Gesetz
Inhalt
Zweck
Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV)
Vorschriften zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln
Vermeidung von Unfällen durch sichere Arbeitsmittel
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Umgang mit gefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz
Schutz vor Gesundheitsschäden durch gefährliche Stoffe
Unfallverhütungs-
vorschriften (UVV)
Vorschriften zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
× 8 h/Tag, max. 48 Std./Woche. Verlängerung auf 10 Std. bei Ausgleich innerhalb 6 Monaten
× Pause ab 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten
× 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
× Arbeitgeber muss PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zur Verfügung stellen
Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsgefahren
Gewerbeordnung (GewO)
Regelt die Ausübung von Gewerbebetrieben, einschließlich Arbeitsschutzpflichten
× keine sittenwidrigen Arbeiten
× Weisungsrecht
Sicherstellung geordneter Betriebsführung und Schutz der Arbeitnehmer
Arbeitsstätten-verordnung
(ArbStättV)
Anforderungen an Gestaltung, Ausstattung und Sicherheit von Arbeitsstätten
× Temperatur muss den Körperfunktionen angepasst sein (z. B. 20–22 °C im Büro)
× Anforderungen an Sehabstand, Reflexionsfreiheit, Tastatur, Stuhl, Tisch
Schaffung sicherer und gesunder Arbeitsumgebungen
Produktsicherheits-gesetz (ProdSG)
Vorschriften zur Sicherheit von Produkten, die auf dem Markt bereitgestellt werden
× Anforderungen an Maschinen, Werkzeuge, Chemikalien usw.
Schutz von Anwendern und Verbrauchern vor gefährlichen Produkten
Arbeitssicherheits-
gesetz (ASiG)
Regelungen zur Bestellung und Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Betriebsarzt
× Vorsorgeuntersuchungen
× Beratung bei Auswahl von PSA
× Mitwirkung Unterweisungen
× Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen
Arbeitssicherheit Beauftragter
× Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
× Unfalluntersuchungen
× Erstellen von Sicherheitsanweisungen
× Schulungen und Unterweisungen
Sicherstellung fachkundiger Unterstützung für Arbeitsschutz im Betrieb
Inhalt + Zweck
Inhalt:
Zweck:
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
8 h/Tag, max. 48 Std./Woche. Verlängerung auf 10 Std. bei Ausgleich innerhalb 6 Monaten
Pause ab 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten
11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
Arbeitgeber muss PSA (Persönliche Schutzausrüstung) zur Verfügung stellen
keine sittenwidrigen Arbeiten
Weisungsrecht
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Temperatur muss den Körperfunktionen angepasst sein (z. B. 20–22 °C im Büro)
Anforderungen an Sehabstand, Reflexionsfreiheit, Tastatur, Stuhl, Tisch
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Anforderungen an Maschinen, Werkzeuge, Chemikalien usw.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Vorsorgeuntersuchungen
Beratung bei Auswahl von PSA
Mitwirkung Unterweisungen
Begleitung von Gefährdungsbeurteilungen
Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
Unfalluntersuchungen
Erstellen von Sicherheitsanweisungen
Schulungen und Unterweisungen
Folgen eines Arbeitsunfalles
Ursachen Unfälle
Ursachen Unfälle: ungenügende Schutzvorrichtungen, technische Fehler, menschliches Versagen (fehlende Infos, Leichtsinn, Selbstüberschätzung, Alkohol, Bequemlichkeit)
Verantwortlichkeiten Arbeitsschutz
Zuletzt geändertvor 19 Tagen