Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit Buchungen im Beschaffungsbereich an!
a. Buchungen im Beschaffungsbereich erfolgen bei körperlicher oder symbolischer Übergabe der Ware (in der Praxis oftmals mit Rechnungsdatum).
b. Der Einkaufspreis wird ermittelt, indem zum Einstandspreis die Bezugskosten hinzugerechnet werden.
c. Beispiele für Bezugskosten sind die Fracht, Zoll, Provisionen, Transportversicherung.
d. Bezugskosten, die vom Käufer getragen werden, werden auf dem Buchhaltungskonto „7300 Transporte durch Dritte“ erfasst.
e. Die Antworten a. und c. sind richtig.
f. Die Antworten b. und d. sind richtig.
g. Keine der genannten Antworten ist richtig.
h. Alle der genannten Antworten sind richtig.
Foliensatz 1 S. 71
Am 5.3. wurde folgender Geschäftsfall verbucht: 2770 Verrechnungskonto Kassa-Bank / 2800 Guthaben bei Banken € 300. Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit diesem Buchungssatz an!
a. Es ist Geld auf das Bankkonto eingezahlt worden, welches aus der Kassa entnommen wurde.
b. Das Verrechnungskonto Kassa-Bank dient der zeitlichen Überbrückung von Ein- und Auszahlungen zwischen dem Kassa- und Bankkonto.
c. Es ist Geld vom Bankkonto abgehoben worden, um dieses in die Kassa einzuzahlen.
d. Die Einzahlung auf das Kassakonto erfolgte vor dem 5.3.
e. Die Antworten a. und b. sind richtig.
f. Die Antworten b. und c. sind richtig.
g. Die Antworten c. und d. sind richtig.
h. Keine der genannten Antworten ist richtig.
Foliensatz 1 S.90
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Beleg an!
a. Der Beleg ist die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und der Buchhaltung!
b. Es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg!
c. Beispiele für Belege sind etwa Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Verträge, Materialentnahmescheine, Inventuraufzeichnungen etc.
d. Die Belegaufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich 7 Jahre!
f. Die Antworten c. und d. sind richtig.
g. Alle oben genannten Antworten sind richtig.
h. Keine Antwort ist richtig.
Foliensatz 1 S.52
Kreuzen Sie die richtige Aussage zu Forderungen und „Problemen“ in Zusammenhang mit Forderungen an!
a. Die Problematik bei Forderungsausfällen kann sowohl bei Ziel- als auch Barverkäufen auftreten.
b. Die Forderungsbewertung erfolgt im Rahmen der Jahresabschlusserstellung, wobei dem Grundsatz der Pauschalbewertung gefolgt wird.
c. Ist ungewiss, ob eine Forderung vom Kunden bezahlt wird, so ist die Umsatzsteuer entsprechend zu berichtigen.
d. Wird im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses ein geringerer Ist-Stand an Wertberichtigungen als der Soll-Stand ermittelt, so ist die Differenz wie folgt zu verbuchen: 7815 Zuweisung zu Einzel-Wertberichtigung / 2000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
e. Die Antworten a.) und c.) sind richtig.
f. Die Antworten b.) und d.) sind richtig.
g. Alle der oben genannten Antworten sind richtig.
Foliensatz 2 S.80
Kreuzen Sie die richtige Aussage zu den Rückstellungen bzw. Rücklagen an!
a. Rückstellungen sind Teil des Eigenkapitals.
b. Rücklagen sind Teil des Fremdkapitals.
c. Eine Rücklage wird für künftig zu erwartende Aufwendungen gebildet, wie z. B. Prozesskosten für eine Gewährleistung und damit verbundenen Schadenersatz.
d. Eine Rückstellung wird vom Bruttobetrag gebildet, wodurch ein Vorsteuerabzug möglich ist.
Foliensatz 2 S.99
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Eigenkapital bei den Kapitalgesellschaften an!
a. Die Bilanzposition Eigenkapital umfasst gem. Unternehmensrecht das Nennkapital, die Rücklagen sowie den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust.
b. Kapitalrücklagen werden der Kapitalgesellschaft von außen zugeführt, während Gewinnrücklagen von innen gebildet werden.
c. Die Bildung von Rücklagen beeinflusst nicht das steuerliche Ergebnis.
d. Rücklagen treten nur bei Kapitalgesellschaften auf.
Foliensatz 2 S.99 S.101
Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit Erhaltungs- und Herstellungsaufwand an!
a. Ein Erhaltungsaufwand ist im Jahr der Entstehung als Aufwand abzusetzen!
b. Ein Herstellungsaufwand ist aktivierungspflichtig!
c. Als Herstellungsaufwand gilt etwa das Ausmalen von Büroräumlichkeiten, das Verfliesen oder Streichen von Fenstern.
d. Beim sogenannten Erhaltungsaufwand wird die Substanz des Gebäudes vermehrt, wodurch es zu einer Erhöhung der Lebensdauer oder alternativen Verwendungsmöglichkeit kommt!
Foliensatz 1 S.102
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Internationalen Rechnungslegung an!
a. Ziel der Internationalen Rechnungslegung ist die Harmonisierung und Standardisierung der Rechnungslegung.
b. Internationale Rechnungslegungsstandards sind z. B. die IAS/IFRS oder die US-GAAP.
c. Gründe für die Internationale Rechnungslegung sind unter anderem, da Unternehmen ihren Kapitalbedarf an internationalen Kapitalmärkten decken oder Investoren ihr Portfolio weltweit streuen.
d. Internationale Rechnungslegungsstandards verfolgen grundsätzlich andere Ziele und Grundsätze als die nationale österreichische Rechnungslegung (das Unternehmensgesetzbuch, UGB).
h. Alle genannten Antworten sind richtig.
Foliensatz 2 S. 161 - 163
Kreuzen Sie die richtige Aussage zu den Grundfragen des Rechnungswesens an!
a. Die Bilanz beantwortet die Frage, wie reich das Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag ist!
b. Bei der Inventur werden die Vermögensgüter durch Zählen, Messen oder Wiegen erfasst.
c. Das Ergebnis der Inventur stellt das sogenannte Inventar dar.
d. Die Frage, ob das Unternehmen reicher geworden ist, kann nur beantwortet werden, wenn man sich auf einen bestimmten Zeitraum (Periode) bezieht.
Foliensatz 1 S.36 u. S.24
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Fremdkapital an!
a. Das Fremdkapital ist Teil der Passiva der Bilanz.
b. Es handelt sich um eine Kapitalposition in der Bilanz.
c. Das Fremdkapital umfasst die Rückstellungen und Verbindlichkeiten.
d. Rückstellungen betreffen Zahlungsverpflichtungen, die innerhalb des Unternehmens bestehen (z. B. Abfertigungen für Arbeitnehmer), während Verbindlichkeiten Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten darstellen (z. B. Lieferantenverbindlichkeiten).
e. Die Antworten a.), b.) und c.) sind richtig.
f. Die Antworten b.), c.) und d.) sind richtig.
g. Die Antworten a.), b.) und d.) sind richtig.
h. Alle der oben genannten Antworten sind richtig.
Foliensatz 1 S.15 u. S.37
Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit Personalaufwendungen an!
a. Generell wird zwischen Löhnen (Arbeiter), Gehälter (Angestellte) und Lehrlingsentschädigungen (Lehrlinge) unterschieden.
b. Zu den Lohn- und Gehaltsnebenkosten zählen die Kommunalsteuer, der Dienstgeberbeitrag, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, der Sozialversicherungsanteil des Dienstgebers und die Lohnsteuer!
c. Bei der Verbuchung der Personalaufwendungen werden die Aufwendungen in der Kontenklasse 6 im Haben und die Verbindlichkeiten in der Kontenklasse 3 im Soll verbucht!
d. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine lohnabhängige Gemeindeabgabe!
f. Die Antworten a. und d. sind richtig.
Foliensatz 1 S.104
Kreuzen Sie die richtige Aussage zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses an!
a. Sämtliche Unternehmen müssen eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang erstellen.
b. Alle Unternehmen, welche nicht unter die Größenerleichterung fallen, müssen einen Lagebericht erstellen.
c. Für Kapitalgesellschaften gelten in Bezug auf die Bestandteile des Jahresabschlusses ergänzende Vorschriften.
d. Alle Unternehmen, welche nicht unter die Größenerleichterung fallen, müssen einen Corporate Governance-Bericht erstellen.
g. Alle Antworten sind richtig.
Foliensatz 1 S.12
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Eigenverbrauch an!
a. Beim Eigenverbrauch wird dem Unternehmer etwas aus seinem Unternehmen zum marktüblichen Verkaufspreis verkauft.
b. Der Eigenverbrauch ist als umsatzsteuerpflichtiger Erlös anzusehen.
c. Als Erlöskonto wird bei der Verbuchung des Eigenverbrauchs das Konto Umsatzerlöse der Kontenklasse 4 verwendet.
d. Der Eigenverbrauch stellt in der Regel einen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang dar.
g. Die Antworten b. und d. sind richtig.
Foliensatz 1 S.119
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Konzernrechnungslegung an!
a. Der Konzernabschluss dient als Ertragsteuer-Bemessungsgrundlage!
b. Der Konzernabschluss dient ausschließlich der Information externer Bilanzadressaten über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns!
c. Hält ein Mutterunternehmen Beteiligungen an einem oder mehreren Tochterunternehmen, besteht ein Wahlrecht, ob ein Konzernabschluss erstellt wird.
d. Die Art der Konsolidierung hängt von der Art des Unternehmens ab, an welchem die Beteiligung gehalten wird.
Foliensatz 2 S.173 u. S.181
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Verbuchung von Steuern bzw. Steuern im Allgemeinen an!
a. Es wird generell zwischen Aufwand-, aktivierungspflichtigen, Durchlauf- und privaten Steuern unterschieden!
b. Während aktivierungspflichtige Steuern in der Kontenklasse 0 aktiviert werden müssen, stellen Durchlauf- und Aufwandsteuern unternehmensrechtliche Aufwandsteuern dar!
c. Bei der Grunderwerbsteuer und Normverbrauchsabgabe handelt es sich um sogenannte Durchlaufsteuern.
d. Alle Steuern werden mit folgendem Buchungssatz verbucht: Klasse 8 Steueraufwand / Klasse 2 Zahlungsmittelkonto bzw. Klasse 3 Verbindlichkeiten.
Foliensatz 1 S. 116
Gegeben ist folgender Buchungssatz: 33054 Huber KG € 3.600 / 1600 Handelswarenvorrat € 3.000, 2500 Vorsteuer € 600. Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit diesem Buchungssatz an!
a. Buchhaltungskonten sind 4-stellig, daher ist das Konto im Soll fehlerhaft, da es fünf Stellen aufweist.
b. Es handelt sich vermutlich um eine Handelswarenrücksendung.
c. Im Haben gehört anstelle des Kontos 2500 Vorsteuer das Konto 3500 Umsatzsteuer.
d. Es handelt sich um einen Handelswareneinkauf.
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Buchungssatz und Vorkontieren an!
a. Ein Geschäftsvorfall wird mit einem Buchungssatz abgebildet!
b. In einem Buchungssatz werden die betroffenen Konten und Beträge vermerkt!
c. In einem Buchungssatz müssen die Beträge im Soll immer gleich jener im Haben sein!
d. Unter „Vorkontieren“ wird der Vermerk des Buchungssatzes auf den Belegen verstanden!
Foliensatz 1 S.33
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung aus abgabenrechtlicher Sicht an!
a. Eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung führt zur Schätzungsbefugnis bzw. Schätzungsverpflichtung seitens der Finanzbehörde!
b. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist aus abgabenrechtlicher Sicht Voraussetzung für die ordnungsgemäße Kalkulation der Leistungen des Unternehmens im Sinne des internen Rechnungswesens!
c. Eine nicht ordnungsgemäße Buchhaltung hat keine Auswirkungen für den Steuerpflichtigen, da die Beweislast für Mängel bei der Finanzbehörde liegt!
d. Für die Finanzbehörde sind nur Inlandssachverhalte relevant. Um ausländische Sachverhalte sind die Finanzbehörden des jeweiligen Landes zuständig!
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Bilanzierung von Anlagevermögen an!
a. Gegenstände des Anlagevermögens sind Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmen dauerhaft zu dienen.
b. Gegenstände des Anlagevermögens werden nach dem Unternehmensrecht in Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen unterteilt.
c. Sämtliche Vermögensgegenstände sind planmäßig abzuschreiben.
d. Bei selbsterstellten Gegenständen sind die Herstellkosten der Betriebsbuchhaltung heranzuziehen.
f. Die Antworten a., b. und d. sind richtig.
Foliensatz 2 S.23
Ein Unternehmen nimmt einen Kredit in Höhe von € 100.000 auf. Die kreditgebende Bank überweist den Betrag auf das Geschäftsbankkonto, auf welchem ein Guthaben in Höhe von € 5.000 vorhanden ist. Kreuzen Sie die richtige Aussage zu diesem Geschäftsvorfall an!
a. Bei der Aufnahme eines Kredits handelt es sich hinsichtlich der Buchungsart um eine erfolgswirksame Buchung, da die Kapitalposition vermehrt wird!
b. Mit der Verbuchung des Geschäftsvorfalls kommt es zu einer Bilanzverlängerung!
c. Es handelt sich hinsichtlich der Buchungsart um eine gemischte Buchung!
d. Die Verbuchung dieses Geschäftsvorfalls verändert nicht das Eigenkapital!
f.) ist korrekt
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Umsatzsteuer an!
a. Beim österreichischen Umsatzsteuersystem handelt es sich um eine sogenannte Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
b. Damit die Umsatzsteuer verrechnet werden kann, ist Voraussetzung, dass Gewinne erzielt werden oder zumindest eine ernsthafte Gewinnabsicht besteht.
c. Die rechtlichen Konsequenzen von nicht steuerbaren bzw. steuerfreien Umsätzen sind ident.
d. Zur Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast wird von der Umsatzsteuer die sogenannte Vorsteuer abgezogen.
f. Die Antworten a. und c. sind richtig.
g. Die Antworten a. und d. sind richtig.
g.) ist korrekt
In einem Unternehmen, welches umsatzsteuerlich der Soll-Besteuerung unterliegt, werden jeweils am Monatsende die Salden der Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer gegen das Konto Umsatzsteuer Zahllast umgebucht. Nach richtiger Verbuchung sämtlicher Geschäftsvorfälle des Monats Mai weist das Konto 2500 Vorsteuer einen Betrag von € 2.000 und das Konto 3500 Umsatzsteuer einen Betrag von € 5.000 aus. Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer an!
a. Die Umsatzsteuer-Zahllast des Monats Mai beträgt € 3.000.
b. Die Umbuchung der Vorsteuer am Monatsende erfolgt mit folgendem Buchungssatz: 3520 Umsatzsteuer-Zahllast / 2500 Vorsteuer € 2.000.
c. Die Umbuchung der Umsatzsteuer am Monatsende erfolgt mit folgendem Buchungssatz: 3500 Umsatzsteuer / 3520 Umsatzsteuer-Zahllast € 5.000.
d. Bei der Umsatzsteuer-Zahllast handelt es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.
e. Die Antworten a. und d. sind richtig.
h.) ist korrekt
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Lohnsteuer sowie deren Verbuchung an!
a. Die Lohnsteuer wird bei der Verbuchung aktivseitig auf einem eigenen Konto der Kontenklasse 6 mit der Bezeichnung Lohnsteuer ausgewiesen!
b. Bei der Lohnsteuer handelt es sich um die Einkommensteuer der unselbständig Erwerbstätigen!
c. Träger der Lohnsteuer ist der/die Dienstnehmer/in, wobei die Lohnsteuer vom Dienstgeber an das Betriebsfinanzamt abgeführt (bezahlt) wird!
d. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt durch das Betriebsfinanzamt und wird dem Dienstgeber vorgeschrieben!
Kreuzen Sie die richtige Aussage zu Dienstreisen an!
a. Aufwendungen, die in Zusammenhang mit Dienstreisen entstehen, sind immer steuerfrei.
b. Die Aufwendungen in Zusammenhang mit Dienstreisen werden in der Kontenklasse 5 erfasst (verbucht).
c. Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten (bzw. Aufwendungen), die durch die Verwendung eines privaten KFZ für Fahrten in Zusammenhang mit Dienstreisen anfallen.
d. Das amtliche Kilometergeld deckt lediglich Ausgaben für Treibstoff, Öl und Wartung. Nicht enthalten sind etwa die Abschreibung, Parkgebühren, Vignetten oder Zusatzausrüstungen (wie Schneeketten).
Foliensatz 1 S.114
c.) ist korrekt (selbst beantwortet)
I glaub f.) is richtig!
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Anlagevermögen an!
a. Das Anlagevermögen ist Teil der Aktiva in der Bilanz.
b. Buchungen in Zusammenhang mit Anlagevermögen finden sowohl laufend während des Jahres als auch erst am Jahresende im Rahmen der Jahresabschlusserstellung statt.
c. Ein Zugang ins Anlagevermögen kann entweder durch Kauf oder Selbsterstellung von Anlagengütern erfolgen.
d. Beim Kauf von Anlagengütern sind auch Anschaffungsnebenkosten in der Kontenklasse 0 zu aktivieren. Beispiele dafür sind Bezugskosten, aktivierungspflichtige Steuern oder Kosten für Aufstellung und Inbetriebnahme.
h. Alle Antworten sind richtig.
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Bilanz an!
a. Die Bilanz zeigt den Umfang des aufgebrachten und investierten Kapitels mittels Bilanzsumme.
b. Die Bilanz gibt Auskunft über die Qualität der Investitionen (Vermögensstruktur).
c. Die Bilanz gibt Auskunft über die Qualität der Finanzierung (Kapitalstruktur).
d. Das Unternehmensgesetzbuch beinhaltet allgemeine Gliederungsgrundsätze und ein detailliertes Gliederungsschema für die Bilanz.
Kreuzen Sie die richtige Aussage zum Einfluss der Umsatzsteuer sowie von steuerfreien Subventionen auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an!
a. Ist ein Vorsteuerabzug möglich, dann gehört die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten!
b. Ist kein Vorsteuerabzug möglich, dann gehört die Vorsteuer zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten!
c. Bei Erhalt einer gewidmeten steuerfreien Subvention aus öffentlicher Hand vermindert diese die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um den Betrag der Subvention.
d. Der Unternehmer muss sich bei der Anschaffung bzw. Herstellung zwischen dem Erhalt des Vorsteuerabzugs oder dem Erhalt einer steuerfreien Subvention entscheiden.
e. Die Antworten a., b. und c. sind richtig.
g. Die Antworten b., c. und d. sind richtig.
Foliensatz 2 S.33
e.) ist korrekt (selbst beantwortet)
Kreuzen Sie die richtige Aussage zur Bewertung des nicht abnutzbaren Anlagevermögens an!
a. Als Obergrenze gelten die Anschaffungskosten.
b. Als Untergrenze gilt der beizulegende (Zeit-)Wert, wenn dieser unter den Anschaffungskosten liegt.
c. Im Anlagevermögen gilt generell das gemilderte Niederstwertprinzip.
d. Steuerrechtlich kann eine Abwertung auf den niedrigeren Teilwert erfolgen. Es ist jedoch die Maßgeblichkeit des Unternehmens- für die Steuerbilanz zu beachten!
Foliensatz 2 S.35
In einem Unternehmen wurde die Abschreibung der Maschinen und maschinellen Anlagen wie folgt verbucht: 7020 Planmäßige Abschreibung von Sachanlagen / 0490 Kumulierte Abschreibungen von maschinellen Anlagen € 25.000. Kreuzen Sie die richtige Aussage an!
a. Es handelt sich um eine direkte Verbuchung der planmäßigen Abschreibung.
b. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Maschinen und maschinellen Anlagen betragen € 25.000.
c. Es ist anhand der Verbuchung ersichtlich, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschinen und maschinellen Anlagen einheitlich 4 Jahre beträgt.
d. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten müssen unternehmensrechtlich zwingend linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Steuerrechtlich gilt das Maßgeblichkeitsprinzip.
In einem Unternehmen ist im Zuge der Jahresabschlusserstellung nach österreichischem (Unternehmens-)Recht folgender Buchungssatzrichtig verbucht worden: 3050 Rückstellung für Schadenersatz / 4760 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen € 500.000. Kreuzen Sie die richtige Aussage an!
a. Es handelt sich um die Auflösung einer gebildeten Rückstellung, deren Verpflichtung nicht eingetreten ist.
b. Der Rechnungsbetrag entspricht genau dem Rückstellungsbetrag, wodurch die Rückstellung in selber Höhe aufgelöst werden konnte.
c. Es wird damit gerechnet, den Prozess zu gewinnen. Daher wurde eine Forderung in Höhe von € 500.000 gebildet und der korrespondierende erwartete Ertrag entsprechend im Haben ausgewiesen.
d. Unter der Annahme, dass es keine weiteren Rückstellungen im Unternehmen gibt, weist das Konto 3050 Rückstellungen für Schadenersatz nach diesem Buchungssatz einen Saldo in Höhe von € 500.000 auf.
a.) ist korrekt
Kreuzen Sie die richtige Aussage zu den Büchern der doppelten Buchhaltung an!
a. Im Hauptbuch werden sämtliche Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet.
b. Typische Hilfsbücher sind etwa die Anlagekartei, das Kassabuch oder die Kunden- und Lieferantenkartei.
c. Das Grundbuch stellt das wichtigste Buch der doppelten Buchhaltung dar, da die Geschäftsvorfälle in diesem systematisch geordnet aufgezeichnet werden.
d. Auftragsbücher sind Hauptbücher eines Unternehmens, da diese Bücher wichtige Informationen über den Auftrag enthalten.
h. Keine der oben genannten Antworten ist richtig.
Foliensatz 1 S.48
Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit der Verbuchung selbst erstellter Anlagegüter an!
a. Die Bewertung selbst erstellter Anlagegüter erfolgt zu Herstellkosten!
b. Für selbst erstellte Anlagegüter gilt ein Aktivierungswahlrecht!
c. Der Buchungssatz für die Aktivierung eines selbst erstellten Anlagegutes lautet wie folgt: Kl. 0 Anlagevermögen / 4580 Aktivierte Eigenleistungen.
d. Selbst erstellte Anlagegüter sind mit den angefallenen Materialkosten, Personalkosten und sonstigen Kosten zu bewerten.
todo
Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer bei Auslandsbezug an!
a. Das Österreichische Umsatzsteuerrecht gilt nur für Inlandsbezüge. Bei Geschäftsvorfällen mit Auslandsbezug sind daher keine umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
b. Einfuhren bzw. Erwerbe nach Österreich sind grundsätzlich umsatzsteuerbefreit.
c. Erwirbt ein österreichisches umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen Waren von einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, dann ist dieser Vorgang in Österreich grundsätzlich erwerbssteuerpflichtig.
d. Immer dann, wenn Waren aus dem Ausland ins Inland (=Österreich) gelangen, ist die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
c.) ist korrekt
weil bei d.) wäre es erwerbssteuer wenn aus EU Land
Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit den Tätigkeiten zur Vorbereitung des Jahresabschlusses an!
a. Es ist eine Inventur durchzuführen.
b. Es muss eine Abstimmung der Buchhaltung (Haupt-, Neben- und Hilfsbücher) mit den Inventurergebnissen (Soll-Ist-Vergleich) vorgenommen werden.
c. Zur Vorbereitung des Jahresabschlusses zählt auch die Prüfungspflicht, wonach ein Abschlussprüfer den in Vorbereitung befindlichen Jahresabschluss zu prüfen hat.
d. Es sind Um- und Nachbuchungen vorzunehmen.
e. Die Antworten a. bis c. sind richtig.
g. Die Antworten b. bis d. sind richtig.
In einem Unternehmen wurden folgende Buchungen richtig vorgenommen:
2800 Bank / 8060 Zinserträge aus Bankguthaben € 100;
2540 KESt. / 2800 Bank € 25;
8280 Zinsaufwand / 2800 Bank € 500;
7790 Spesen des Geldverkehrs / 2800 Bank € 50.
Kreuzen Sie die richtige Aussage dazu an!
a. Es wurde eine Abschlussrechnung der Bank verbucht (idR wird der Kontoauszug verbucht).
b. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft.
c. Zinserträge und Zinsaufwendungen dürfen auf einem Buchhaltungskonto saldiert werden.
d. Da es sich bei den € 50 um Spesen der Bank handelt, gehören diese in der Kontenklasse 8 verbucht.
e. ist korrekt
Am 6.7. kauft die Alpha-GmbH Büromöbel (,,Handelswaren") bei der Beta-GmbH. Die Spedition übernimmt die Gamma-GmbH, wobei die Alpha-GmbH den Transport beauftragt und bezahlt.
Die Rechnung der Beta-GmbH an die Alpha-GmbH zeigt folgende Positionen: 1 elektrischer verstellbarer Schreibtisch € 1.200 + 1 Bürosessel Deluxe € 800 + 1 verglaster Aktenschrank € 1.000 = € 3.000 + 20% Umsatzsteuer.
Die Gamma-GmbH legt am selben Tag eine Rechnung über € 150 + 20% Umsatzsteuer an die Alpha-GmbH. Alle Rechnungen werden bar bezahlt.
Kreuzen Sie die richtige Aussage aus Sicht der Alpha-GmbH an!
a. Der Buchungssatz zur Verbuchung der Büromöbel lautet: 0600 Betriebs- und Geschäftsausstattung € 3.000, 2500 Vorsteuer € 600 / 2700 Kassa € 3.600.
b. Die Rechnung für den Transport der Waren sind stets vom Verkäufer zu übernehmen. Es ergibt sich somit keine Buchung für die Alpha-GmbH.
c. Da die Büromöbel erst im zweiten Halbjahr angeschafft werden, ist im ersten Jahr der Nutzung eine Halbjahresabschreibung vorzunehmen.
d. Die Vorsteuer der Alpha-GmbH aus diesen Sachverhalten beträgt € 630.
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Am 8.9. wurde in einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen ein Geschäftsvorfall wie folgt verbucht: 1100 Rohstoffvorrat € 5.000, 2500 Vorsteuer € 1.000 / 3300 Lieferverbindlichkeiten € 6.000. Kreuzen Sie die richtige Aussage an!
a. Es handelt sich hierbei um einen Zukauf von Rohstoffen auf Ziel.
b. Es handelt sich hierbei um eine Rücksendung von Rohstoffen.
c. Fallen für diese Rohstoffe Bezugskosten an, die vom Käufer bezahlt werden, so sind diese auf das Konto des Kaufobjektes zu verbuchen.
d. Für die Rohstoffe anfallende Bezugskosten, die vom Käufer bezahlt werden, werden auf dem Konto 7300 Transport durch Dritte verbucht.
e.) ist korrekt
Kreuzen Sie zu den unternehmens- und steuerrechtlichen Grundlagen die richtige Aussage an!
a. Unternehmensrechtliche Bestimmungen sind etwa das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz.
b. Steuerrechtliche Bestimmungen sind etwa die Bundesabgabenordnung, das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz und das Umsatzsteuergesetz.
c. Sofern ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, einen unternehmensrechtlichen Erfolg zu ermitteln, so ist von diesem Erfolg die Einkommensteuer zu bezahlen.
d. Sowohl das Unternehmens- als auch das Steuerrecht verfolgen das Ziel des Gläubigerschutzes.
Kreuzen Sie die richtige Aussage in Zusammenhang mit Kundenkonten an!
a. Die Kundenkonten findet man im Österreichischen Einheitskontenrahmen (EKR) unter der Kontonummer (2) „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“.
b. Das Konto (2) „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ stellt im Unternehmen üblicherweise ein Sammelkonto dar, auf welchem die Forderungen saldiert aufscheinen.
c. Die laufende Verbuchung von Forderungen erfolgt im Unternehmen typischerweise auf fünfstelligen Personenkonten.
d. Die Salden der Personenkonten werden nach Durchführung der Buchhaltung auf dem Sammelkonto (2) „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ zusammengefasst.
h.) ist korrekt laut ChatGPT
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