Tatsachen
Alle vergangenen oder gegenwärtigen Sachverhalte, einschließlich solche der menschlichen Psyche, die objektiv bestimmt und dem Beweis zugänglich sind
Ehrenrührig
Ist eine Tatsache, wenn sie geeignet ist, den Betroffenen verächtlich zu machen oder ihn herabzuwürdigen.
Behauptung
Wenn die Sache als nach eigner Überzeugung wahr hingestellt wird
Verbreiten
Wenn die Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weitergegeben wird.
Öffentlich
Wenn die ehrenrühige Tatsache von einem größeren, individuell unbestimmten Personenkreis geäußert wird.
Zuletzt geändertvor 4 Tagen