GWL nach VGG
-zeitlicher Anwendungsbereich § 28 VGG
-persönlicher: § 1 VGG iVm § 1 KSchG
-sachlicher: § 1 Abs 1 Z 1 und Z 2 (iVm § 9 VGG)
-vorbehaltslose Annahme (Annahme als Erfüllung)
-Mangel Zeitpkt (§ 10 Abs 1)
-Vermutung gem. § 11
-nicht offenkundig gem. § 928
-GWL-Verzicht? § 929
-keine geltungserhaltende Reduktion! (VGG)
-GWL-Frist: § 10 Abs 1 / Verjährungsfrist: § 28
-Mangelbegriff: § 922 ABGB / § 5 - vertragl vereinbart, § 6 - obj erforderliche Eigenschaften
-GWL-behelfe: Verbesserung und Austausch; Preisminderung und Vertragsauflösung
SE statt GWL
-Schaden
-Kausalität
-Adäquanz
-Rechtswidrigkeit
-Vertragspflichten verletzt? (Untersuchungspflicht)
-Verschulden
-Sachverständigerhaftung § 1299?
-Primat der Naturalrestitution § 1323
-Verjährungsfrist
nachträgliche UM (verschuldet durch Schl)
-KaufV (Speziessache)
-Ereignis nach Vertragsabschluss aber vor bedungener Übergabe
-Doppelverkauf (Egt - § 430 Übergabe zuerst)
-Rückkauf?
-Wahlrecht
-verschuldet? - Nichterfüllung = Erfüllungsinteresse
-Austausch- / Differenzanspruch
-Schadensminderungsobliegenheit § 1304
-Berechnung obj-abstrakt § 1332 / subj-konkret § 1331 (grobes Verschulden)
6 Möglichkeiten von der ersten GWL-ebene auf die zweite zu kommen
1)wenn Verbesserung & Austausch unmöglich
2)für ÜG mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand
3)Mangel trotz angemessener Frist nicht beseitigt
4)Verweigerung der Reparatur/ des Austauschs
5)für den ÜN mit unverhältnismäßig hohen Unannehmlichkeiten
6)aus in der Person des ÜG liegenden Gründen unzumutbar
zufällige nachträgl UM
-§ 1447 - zufällige nachträgl UM
-Zufall
-Schl und Gl kein Verschulden
-führt zu Zerfall des Vertrages & Aufhebung aller Verbindlichkeiten
-Schl - von Leistungspflicht befreit; Gl kann weder Erfüllung (§ 1061) noch SE fordern
-K trägt Leistungsgefahr / Vk trägt Preisgefahr (wirtschaftl Nachteil)
-Rückabwicklung: §§ 1447, 1435
Eingriff in ein absolut geschütztes Rechtsgut
-in Ö gilt die Verhaltensunrechtslehre, deshalb RW nur indiziert
-Verhalten des Schädigers obj sorgfaltswidrig?
-umfassende Interessensabwägung:
1)Rang des betroffenen Rechtsguts
2)Gefährlichkeit des Verhaltens des Täters
3)war es zumutbar die statuierte Verhaltensweise einzuhalten?
4)ist die allg Bewegungsfreiheit unzumutbar eingeschränkt?
§ 1296 - Geschädigte muss beweisen
Schutzgesetzverletzung
1)Schutzgesetz muss vorliegen
2)Schutzgesetzwidriger Zustand
3)RW-Zsmhang: Schutzzweck der Norm & rechtmäßiges Alternativverhalten (normative Kausalität)
§ 1298 analog - Schädiger muss beweisen
Abtretung einer Forderung
3 Vorauss:
1)Berechtigung des Vormanns
2)modus
3)iusta causa/titel: KaufV / SIcherungszession
-welcher titel zw Zessionar und Zedent?: Darlehen / Kredit (pfandrechtl Publizitätsvorschriften - Verständigung des Drittschuldners oder Eintragung in den Büchern); typische Zahlungsmodalitäten
-Forderungskauf? (mit Egtvorbehalt) - Vorauss der Sicherungszession nicht zu prüfen
-titel, modus: Abtretungsvereinbarung an sich; Übergabe + dingl Eingung
-Abtretung der Forderung, nachträgl tw oder zur Gänze verloren?
§1395 Satz 2
Einrede des nicht gehörig erfüllten Vertrags (§1032)
1)Irrtumsanfechtung § 871 iVm § 872
2)Einrede beruhend auf GWL
->GestaltungsR; steht nur dem Vertragspartner zu
-zessionsrechl Verschlechterungsverbot § 1396 2.HS
Irrtum
-gültiger Vertrag
-Vorauss:
fehlerhafte Vorstellung von der Wirklichkeit im Zeitpkt des Vertragsabschlusses
GI iwS (GI ieS, Erklärungsirrtum); über verkehrswesentl Eigenschaften
Kausalität
Alternativvorauss § 871 unten (vom anderen veranlasst; offenbar hätte auffallen müssen; rechtzeitig aufgeklärt)
-veranlasst - jede adäquate Verursachung
-wesentlich/unwesentlich?
Zession
-wirksam begründete Forderung des Zedenten gegen den Zessus
-wirksame Übertragung (titel, modus, Verfügungsberechtigung des Zedenten, kein Zessionsverbot)
(verständigung des Zessus ist keine Wirksamkeitsvorauss § 1395 Satz 2)
Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
-4 Vorauss:
1)Anspruch ist subsidiär
2)Schädiger - Verstoß gg vertragl Nebenpflichten (Schutz- & Sorgfaltspflichten)
3)Dritter muss Erfüllung nahe stehen (= muss besonders gefährdet sein)
4)Dritter - Zurechnung in Interessenssphäre einer der VP
-3 Alternativen:
1)Fürsorge verpflichtet
2)wenn musste oder hätte wissen müssen dass Hauptleistung zugunsten Dritter
3)hätte erkennen müssen dass besonders Interesse an Dritten
Vorkaufsrecht
-nachträgl UM
-Vorkaufsrecht verbüchert?
-wenn nein: derivativer Egterwerb? (3 Vorauss)
-§ 430 - Doppelverkauf (der dem zuerst übergeben)
-wirksam Vorkaufsrecht erworben? (§§ 1072-1079)
-wie ist es entstanden? - eigenständig oder als Nebenabrede
-nicht übertragbar oder vererbbar (1074)
-wann Recht ausgelöst? (Vertrag mit Dritten)
-am besten wäre gewesen: Vertrag mit aufschiebender Bedingung dass Recht nicht ausgenutzt
-Teile der L: bereits ausgelöst mit verbindl Offerte (nicht erst mit Annahme)
-Rechtsausübung: bewegl Sachen - 24h / unbewegl Sachen - 30T
-bei Schenkung? - nur wenn auf andere Erwerbsgründe ausgedehnt
-Übertragen? - echter VmSzD (881 Abs 2 Satz 2) -> Dritter hat eigenes Klagerecht
-RW: Verhaltensunrechtslehre
-§ 1298 - muss beweisen dass kein Verschulden
Zuletzt geändertvor 8 Tagen