Geschäftsfähigkeit
Die Fähigkeit, Geschäfte wirksam abschließen zu können
Geschäftsunfähigkeit
Person unter 7 Jahren
Personen, die dauerhaft Gestört sind
Rechtsgeschäfte sind nichtig (ungültig)
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
Personen von 7 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam
Gesetzliche Vertreter muss zustimmen
Ausnahme:
Geschäfte mit eigenen Mittelabgeschlossen werden (Taschengeld)
Geschäfte die nur zu einen rechtlichen Vorteil führen (Schenkung)
Geschäfte die ein erlaubtes Arbeitsverhältnis betreffen
Volle Geschäftsfähigkeit
Personen ab 18 Jahren
Juristische Personen z.B. GmbH, AG
Rechtsgeschäfte sind wirksam
Zuletzt geändertvor 3 Monaten