Rechtsstaat
Staat bei dem die gesamte Staatsgewalt durch Recht und Gesetz begrenzt ist & in dem Freiheit und Gerechtjgkeit gewährleistet sind
Art:
20(3), 28(1)S.1, 1(3), 19(4)
Gewährleistung von Grundrechten Art 1(3)
=subjektive Rechte des einzelnen gegenüber dem Staat binden alle 3 Staatsgewalten
Zuletzt geändertvor einem Monat