Recht auf Einsichtnahme bei Darlegung eines berechtigten Interesses
nachvollziehbares rechtliches oder wirtschaftliches Interesse
Kaufinteresse (schriftliche Kaufabsicht, Exposé, Maklervertrag, Schriftverkehr)
Kreditprüfung
Erb- / Familienangelegenheiten (Erbschein, Vollmacht)
Öffentliches Register & wird beim Amtsgericht elektronisch geführt
rechtliche Verhältnisse von Grundstücken
(Ausnahme Bestandsverzeichnis)
Dritte können davon ausgehen, dass Eintragungen der Wahrheit entsprechen
Dritte können davon ausgehen, dass fehlende Eintragungen nicht existieren
Teile des Grundbuchs
Teil
Angaben über…
Amtsgericht
Grundbezirk
Blattnummer
Enthält…
Flurnummer
Flurstück
Wirtschaftsart
Lage & Größe
Rechte über andere Grundstücke
Abteilung I
Eigentumsverhältnisse
Abteilung II
Lasten & Beschränkungen
Abteilung III
Grundpfandrechte
Innerhalb einer Abteilung
=> Nummerierung vorgegebene Reihenfolge der Eintragung
Eintragungen in mehrere Abteilungen
=> Zeitpunkt der Eintragung
gleiches Datum = gleiche Rangfolge
Belastungen & Beschränkungen Abteilung II
das Belastete dient einem herrschenden Grundstück
Baubeschränkungen
Wegerecht
Leitungsrecht
das belastete Grundstück dient einer ganz bestimmten, namentlich genannten Person
Wohnrecht
Leitungsrecht (bestimmte Firma)
eine Person darf alle Nutzen aus dem Grundstück ziehen
Wohnungsrecht + Ernte
=> Mitbenutzungsrecht
Berechtigter & Eigentümer benutzen gemeinsam die Räume
Wohnungsrecht
=> Nutzung Eigentümer ausgeschlossen
Räume stehen ausschließlich dem Berechtigten zur Nutzung zur Verfügung
an bestimmte Person / Eigentümer eines anderen Grundstücks zu entrichtene Leistung
Zahlung mon. Rente
Ernte
Auflassungsvormerkung
Vormerkung => Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsumschreibung
Erbbaurecht
eigenes Heim auf fremden Boden gegen Zahlung Erbbauzins
Vorkaufsrecht
Berechtigte eines Vorkaufsrechts ist in der Lage, die Rolle des Käufers für sich zu beanspruchen, wenn ein Grudstück an einen Dritten verkauft werden soll
Gemeinde hat immer ein Vorkaufsrecht
=> Verzicht bei Kauf einholen
mit Eintragung Sicherung des Anspruchs auf die Eigentumsübertragung des Grundstücks
Verfügungen des Verkäufers werden dadurch rechtlich unwirksam
Zuletzt geändertvor einem Monat