Duales Ausbildungs System
Schule und Betrieb teilen sich die Aufgaben
Berufsschule Aufgaben
Fachliche Grundlagen , Lern un d Arbeitstechniken , Arbeitsbezogene allgemein Bildung
Ramenplan legt inhalte fest
Betriebliche Ausbildungspläne
Ausbildungsordnung -> Ausbildungsrahmenplan -> Betrieblicher Ausbildungsplan
Dürfen mehr vermitteln , jedoch nicht weniger enthalten
sethzen vorgaben in die realität
müssen dem Azubi zu beginn ausgehändigkt werden
Zeitliche Gliederung ( Probezeit, LKehrgänge, Prüfung , Schule , Urlaub )
Sachliche -> welche lernziele sollen vermittelt werden
Anforderung an den Ausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
§ 10 Vertrag
nicht volljährig -> gesätzlicher verträter
§11 Vertragsniederschrift
Name , Anschrift
art , sachliche und zeitliche gliederung so wie ziel
dauer , beginn ausbildung
probezeit
arbeitszeit
ausbildungsstätten
dauer urlaub
vergütung
Ende der ausbildung
ende mit bestandener ausbildung
Kündigung der Ausbildung
in der Probezeit 1-4 monate
jeder der patein kann kündigen ohne angabe von gründen
nach der Probezeit
azubi frist von 4 wochen
betrieb kann aus wichtigen gründen kündigen (pflichtverletzung )
Hilfe und rat in der ausbildung
Zuständige Kammer
Gewerkschaft
Ausbildungsvertretung
betriebsrat
lehrkräfte
berufsberatung
Pflichen Azubis
Lernpflicht
berichtshft führen
berusch berufsschule
gehorsampflicht
sorgfaltspflicht
schweigepflicht
Pflich ausbilder
Ausbildungspflicht
Pflicht zur bezahlung
Bereitstellungspflicht
freistellungspflicht für berufsschule
fürsorgepflicht
förderungspflicht
zeugnis ausstellungspflicht
Arbeitszeit -> Jugendliche
jugendschutzgesetz §8
8h täglich / 40 woche
5 tage pro woche
berufsschultage sind arbeitstage
Ruhepause jugendschutzgesetz
§11- Jugendschutzgesetz
4 1/2 -6 -> 30min
bei Länger 60min
Jugendliche Freizeit
12h täglich
Jugendliche wochenendarbeit
nur bei regelmäßiger samstagsarbeit , einen Tag in der Woche Frei
Sonntag und freiertags nur in Gastro und Gesundheitswesen
-> 2 mal im monat frei
Jugendliche Urlaub
<16 -> 30 tage
<17 -> 27 tage
<18-> 25
Beschäftigungsverbot Jugendliche
Keine Gefähliche , Körperlich schwäre oder arbeit die die Leistungsfähigkleit übersteigt
jugendliche Ärztliche Eignung
Frühstens 14 Monate vor beginn , nach untersuchung in den Letzten 3 Monaten des ersten jahres
Möglichkeiten fürs Lebenslang Lernen
Fortbildung
meisterprüfung
Umschulung
Zweiter Bildungsweg
Erlernen eines Neuen Berufes
Erwerb anderer Qualifikationen
Ziel Bessere Chancen am Arbeitsmarkt
Anpassungsfortbildung
Zusätzliche Qualifikationen im Erlernten Beruf
Lehrgänge
Fremdsprache
Ziel
Karriere
Spezialisierung
geringer risiko Arbeitslos zu werden
Probleme
Finazierung
Uterbrechung der Berufstätigkeit
Zeitliche Belastung
Aufstiegsfordbildung
Höhere Qualifikationen
Zweiter bildungsweg
Meisterprüfung
Eigenes Unternehmen
Abzüge Lohn/ Gehalt
Lohnsteuer ( Tabelle , Klasen )
Kirchensteuer (9 % / 8 % BaWü u. Bayern )
Sozialversicherungsbeiträge ( RV , KV , PV . ALV )
RV
Rentenversicherung
Träger: Deutscher Rentenversicherungs Bund
Pflichtversicherte: Arbeitnehmer , Auszubildende, Arbeitslose außerdem Handwerker u. Landwirte
Leistung: -Rente im Alter
-Rente bei Erwerbsunfähigkeit abhängig von grad der Erwerbsunfähigkeit bei 3-6h Arbeit täglich Teilerwerbsunfähigkeit wenn weniger volle Erwerbsunfähigkeit.
-Hinterbliebenen Rente
Finanziert: 50/50
Beitragssatz: 18,6%
PV
Pflegeversicherung
Träger: Pflegekassen der Krankenkasse
Pflichtversichert: Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung
Leistung: Geldleistung für Pflege zu Hause oder Heim (Pflegegeld) je nach Schwere des Falls (5.Pflegegrade)
Beitragssatz: 3,05% ohne Kinder + 0,25%
KV
Krankenversicherung
Träger: Krankenkasse (Aok, Betriebskrankenkasse)
Pflichtversicherung: Arbeitnehmer mit brutto Einkommen bis 5062,5€ außerdem Auszubildende, Arbeitslose , Rentner , Studenten und Landwirte.
Alle anderen versichern sich privat oder freiwillig gesetzlich
Leistungen: -Behandlungskosten beim Arzt und KH
-Heil und Arzneimittel
-Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit ü 6 Wochen
-Mutterschaftshilfe
-Vorsorgeuntersuchung
-Rehablitationsmaßnahmen
Finanziert 50/50
Beitragssatz 14,6
ALV
Arbeitslosenversicherung
Träger: Bundesagentur für Arbeit
Pflicht: Alle Arbeitnehmer, Auszubildende
Leistung: Arbeitslosengeld 1, Kurzarbeit, Arbeitsflrderung (Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Umschulung)
Finaziert: 50/50
Beitragssatz: 2,5%
UV
Unfallversicherung
Träger: Berufsgenossenschaft, Unfallkassen
Pflichtversicherte: Alle Arbeitnehmer u. Auszubildend, Schüler, Studenten ( Versichert durch Arbeitgeber, Schule und Uni )
Leistung: Unfallvergütung bei Arbeitsunfällen ( wegeunfall) und Berufskrankheit
Behandlungskosten
Rehabilitationsmaßnahmen
Rente bei Erwerbsunfähigkeit und für Hinterbliebene
Finanziert: 100% Arbeitgeber
Beitragssatz abhängig von Schadensklasse des Unternehmens und Lohnsumme
Bruttolohn
Bruttolohn / Gehalt
Zuschläge
einmalzahlungen
Sonstige Leistungen
Gesetzliche Abzüge ( lohn und Gehalt )
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kriechen Steuer
Sozialversicherungsbeiträge
Individualversicherung
Risikoversicherung gegen geld
Abhänig versicherungssumme und risiko
unterscheidung
Person-, sachversicherung und Vermögenssicherung
Pflicht : KFZ- Haftpflicht
Vermögensbildung
Abhänig von der Persönlichen Situation
beispiele : Aktien , Anleihen , Sparkonto …
Private Altersvorsorge
Private Rentenversicherung
frühzeitiges Anlegen
Vermögensbildung durch Kapitalanlagen oder Wohneigentum
Sozial Versicherungen
KV Krankenversicherung
PV Pflegeversicherung
ALV Arbeitslosen versicherung
RV Rentenversicherung
Unfalllversicherung
für die meisten Arbeitnehmer Pflicht
Gesetzliche Rentenversicherung
Einzahlung als Arbeitnehmer
Freiwillige beiträge zur RV
Staatlich Geförterte Valtersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge
Vermögenswirksame Leistungen
zusätzliche Altersvorsorge wie Riester rente
Kaufvertrag
Veräußerung von Sachen
-> Erwerb Fernseher
Darlehnsvertrag
Überlassen von Geld
-> Kredit
Mietvertrag
Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Zahlung der vereinbarten Miete
Pachtvertrag
Überlassung einer Sache zum Gebrauch und zur Nutzung des Ertrages gegen entgeld
Leihvertrag
Überlassung einer Sache zum Gebrauch ohne entgeld
Arbeitsvertrag
Leistung von Dienst gegen Entgelt
Werkvertrag
Herstellung eines Werkes
Schneider Änderung eines Anzugs
Gemischter Vertrag
Zusammensetzung aus verschiedenen Verträgen
auf einen beherbergungsvertrag können Mietvertragsrexht (zimmervermittlung ) , Dienstvertrag (hotelservis ) , werksvertrag (Mahlzeiten ) und Vorschriften weiterer vertragstypen anzuwenden sein
Voraussetzung für einen Vertrag
Angebot : Angebot an eine Person mit der Bereitschaft eine Ware zu einem bestimmten Preis zu verkaufen
Rechtswirksames Angebot ist bindend
Zeitungs anzeigen , Preislisten oder Schaufenster richten sich an die Allgemeinheit
-> kein Vertragsangebot im rechtlichen Sinn
Vorraussetzungen für einen Vertragsabschluss
Gültigkeit des Angebots
Schriftlich 1-2 Wochen
Mündlich/ telefonisch bis zum Ende des Gesprächs
Internet Angebote
Stellen eine Anpreisung darkeine rechtswirksames angebor
Bestellung ist die erste Willens Erklärung (Antrag )
Auftragsbestätigung oder Warenlieferung-> Annahme
Geschäftsunfähigkeit
0-6 Jahre
Ungültige Willenserklärung
Beschränkt geschäftsfähig
7-17
Kaufverträge in Höhe Taschengeld
Oder mit Zustimmung der erziehungsberechtigten
Ausnahme Ausbildung
Volle Geschäftsfähigkeit
Ab 18 Lj
Nichtige rechtsgeschäfte
Verträge , die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der geistesgegenwärtigkeit
scherz und Scheingeschäft
Verträge die gegen ein gesetzliche verbot verstoßen
Verträge gegen die gute Sitte (illegale oder Wucher )
Verträge gegen die vorgeschriebene Form
Anfechtbare rechtsgeschäfte
Zunächst gültig, rückwirkend außer Kraft gesetzt
Irrtum : Versprecher / Verschrieben im Vertrag
Arglistige Täuschung: Fälschung
Widerrechtlich Drohung : Abschluss durch Drohung
Motivirrtum : nicht anfechtbar
Erwartung (Motive ) wurde durch Kauf nicht erfüllt ( nicht gefallen)
Welche sachmängel gibt es
in der Art -> Falsche Ware
In der menge -> Zu Viel / Zuwenig
In der Güte -> Defekte , verdorbene oder weniger Leistungen als angegeben
In der Werbung -> Ware entspricht nicht den Versprechungen der Werbung
Mehr Benzin Verbrauch
Kleineres Akku
In der Montage -> Falsch Vormontierte ware
In der Montage Anleitung ->Anleitung falsch
Käufer kann die Sache nicht aufbauen oder nur fehlerhaft montieren
In der Funktionalität ->Ding macht nicht das was es können soll
In der Kompatibilität ->Stecker passt nicht obwohl angegeben als benutzbar
In der interoperabilität ->Softwäre die ohne ein spezielles (Gerät)nicht funktion
Mängel in der Zusammenarbeitbar kein von digitalen Geräten
Rügefrist
Zweiseitiger Handelskauf -> Unverzüglich
Einseitig -> Rügefrist bis zu zwei Jahren
Zwei Jahre sachmangelhaftung
Ersten 12 Monate
Rückwirkungsvermutung
Fehler bestand schon vor dem Kauf des Produktes
Verkäufer muss beweisen
Letzten 12 Monate
Käufer trägt die Beweislast
Rechte des Käufers bei Mängel
Stufe 1 : Nacherfüllung : Nachbesserung, Ersatzlieferung
Verkäufer trägt Kosten
Stufe 2 Rücktritt, Minderung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen , Schadensersatz
Muss kein Gutschein akzeptieren
Mängel reklamierten Zusammenfassung
Mangelhafte Lieferung
Sachmangel : welcher Mangel besteht
Mangel muss auf gezeigt werden
Rechte
Stufe 1
Anspruch auf nacherfüllung
Nachbesserung ( Max 2 mal akzeptieren)
Ersatzlieferung (Max 1 mal akzeptiert)
Wenn erfolglos
Stufe zwei
Minderung des Kaufpreises
Rücktritt
Schadensersatz ( auch zusätzliche)
Ersatz vergleblicher Aufwendungen
Garantie
Freiwillig
Gewährleistung
Verpflichtend
2 Jahre Gewährleistung
Außnahme
Digitale Elemente -> alles was ohne sonst nicht funktioniert
Handy ohne Display
Erste Willens Erklärung
Angebot des Verkäufers
Oder
Anfrage / Bestellung
Zweite Willens Erklärung
Die Zustimmung
Annahme durch bestellnestätigung oder Zustimmung
Rechte des Käufers
Erfüllung des Vertrags bestehen und zusätzlich Schadens Ersatz wegen Verzögerung verlangen
Rücktritt des Vertrages und Schadensersatz (außer Fixkauf und Zweck Kauf )
Rechte des Verkäufers
Annahme bestehen und auf Kosten des Käufer einlagern
Selbsthilfeverkauf durchführen
Zweckkauf
Kauf für einen bestimmten Zweck
Prüfen der Vorraussetzungen für eine Mahnung
Fälligkeit
Termin fest gelegt oder bestimmbar ?
Verschulden
Fahrlässige oder Vorsatz
Mahnung , Verzichten wenn
Liefertermin kalendermäßig bestimmbar
Lieferant verweigert die Lieferung
Eigentum
Rechtliche Gewalt über eine Sache
Besitzt
Tatsächliche Gewalt über eine Sache
Was ist wenn ich eine Sache die mir nicht gehört verkaufe
Kein Übertrag von gestohlener wahre
Auch nicht bei gutgläubigen Kauf
Ausnahmen: kein Diebstahl sonder ich die Sache freiwillig ausgehändigt habe
Maximal Prinzip
Ergiebigkeitsprinzip
Mit gegebenen Mitteln möglich die maximale Leistung erzielen
Minimal Prinzip
Gegebene Leistung mit möglichst geringem Einsatz erreichen
Ziel der rationalisierung
Betriebliche Kosten verringern
Neue Produkte entwickeln
Höhere Lohnzahlungen
Arbeitsplätze abbauen Gegendarstellung neue auf bauen
Rentabilität
Wie sehr sich der Einsatz von Kapital im Unternehmen lohnt
(Gewinn x100 )/
Eigenkapital
Produktivität und Arbeitsproduktivität
Drückt die ergiebig keit von Maschinen und Arbeitskräften aus
Leistungs Steigerung und kosten Senkung erhöhen die produktive Tätigkeit
Produziert Menge
Anzahl Beschäftigter
Wirtschaftlichkeit
Verhältnis der Erträge zu seinen Aufwendungen
Ertrag /
Aufwendungen
Ertrag = Aufwendung
( wirtschaftlich )
Ertrag > Aufwendung
Wirtschaftlich und gewinnbringend
Ertrag < Aufwendung
Nicht wirtschaftlich
Personengesellschaft
GbR
OHG
GmBH & Co KG
KG
Kapitalgesellschaften
AG
GmBH
UG
Fixkauf
Kauf beiden für einen bestimmten Zeitpunkt die erbringend der Leistung festgelegt ist
Personengesellschaft warum
Erhöhung Eigenkapital , höher Kredit Würdigkeit
Verteilung von Haftung
Verteilung Arbeitsleistung
Nachfolge im Unternehmen
Rechtsform Einzel unternehme.
Für kein und mittelständisches Unternehmen
Mindestkapital: 1
Gründung : 1 Person
Geschäftsführer Gründer
Gewinn alles selbst
Haftung alleine und komplett
Gesellschaft bürgerlichen Rechtes
Für Dienstleistungen
Gründung 2 Personen
Kein Mindestkapital
Haftung gemeinsam unbeschränkt
Geschäftsführer gemeinsam
Gewinn 50/50
Außer Vertrag der etwas anderes sagt
OhG
Offene Handels Gesellschaft
Für Handels Gewerbe
Geschäftsführer gemeinsam jeder ist berechtigt Geschäfte im Alleingang zu führen
Gewinn 4 % auf Einlage. Rest verteilt pro Kopf
Kein mindest Kapital
Mindestens 2 Gründer
Haftung
Komplementär: gesamt vermögen
Kommanditist : Einlagen
Gewinn
4% auf die Einlagen
Rest angemessen
Geschäftsführer: komplementär
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
➢ Unternehmen ist eine juristische Person
➢ Gesellschafter treten in den Hintergrund → Rechtsgeschäfte werden mit dem Unternehmen und nicht mit der Person geschlossen
➢ Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen
➢ Inhaber: Mindestens ein Gesellschafter
➢ Gesellschafter arbeitet als Geschäftsführer
➢ Grundkapital: 25.000€
➢ Haftung ist auf die Kapitaleinlagen beschränkt
➢ Gewinn wird anteilig nach Einlagen verteilt
AG (Aktiengesellschaft)
➢ Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermöge
➢ Eigentümer sind die Aktionäre im Verhältnis ihrer Anteilscheine (Aktien)
➢ Grundkapital: 50.000€
➢ Aktionäre haben Eigentumsrechts und sind gemäß ihrer Aktienanteile am Jahresgewinn zu beteiligen (Dividende)
➢ Haftung ist auf die Kapitaleinlage beschränkt
GmbH & Co. KG
➢ Kombination von Personengesellschaft und kleiner Kapitalgesellschaft
➢ Komplementär ist die GmbH, die Kommanditisten sind Gesellschafter der GmbH
➢ Haftung ist auf das Grundkapital beschränkt ➢ ist eine juristische Person und körperschaftssteuerpflichtig
Rangordnugen Der Reglungsmittel Arbeitsrecht
➢Rangfolgeprinzip ➢Günstigkeitsprinzip ➢Öffnungsklausel
Welche Gesetze im Arbeitsrecht gibt es
BetrVG -> Betriebsverfasssung gesetz
Berufsbildungsgesetz
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitszeitgesetz
Bundesurlaubsgesetz
Mutterschutzgesetz
Schwerbehindertenschutz
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Aufbau des Arbeitsrechts
Personalbeschaffung
➢Unterscheidung zwischen interner und externer Personalbeschaffung
➢Auswahlverfahren für die Wahl des richtigen Bewerbers ➢Kostenübernahme durch Unternehmen bei Einladung zum Bewerbungsverfahren
Bewerbungsunterlagen
➢Bewerbungsanschreiben
➢Foto
➢Lebenslauf
➢Zeugnisse
Vorstellungsgespräch
➢unzulässig Fragen nach dem AGG
➢ Schwangerschaft
➢Familienplanung
➢Privatleben/sexuelle Neigung
➢Parteizugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Mitglied einer Gewerkschaft
➢Vermögensverhältnisse und Schulden
➢Vorstrafen
➢Krankheiten
➢unzulässig Fragen müssen nicht oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden → keine arbeitsrechtliche Konsequenz ➢unzulässige Fragen als Test der Souveränität und Reaktion, also: Locker bleiben ;-)
Inhalte des Arbeitsvertrags
➢ Formlos möglich, aber: Inhalte müssen dokumentiert + ausgehändigt werden (Nachweisgesetz)
➢Folgende Unterlagen sind einzureichen: ➢Steueridentifikationsnummer (SteuerID), Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Sozialversicherungsausweis
Arbeitszeugnis
➢Arbeitszeugnis (BGB §630) muss mind. Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten: einfaches Arbeitszeugnis
➢AN können ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen: muss der Wahrheit entsprechen und bezieht sich auf die Leistung und das Verhalten des AN
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche Kündigung
➢Kündigung: einseitiges Rechtsgeschäft, Schriftform ➢Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung: mind. vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats ➢Veränderung der Kündigungsfristen bei längerer Betriebszugehörigkeit (Kündigung durch AG)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung aus einem Wichtigen Grund
➢setzt Fehlverhalten durch AN voraus
➢Beispiel: Diebstahl, nicht nachkommen der Arbeitspflicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Änderungskündigung
➢AG kündigt das Arbeitsverhältnis und bietet dem AN die Fortführung zu geänderten Bedingungen an
➢Erinnerung: Betriebsrat muss angehört werden!
Besondere Kündigungsschutz
➢Azubis
➢Schwerbehinderte
➢besondere Personengruppen lt. Tarifvertrag
➢Schwangere
➢AN im Mutterschutz + Elternzeit
➢Betriebsräte + JAV Mitglieder
➢Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für
➢ Unternehmen mit >10 MA
➢ Unternehmen mit >5 MA aber nur für MA, welche vor dem 01.04.2003 eingestellt wurde
➢ab diesen Betriebsgrößen dürfen MA nach einer Betriebszugehörigkeit von >6 Monaten nur aus:
➢personen- ->Mangelde Eignung , Lange Krankheit
➢verhaltens- ->Fehlverhalten, unentschuldigtes Fehlen (Abmahnung notwendig)
➢oder betriebsbedingten Gründen gekündigt werden -> Auftragsmangel, Umstellung der Produktion -> Sozialauswahl
Einreichung der Klage
➢AN muss Klage einreichen (innerhalb von 3 Wochen) ➢Unterstützung durch Gewerkschaften, Anwälte, … ➢Arbeitsverhältnis bleibt bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts bestehen, wenn: ➢Betriebsrat der ordentlichen Kündigung innerhalb einer Woche widersprochen hat
Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeit
Betriebsrat wahlen
Vorraussetzung
→ min. fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer, von denen drei wählbar sind
Wahlberechtigt (§7 BetrVG)
→ alle AN, die das 16. LJ vollendet haben → dazu gehören u.a. auch Auszubildende
Wählbar (§8 BetrVG)
→ alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben
Größe des Betriebsrats (§9 BetrVG)
→ abhängig von der Zahl der AN/wahlberechtigten AN
Rechte des Betriebsrates -> Mitwirkung
Mitwirkung →AG kann ohne Zustimmung des Betriebsrats handeln
aber
Unterrichtungs- und Beratungsrechte (§90 BetrVG) → Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten → Planung Arbeitsverfahren und - abläufe
Anhörung bei Kündigung durch AG (§102 BetrVG) → Betriebsrat muss bei einer Kündigung angehört werden und kann begründet widersprechen (kein Zustimmungsrecht)
Rechte Betriebsrat -> Mitbestimmung
→ Zustimmung des Betriebsrats erforderlich
Zustimmungserfordernis (§99 BetrVG) → bei personellen Einzelmaßnahmen: Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung → kann Zustimmung nur unter bestimmten Bedingungen verweigern
Durchsetzbare Mitbestimmung (§87 BetrVG) → bei sozialen Angelegenheiten: Durchführung Berufsausbildung, Betriebsordnung, Urlaubs- /Pausen- und Arbeitszeiten, betriebliche Sozialeinrichtungen
JAV- Aufgaben
→ beim Betriebsrat Maßnahmen für JUA beantragen
→ für die Gleichstellung der JUA sowie Integration von ausländischen JUA einsetzen
→ darüber wachen, dass Vorschriften gegenüber JUA eingehalten werden
→Anfragen von JUA entgegennehmen und ggf. diese versuchen umzusetzen
JAV -Rechte
→ muss vom Betriebsrat rechtzeitig und umfassend unterrichtet werden und kann Unterlagen und Informationen, die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind, vom Betriebsrat verlangen
→ in Betriebsratssitzungen:
- ein Vertreter kann teilnehmen
- betrifft es besonders die JUA, dann dürfen alle Mitglieder teilnehmen - wenn überwiegend die JUA betroffen sind, dann haben Mitglieder sogar volles Stimmrecht
- Beeinträchtigt ein Sitzungsbeschluss die Interessen der JUA erheblich, so kann die JAV eine einwöchige Aussetzung dieses Beschlusses erwirken; anschließend neue Beratung
Wahl der JAV
Voraussetzung
→ min. fünf Jugendliche (unter 18 Jahren) oder 5 Auszubildende (§60 BetrVG)
→ es muss ein Betriebsrat existieren, er führt die Wahl durch (§80 BetrVG)
Wahlberechtigt (§61 BetrVG)
→ alle jugendlichen Mitarbeiter und Auszubildende
Wählbar (§61 BetrVG)
-> alle Mitarbeiter unter 25 Jahren
→ alle Auszubildenden
→ Mitglieder des Betriebsrats sind nicht wählbar
Größe (§62 BetrVG)
→ abhängig von der Zahl der Mitarbeiter im Betrieb
Mittel des Arbeitskampfes
➢Urabstimmung: Arbeitskampfmaßnahmen zur Erreichung des Ziels (Zustimmung von 75% erforderlich)
➢Streikgeld für Gewerkschaftsmitglieder ➢Aussperrung muss verhältnismäßig sein
➢erneute Urabstimmung nach Einigung der Tarifkommissionen (Zustimmung von 25% erforderlich)
Aufgaben Tarifvertrag
ZustandeKommen Tarifverträge
Art Tarifverträge
Ablauf von Tarifrunden
Zuletzt geändertvor einem Monat