Buffl

Prüfungsvorbereitung

CL
von Christian L.

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Wenn die …………………………….…………… bei der Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlagen eine Mangel festgestellt hat, durch den Beschäftigten oder andere Personen gefährdet werden (…………… ….……….), so hat sie unverzüglich Die ……..…. zu benachrichtigen und ihr die entsprechende Prüfbescheinigung zu übermitteln, den Betreiber darüber zu informieren, das die überwachungsbedürftige Anlage ………………………. und in geeigneter Weise entsprechend zu kennzeichnen ist, und den Betreiber darauf hinzuweisen, dass die Anlage erst ……………………….…………… wenn sie in einer Nachprüfung festgestellt hat, dass der ……… beseitigt ist. Wurde bei der ……….. einer überwachungsbedürftigen Anlage ein Mangel festgestellt, von dem eine nicht nur geringfügige Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit …………………. und anderer Personen ausgehen kann, wenn er nicht in einem von der zugelassenen Überwachungsstelle bestimmten Zeitraum abgestellt wird (…………….……), so hat die zugelassene Überwachungsstelle den Betreiber darüber zu informieren, dass sie innerhalb der von ihr ………...….. mit einer Nachprüfung zu beauftragen ist. Die Nachprüfung dient dazu festzustellen, ob der Mangel beseitigt wurde.

Vervollständige Sie den Lückentext.


Wenn die zugelassene Überwachungsstelle bei der Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlagen eine Mangel festgestellt hat, durch den Beschäftigten oder andere Personen gefährdet werden (gefährlicher Mangel), so hat sie unverzüglich Die Behörde zu benachrichtigen und ihr die entsprechende Prüfbescheinigung zu übermitteln, den Betreiber darüber zu informieren, das die überwachungsbedürftige Anlage außer Betrieb setzt und in geeigneter Weise entsprechend zu kennzeichnen ist, und den Betreiber darauf hinzuweisen, dass die Anlage erst in Betrieb genommen wird wenn sie in einer Nachprüfung festgestellt hat, dass der Mangel beseitigt ist. Wurde bei der Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage ein Mangel festgestellt, von dem eine nicht nur geringfügige Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit Beschäftigter und anderer Personen ausgehen kann, wenn er nicht in einem von der zugelassenen Überwachungsstelle bestimmten Zeitraum abgestellt wird (erheblicher Mangel), so hat die zugelassene Überwachungsstelle den Betreiber darüber zu informieren, dass sie innerhalb der von ihr gesetzten Frist mit einer Nachprüfung zu beauftragen ist. Die Nachprüfung dient dazu festzustellen, ob der Mangel beseitigt wurde.

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Christian L.

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