänglich Umschalter als Rastschalter; Tastschalter zum Verfahren;
Schalterstellung und Fahrtrichtung gekennzeichnet
Selbststätige Türbewegungen müssen verhindert sein
alle anderen Bewegungen des Fahrkorbs verhindert
max. 1,25 m/s
Rückholsteuerung
was muss überbrückt werden?
max Geschwindigkeit ?
Einschalten, Fahrbewegungen über Totmannsteuerung
Jede andere Bewegung des Fahrkorbs verhindert
Überbrückung Schalter GB, Fangvorrichtungen, Puffer, Endschalter
Andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht überbrückt werden
Triebwerk muss gut beobachtet werden können
max. 0,85 m/s
Geschwindigkeitsbegrenzer
Auslösegeschwindigkeiten ?
max Zugkraft ?
Begrenzerseil ?
Auslösegeschwindigkeiten:
Max. 0,7 m/s bis Nenngeschwindigkeit 0,5 m/s
Max. 1,2 m/s bei Nenngeschwindigkeit über 0,5 m/s - 0,85 m/s
Max. 1,4fache Betriebsgeschwindigkeit, jedoch nicht mehr als 1,6 m/s bei Nenngeschwindigkeit über 0,85 m/s - 1,25 m/s
1,25fache Betriebsgeschwindigkeit bei Nenngeschwindigkeit über 1,25 m/s
Im Begrenzerseil erzeuge Zugkraft muss min. 2-facher Kraft für Einrücken der Fangvorrichtung, jedoch min. 500 N
Einrichtung zum Einrücken von Hand
Bei Geschwindigkeitsbegrenzer im Schacht muss Wartungsöffnung vorhanden sein oder Fernauslösung, GB ist von Fahrkorbdach oder Schachtgrube zugänglich, GB kehrt bei Aufwärtsfahrt selbsttätig in Ausgangsstellung zurück
Elektrische Sicherheitseinrichtung muss vorhanden sein
Begrenzerseil:
Drahtseil
Mindestbruchkraft min. 8fache Zugkraft
Durchmesser der Rolle zu Seil min. 25, Seil muss von Rolle mit Spanngewicht gespannt werden
Puffer
wo müssen sie sein ?
Höhe Sockel ?
Welche Puffer bis zu welcher Geschwindigkeit ?
Maximale Verzögerung ?
Aufzüge müssen am unteren Ende der Fahrbahnen von Fahrkorb und Gegengewicht Puffer haben
Fahrkorbpuffer müssen am Fahrkorb angebracht sein oder Auftreffen min. 0,5 m hoher Sockel
Bis 1,25 m/s: energiespeichernde oder energieverzehrende Puffer
Ab 1,25 m/s: energiespeichernde Puffer mit Rücklaufdämpfung oder energieverzehrende Puffer
Mittlere Verzögerung max. 1g; Verzögerungsspitzen von mehr als 2,5 g max. 0,04 s
Tragmittel, Seilendbefestigungen
min Durchmesser
min Anzahl
Sicherheitsfaktor
Seilendbefestigungen
Drahtseile oder Stahlgelenkketten
Min. 6,5 mm, min. 8 mm bei Treibscheibenaufzügen mit mehr als 300 kg Nennlast
Min. drei Seile
Drahtseile bis max. ein Vierzehntel der Bruchkraft beansprucht
Seilendbefestigungen:
Vergossen
Verspleißt
Seilschlösser
Keil-Endklemmen
Pressklemmen
Andere, wenn gleichwertig
Treibscheibe und Rollen
Verhältnis der Durchmesser von Treibscheiben und Rollen zum Nenndurchmesser der Tragseile?
Wo Absprungschutz ?
Verhältnis der Durchmesser von Treibscheiben und Rollen zum Nenndurchmesser der Tragseile min. 40
Schutz gegen Herausspringen von Seilen, wenn Treibscheibe ohne Außenlager einfach umschlungen oder wenn Seile mehr als 45° gegen Waagerechte nach oben führen
Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern bei in den Schacht ragenden Treibscheiben mit nach oben führenden Seilen
Schutz gegen Herausspringen von Seilen an Rollen für Tragseile und Unterseile
Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern bei Seilrollen mit nach oben führenden Seilen
Anforderungen an die Treibfähigkeit
Ausreichende Treibfähigkeit rechnerisch und durch Fahrproben nachgewiesen (150 % nach TRA 102)
Bei Aufsetzten Fahrkorb/Gegengewicht durchrutschen
Anforderungen an die Bremsen
Elektrisch lüftbare, selbsttätig wirkende Bremse, die ausschließlich mechanisch verzögert
Bei Versagen eines Bauteils der Bremse ausreichende Bremswirkung zur Verzögerung des mit Nutzlast beladenen Fahrkorbs
Formschlüssige Verbindung zu Treibscheibe
Verbindung darf kraftschlüssig sein, wenn bei Versagen der kraftschlüssigen Verbindung zusätzliche formschlüssig verbundene Bremse wirksam wird und wenn Kraftschluss größer als
Treibfähigkeit
Bremsdruck durch geführte Druckfedern
Fangvorrichtung
Anforderungen?
bis wann welche?
mittlere Verzögerung bei Nennlast?
Fangvorrichtung muss den mit Nutzlast beladenen Fahrkorb zum Stillstand bringen und an den Führungsschienen festhalten
Keilfangvorrichtung bis 0,5 m/s
Rollenfangvorrichtung bis 0,85 m/s
Rollenfangvorrichtung mit Dämpfung bis 1,25 m/s
Bei Bremsfangvorrichtungen mittlere Verzögerung bei Nennlast zwischen 0,2 und 1,4 g
Lösen und selbsttätiges Rücksetzen Fangvorrichtung nur durch Aufwärtsbewegung
Safü
Fangvorrichtungen, die Fahrkorb oder Gegengewicht in Aufwärtsrichtung bremsen können, sind unzulässig
Schachtgrube
Zugangstür?
Leiter?
Einrichtung zum Betreten der Schachtgrube:
Tiefe mehr als 2,5 m: Zugangstür
Tiefe: 1 m bis 2,5 m: fest angebrachte Abstiegseinrichtung
Schutzräume Schachtkopf
Standfläche Decke ?
Höchste Aufbauten Fahrkorbdach?
Höchste Teile Führungsschuhe, Seilendverbindungen, Kämpfer ?
Geländer - Decke ?
Standfläche - Decke: min. 0,7 m
Aufbauten Fahrkorbdach - Decke: min. 0,3 m
Höchste Teile Führungsschuhe, Seilendverbindungen, Kämpfer - Decke: min. 0,1 m
Geländer - Decke: min. 0,2 m
Schutzräume Schachtgrube
Maße ?
Boden der Schachtgrube - tiefste Teile des Fahrkorbs?
Boden der Schachtgrube - Schürzer ?
Tiefste Teile des Fahrkorbs - Aufbauten Schachtgrube (außer Puffer) ?
0,6 m x 1 m x 0,5 m oder
0,6 m x 0,8 m x 0,6 m oder
0,6 m x 0,6 m x 0,8 m
Boden der Schachtgrube - tiefste Teile des Fahrkorbs: min. 0,5 m
Boden der Schachtgrube - Schürze: min. 0,1 m
Tiefste Teile des Fahrkorbs - Aufbauten Schachtgrube (außer Puffer): min. 0,3 m
Endschalter
Treibscheibe
Hydrauliker
Unmittelbar vom Fahrkorb oder Anschlägen auf den Geschwindigkeitsbegrenzerseil betätigt
Treibscheibenaufzug: max. 0,2 m nach überfahren der Endhaltestelle
Hydraulischer Aufzug: max. 0,1 m nach überfahren der Endhaltestelle
Elektrische Sicherheitseinrichtung
Über-/Unterfahrwege
Oberer Überfahrweg FK:
Treibscheibe: min. 0,5 m (bis 0,85 m/s); min. 0,5 m + v2/10 (über 0,85 m/s)
Hydraulisch: 0,15 m (bis bis 0,85 m/s); min. 0,15 m + v2/10 (über 0,85 m/s)
Unterer Überfahrweg FK:
reibscheibe: min. 0,25 m
Direkt hydraulisch: 0,05 m (bis 0,5 m/s); 0,1 m (über 0,5 m/s)
Indirekt hydraulisch: 0,15 m
Unterer Überfahrweg Gegengewicht einschließlich Pufferhub:
Min. 0,1 m kürzer als oberer Überfahrweg Fahrkorb
Min, so lang, dass oberer Notendschalter zuverlässig betätigt
Abstand Gegengewicht bis Schachtdecke bei Fahrkorb auf Puffern min. 0,1 m
Laufzeitüberwachung
Zeit ?
Bei Treibscheibenaufzügen: Stillsetzen Triebwerk nach max. 45 s, wenn sich Fahrkorb bei laufenden Triebwerk nicht bewegt
Überlasteinrichtung
Keine
UCM
Hydraulisches System
Anforderungen ans Leitunsbruchventil
max Nenngeschwindigkeit
Druckbegrenzungsventl
Handpumpendruck ?
Rohrbruchsicherung:
Muss Fahrkorb gedämpft zum Stillstand bringen
An zugänglicher Stelle am Zylinder angebracht
Zwischen Rohrbruchsicherung und Hebern keine Schneidring-, Keilring-, Bördekverschraubungen oder Schläuche
Druckschläuche: Sicherheitsfaktor min. 5 zwischen Berstdruck und statischem Druck
Druckbegrenzungsventil: bei max. 140% des Drucks bei Volllast
Druckbegrenzungsschalter: bei max. 1,4 fachen statischen Druck
Manometer muss vorhanden sein
Nenngeschwindigkeit max. 1 m/s
Notablassventil, muss bei Loslassen selbsttätig schließen
Hamdpumpe bei Fangvorrichtung; 2,3 facher Druck
Elektrische Installationen und Betriebsmittel, Steuerung
Allpolig abschaltender Hauptschalter; darf Stromkreise für Beleuchtung/Belüftung Fahrkorb, Steckdose auf Fahrkorbdach, Beleuchtung und Steckdose in TWR/an Steuerung und Schachtbeleuchtung nicht unterbrechen
Schalter im Triebwerksraum oder Fahrkorb zum deaktivieren der Außensteuerung
Verzögerungskontrollschaltung
Bei Aufzügen mit mehr als 2,5 m/s muss Schaltung das Wirksamwerden der Verzögerung an den Endhaltestellen kontrollieren Kontrolle vor dem letzten Drittel. Wird Verzögerung nicht wirksam Stillsetzung Antrieb
Bei reduziertem Pufferhub muss elektrische Sicherheitseinrichtung prüfen, ob normale Verzögerung vor Einfahren in Endhaltestellen wirksam ist. Sonst muss Triebwerksbremse Geschwindigkeit auf zulässige Puffer-Geschwindigkeit verringern
Einfahren und Nachstellen bei geöffneter Tür
wann zulässig ?
Maximale Einfahrgeschwindigkeit ?
Maximale Nachstellgeschwindigkeit ?
Nachstellgenauigkeit?
Zulässig in Entriegelungszone (max. 0,25 m von Schwelle Schachttür)
Einfahrgeschwindigkeit max. 0,5 m/s
Nachstellgeschwindigkeit max. 0,3 m/s
Einrichtung an hydraulischen Aufzügen zum Nachstellen um zu Verhindern,dass Fahrkorb mehr als 0,25 m absinkt
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