Buffl

Vorlesung

DW
von D W.

Was ist die Sachgrundbefristung eines Arbeitsvertrages?


Was sind die Ausnahmen?

§14 I TzBfG:

Insbesondere Aufzählung (gibt so gut wie nichts, was nicht darunter fällt. Seltene Ausnahme: Prozessbeschäftigung = Beschäftigung während gerichtlicher Prozess läuft um Verzugslohn zu reduzieren "Annahmeverzugslohnrisiko")


Ausnahmen:

sachgrundlos (§14 II TzBfG) bis max. 2 Jahre ("Test Abo")

4 Jahre bei Neugründung

5 Jahre bei über 52 Jährigen





§14 I 1 TzBfG

Was nicht geht: Unternehmerrisiko auf Arbeitnehmer auslagern ("Beschäftigung für ein Projekt, ob ich danach noch Nachfrage habe, weiß ich nicht")

Was geht: Erntehelfer, Skilehrer, Bademeister

§14 I 2 TzBfG

Ausbildung endet mit bestehen der mündlichen/schriftlichen Prüfung, suboptimal (Gehalt wird monatlich berechnet,...)

-> Wenn Arbeitgeber dann sagt er kann den restlichen Monat noch bleiben, soll das nicht bestraft werden

§14 I 3 TzBfG

bspw. Krankheitsvertretung, Elternzeitvertretung = Arbeitnehmer scheidet vorrübergehend aus

Problem bei Elternzeitvertretung, Mutterschutz etc. weiß Arbeitgeber dass er weg ist im Vorhinein (anders als Krankheitsvertretung)

Sachverhalt 1: Person wird in der Regel ongeboarded bevor die alte Person geht, Person hat also geklagt weil es Zeiten gab wo beide angestellt war

BundesArbeitsgericht: fällt unter Ziffer 3, gilt als normale Vertretung

Sachverhalt 2: Person die wieder kommt wird von der Teilzeitkraft geonboarded nach Elternzeitvertretung (bspw. 5 Jahre)

BundesArbeitsgericht: fällt nicht unter Ziffer 3, gilt nicht als normale Vertretung

§14 I 4 TzBfG

ähnlich zu 1: Spargel wächst im Frühjahr (darf bis zum 24. Juni geerntet werden)

§14 I 5 TzBfG

Probezeit != Karenzzeit für Kündigungsschutz

Probzeit muss vereinbart werden (sonst gibt es keine), Ausnahme: Ausbildungsverhältnis

Folge der Probezeit: Kündigungsfrist von 14 Tagen §622III BGB (ansonsten 4 Wochen)

§14 I 6 TzBfG

Muss nachvollziehbar sein

Bspw. wenn Arbeitnehmer sagt: ich geh im Herbst studieren und will daher befristet.

(aber eigentlich sollte ich dann versuchen normal angestellt zu werden und dann kündigen)

§14 I 7 TzBfG

Staat hat Türchen für sich selber eingebaut, Unternehmen haben keinen Haushalt (Haushalt = Staatshaushalt)

§14 I 8 TzBfG

Sie haben den fristlos rausgeschmissen, lässt sich nicht aus gesetzbuch begründen

"jetzt beschäftigen Sie den noch 2 Monate. Der hat noch so viel Urlaubszeit."


Welche Frist hat eine Kündigung?

  • wenn sie vom Arbeitgeber kommt?

  • wenn sie vom Arbeitnehmer kommt?


Was ist die Besonderheit?

Kündigung durch Arbeitgeber:

§622 II BGB -> Berechnung, ggf. ander nach III, IV, V


Kündigung vom Arbeitnehmer:

§622 I BGB -> Frist von 4 Wochen zum 15.ten oder Ende des Monats

§622 VI BGB -> !! längere Frist kann vereinbart werden

“Ausgleich kann hergestellt werden wenn im Arbeitsvertrag der AG schreibt dass der AN die gleichen Fristen einhalten soll, aber AN kann nicht längere Frist haben als AG”



I) Grundsätzlich 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats

II) Frist wird immer länger je länger der AN schon im Betrieb ist (Betriebstreue wird entlohnt)

III) Probezeit: 2 Wochen Frist

IV) Tarifverträge können ggf. was anderes regeln (Beispiel vom Malermeister der im Rahmen des Tarifs die Leute instant kündigen kann wenn das Wetter schlecht ist, aber Leute haben bei wieder besserem Wetter Anspruch auf Beschäftigung)

V) Im Arbeitsvertrag kann man kürzere Fristen vereinbaren als die Gesetzlichen, aber nur zu bestimmten Bedigungen

  • wenn nur vorrübergehend angestellt (Erntehelfer für Spargel & Erdbeeren), werden aber meistens eh nur befristet eingestellt

  • wenn Kleinbetriebe (unter 20), aber nicht kürzer als 4 Wochen -> Vorteil im Vergleich zu I): kann jederzeit passieren, nicht auf 15. oder Ende des Monats gebunden

VI) Ausgleich kann hergestellt werden wenn im Arbeitsvertrag der AG schreibt dass der AN die gleichen Fristen einhalten soll, aber AN kann nicht längere Frist haben als AG


Wie entsteht der Urlaubsanspruch?

Wie wird er berechnet?

§5 BUrlG:

Bis zur Wartezeit (§4BUrlG) erwerb ich immer ein Zwöftel: bei 24 Tagen Urlaub erwerb ich 2 Tage pro Monat

=> Erste 6 Monate: Ich bekomm immer ein Zwöftel Urlaub, nach 6 Monaten: hab ich vollen Jahresanspruch

  • §5 I a): "Wenn einer im Oktober beginnt, kann er in diesem Jahr den Urlaubsanspruch nicht erfüllen" -> Zwöfteln

  • §5 I b): "Wenn ich vor 6 Monaten wieder weg bin" -> Zwöfteln

  • §5 I c): "Einer ist Jahrelang da (= 6 Monate sind erfüllt), und er kündigt vor dem 30.06" -> Zwöfteln

"wenn er nach dem 30.06 kündigt" -> voller Urlaubsanspruch"

§5 II Aufrundungsbestimmung, aber keine Abrundungsbestimmung

Nach BUrlG erst voller Urlaubsanspruch nach 6 Monate arbeit steht Urlaub zu (§4 Wartezeit)

Jedoch gibt es §5 Teilurlaub. Nach einem gearbeiteten Monat bekommt man ein zwölftel Urlaub. Also bei 6 Tage wochen nach 1 Monat 2 Tage Urlaub.

01.07 ist der Stichtag für die Wartezeit. Bedeutet wenn man davor anfängt bekommt man noch vollen Urlaub am Ende des Jahres, wenn erst am 01.07 gibt es nur die Aufrechnungsregel. Wenn man aber am 01.06 anfängt, hat man im Dezember anspruch auf volle 24 Tage

§ 5 sagt dass Bruchteile von Urlaubstagen aufgerundet werden, also 4,5 → 5. Allerdings bei 4,3 müssen 4 Tage und 0,3 gewährt werden. Es wird nicht abgerundet

Wenn man seine Wartezeit hinter sich hat, und dann irgendwann kündigt, gilt ab dem 01.07 dass man den vollen Urlaubsanspruch nach Kündigung abgelten kann. Davor nur anteilig nach den gearbeiteten Monaten gezwölftelt. Wenn man zum 30.06 kündigt, dann bekommt man nur 6*2 = 12 Urlaubstage (bei 6 Tage Stundenwoche) 

Was versteht man unter dem Annahmeverzugsrisiko?


Was ist die Folge?

Ein Annahmeverzug des Arbeitgebers liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß anbietet, aber der Arbeitgeber diese Leistung unberechtigt nicht annimmt, obwohl das Arbeitsverhältnis fortbesteht und der Arbeitnehmer dazu arbeitsfähig und willig ist.  (§§ 293 ff., 615 BGB).

-> §615 BGB: Anspruch auf Lohn auch ohne Arbeitsleistung

Vss.:

  • Arbeitsverhältnis

  • Arbeitsangebot (des AN)

  • Arbeitsfähigkeit und Willigkeit

  • Unberechtigte Nichtannahme

Die wichtigste Folge ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf den vereinbarten Arbeitslohn, auch ohne Arbeitsleistung zu erbringen, der sogenannte Annahmeverzugslohn, der in § 615 BGB geregelt ist.

Voraussetzungen für den Annahmeverzug

  1. Ein erfüllbares Arbeitsverhältnis: 

    Das Arbeitsverhältnis muss grundsätzlich noch bestehen. 

  2. Arbeitsangebot des Arbeitnehmers: 

    Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß angeboten haben. 

  3. Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit: 

    Der Arbeitnehmer muss in der Lage sein, die Arbeit zu leisten und dazu auch willens sein. 

  4. Unberechtigte Nichtannahme der Arbeitsleistung: 

    Der Arbeitgeber muss die angebotene Leistung trotz Arbeitsfähigkeit und -willigkeit des Arbeitnehmers nicht annehmen. 

Beispiele für einen Annahmeverzug

  • Nach einer unwirksamen Kündigung: 

    Wenn der Arbeitnehmer gegen eine Kündigung klagt und gewinnt, der Arbeitgeber ihn aber während der Prozessdauer nicht beschäftigt, kann ein Annahmeverzug eintreten, da das Arbeitsverhältnis faktisch fortbestanden hat. 

  • Betriebsbedingte Gründe: 

    Wenn der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen Gründen keine Arbeit mehr für den Arbeitnehmer hat, muss er dennoch das Gehalt zahlen. Das ist Teil des Betriebsrisikos des Arbeitgebers. 

  • Suspendierung oder Freistellung: 

    Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer suspendiert oder freistellt, aber die Kündigung sich später als unwirksam erweist, gerät er in Annahmeverzug. 

Rechtsfolgen für den Arbeitnehmer 

  • Anspruch auf Annahmeverzugslohn: 

    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für die Zeit des Annahmeverzugs, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. 

  • Keine Pflicht zur Nachleistung: 

    Der Arbeitnehmer muss die nicht erbrachte Arbeitsleistung nicht nachholen. 

  • Anrechnung von Einkünften: 

    Vom Annahmeverzugslohn können tatsächlich erzielte Einkünfte und sogar fiktiv erzielbare Einkünfte (bei böswilligem Unterlassen einer zumutbaren Arbeit) abgezogen werden. 

  • Keine Pflicht zur Meldung bei der Arbeitsagentur: 

    Der Arbeitnehmer ist im Annahmeverzug grundsätzlich nicht verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden, um Annahmeverzugslohn zu erhalten. 

Wichtiger Hinweis: Der Arbeitnehmer sollte sich rechtzeitig rechtlich beraten lassen, um seine Ansprüche im Annahmeverzug durchsetzen zu können, insbesondere wenn es um die Anrechnung von anderweitigem Verdienst geht. 

Betriebsrat Überblick

!!!!Wahrscheinlichkeit dass §102 BetrVG drankommt ist sehr hoch!!!!

Fall:

AG will jemand kündigen (außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich, egal), Arbeistzeitbetrug

sind 2 Kündigungen: fristlos, hilfsweise ordentlich

muss 2 mal Betriebsrat hören

Altklausur: (weiß nicht ob nochmal dran kommt)

Kommt zu spät, kommt wieder zu spät, Kündigung

ArbG kann es nicht verhindern dass der Betriebsrat mitspricht, warum muss er ihn dann anhören?

Betriebsrat stimmt zu:

Betriebsrat stimmt nicht zu:

§ 102 BetrVG IV) und V)

Betriebsrat soll auf AG einwirken: "Hör zu, überlegs dir nochmal"

-> Betriebsrat kann die Kündigung nicht verhindern, wenn er einer ordentlichen Kündigung widerspricht kann der AN weiter beschäftigt werden.


Was ist ein Betriebsrat?

- Vertritt Interessen der Arbeitnehmer

- Betriebe mit Betriebsrat sind so genannte Mitbetriebe

- Funktioniert wie Bundestag: Arbeitnehmer bestimmen nicht direkt mit, sondern wählen Betriebsrat der für sie mitbestimmt

Grundsätzlich Arbeitgeber nach Art.12 GG: kann machen was er will. Bspw. 6 Tage Woche einführen

Das wird durch den Betriebsrat eingeschränkt

§1 BetrVG

- ab mind. 5 ständigen AN, wird gewählt

- 5/3 Regelung: mind. 5 ständig wahlberechtigte von denen 3 gewählt werden können

wahlberechtigt §7 BetrVG: berechtigt einen Betriebsrat zu wählen, also alle ab 16, oder als Leiharbeiter länger als 3 Monate

wählbar §8 BetrVG: 18, 6 Monate dabei

Was ist ein Betrieb? (Definition nicht nötig)

Betrieb != Unternehmen

Beispiel:

MACK AG (Unternehmen)

hat Europapark (Betrieb 1) / und Fahrgeschäftbau (Betrieb 2)

-> Faustregel: alles mit einer HR Abteilung (also wenn es jemand gibt der wesentliche Entscheidungen in HR und Wirtschaftlichen Entscheidungen trifft)

§5 BetrVG

Was ist eine Arbeitnehmer?

Auflistung

Nicht:

II 1. Geschäftsführer, 2. OHG Gesellschafter, 3.

III. Leitende Angestellte (muss Einstellen UND Entlassen können, oder Generalvollmacht/Prokura mit bedeutender Befugnis)

AN genießen Kündigungsschutz

- Nennen Sie 5 Vorschriften aus dneen sich Kündigungsschutz genießen

- Berufsbildungsgesetz gilt nur für Auszubildende, nicht AN

§9 Wie viele wählen wir?

Kommt auf Größe an

§13 Wann wird gewählt?

I alle 4 Jahre, gleichzeitig

Wie läuft eine Wahl ab? (evlt. nicht klausurrelevant)

1. Wahlinitiatoren, Wahlvorstand

2. Wahl ausrufen

3. Betriebsversammlung, wählt Wahlvorstand (=> Wahl soll ordnungsgemäß durchgeführt werden)

§26

Hocken sich zusammen, reden drüber und entscheiden

§ Wo hat der Betriebsrat Mitspracherecht

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen:

§102 Kündigungsschutz durch Betriebsrat

Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören

Stellungnahme innerhalb 1 Woche! Dann erst Kündigung stellen

Außerordentlich: 3 Tage Kündigung


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D W.

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