Artikel 1 GG
Artikel 1 GG - Schutz der Menschenwürde
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Artikel 2 GG
Artikel 2 GG - Schutz der Persönlichkeit
Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte andere verletzt und nicht gegen die Verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In dieses Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 GG
Artikel 3 GG - Gleichheitsgrundsatz
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Niemand darf wegen
seines Geschlechts,
seiner Abstammung,
seiner Rasse,
seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens,
seiner politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 5 GG
Artikel 5 GG - Meinungs- und Informationsfreiheit
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Artikel 10 GG
Artikel 10 GG - Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Artikel 13 GG
Artikel 13 GG - Unverletzlichkeit der Wohnung
Die Wohnung ist unverletzlich.
Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Artikel 14 GG
Artikel 14 GG - Eigentum, Erbrecht, Enteignung
Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Eigentum verpflichtet.
Artikel 19 GG
Artikel 19 GG - Einschränkung von Grundrechten
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Artikel 104 GG
Artikel 104 GG - Rechtsgarantie bei Freiheitsentzug
Es besteht zwischen beiden (Art. 1 und Art. 104) - die Menschenwürde betreffend - ein direkter Zusammenhang.
Dem Festgehaltenen wird Folgendes garantiert:
Verbot der seelischen und körperlichen Misshandlung
über Zulässigkeit und Dauer der Freiheitsentziehung entscheidet nur der Richter
Mitteilung der Gründe der Festnahme
Rechtsbeistand
Zuletzt geändertvor 13 Tagen