Buffl

Muster (pink unterstrichen)

SG
von Sophia G.

Beschwerde gem Art 144 B-VG

  • An den Verfassungsgerichtshof

    Freyung 8

    A-1010 Wien

    per WebERV

  • Beschwerderführer

    • Name

      Beruf

      Adresse

  • vertreten durch

    • Name

      Adresse

      Vollmacht erteilt

  • Verwaltungsgericht

  • belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht

  • (rechtsbündig) Ort, am XX.XX.XXXX

  • wegen

    • Erkenntnis/Beschluss des Verwaltungsgerichts … vom XX.XX.XXXX, Gz ….


Gerichtsgebühreneinzug nach § 17 Abs 5 VfGG

oder Verfahrenshilfe gewährt

oder Gebührenbefreiung gem …


I: Beschwerde gem Art 144 B-VG

II: Eventualantrag auf Abtretung der Beschwerden an den VwGH gem Art 144 Abs 3 B-VG

III: Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung


I:

  • Gegen das Erkenntnis des VwG …, zugestellt am XX.XX.XXXX, erhebt der Beschwerdeführer durch seine ausgewiesene Rechtsvertreterin innerhalb offener Frist nachstehende

    Beschwerde gem Art 144 B-VG

    wegen Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten (gleichzuhaltenden Rechten aus der GRC) und Verletzung in Rechten durch Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes/gesetzwidriger Verordnung/rechtswidriger Staatsvertrag/gesetzeswidrige Wiederverlautbarung und führt aus wie folgt:

    • A. Sachverhalt

    • B. Rechtzeitigkeit

    • C. rechtlicher Zusammenhang

    • D. Verletzung in Rechten wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm

    • C. Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten

    • F. aus diesen Gründen stellt der Beschwerdeführer die

      Anträge

      der VfGH möge

      • das angefochtene Erkenntnis zur Gänze (hinsichtlich des Spuchpunktes) aufheben

      • gem §§ 27 ff und 88 VfGG erkennen, der zuständige Rechtsträger ist schuldig, die dem Beschwerdeführer durch das verfassungsgerichtliche Verfahren entstandenen Kosten im gesetzlichen Ausmaß einschließlich Umsatzsteuer und Barauslagen zu Handen seiner Rechtsvertreterin binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen

    • E. Anregung

II:

  • Für den Fall der Ablehung oder Abweisung dieser Beschwerde wird gleichzeitig beantragt, sie gem Art 144 Abs 3 B-VG und § 87 Abs 3 VfGG an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abzutreten, ob der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung in sonstigen Rechten verletzt worden ist.

III:

  • Schließlich beantragt der Beschwerdeführer, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und führt dazu aus wie folgt: …

  • Gem § 85 Abs 2 VfGG stellt der Beschwerdeführer daher den

    Antrag

    der Beschwerde die aufscheibende Wirkung zuzuerkennen.

  • Ort, am XX.XX.XXXX

  • Name des Beschwerdeführers


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Sophia G.

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