Buffl

Italien

JH
von Justin H.

Wie sieht das italienische Regierungssystem aus?

I. Legislative

  1. Parlament

    • Abgeordnetenkammer + Senat

    • Gleichberechtigung im Gesetzgebungsverfahren

      a) Abgeordnetenkammer

    • Wahl in Wahlkreisen mit Mischsystem

    • Wahlperiode fünf Jahre

    • Auflösung durch Präsident möglich

      b) Senat

    • Direkte Wahl auf regionaler Basis

    • Ehemalige Präsidenten als Senatoren auf Lebenszeit

  2. Gesetzgebung

    • Verfassungsrevision und andere Verfassungsgesetze: absolute Mehrheit in beiden Kammern im Abstand von drei Monaten, ggf. Referendum, sofern keine Zwei-Drittel-Mehrheit

    • Gesetze, Aufhebung durch Referendum möglich

    • Gesetzesverordnungen der Regierung, mit nachträglicher Bestätigung durch Parlament

    • Verordnungen mit gesetzlicher Ermächtigung

II. Exekutive

  1. Präsident

    • Wahl durch Parlament mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ab 3. Wahlgang absolute Mehrheit

    • Amtszeit sieben Jahre

    • Staatsoberhaupt mit überwiegend formellen Aufgaben, auch Oberbefehl über Streitkräfte

    • Gegenzeichnung durch Minister

  2. Regierung

    • Ministerpräsident und Minister

    • Ernennung des Ministerpräsidenten und der Minister durch Präsident mit Vertrauensabstimmung in beiden Parlamentskammern

    • Vorrang des Ministerpräsidenten, Regelung der Organisation durch Gesetz

III. Judikative

  1. Justiz

    • Ordentliche Gerichtsbarkeit

    • Verwaltungsgerichtsbarkeit, Rechnungshof, Militärgerichte

    • Oberster Gerichtsrat mit 2/3 gewählten Vertretern der Richter

  2. Verfassungsgerichtshof

    • Fünfzehn Mitglieder, Auswahl je eines Drittels durch Präsident, Parlament und Gerichte

    • Zuständigkeiten

      • Normenkontrollverfahren, v.a. auf Vorlage von Gerichten

      • Organstreitigkeiten

      • Zuständigkeitsstreitigkeitwn zwischen Staat und Regionen

      • Präsidentenklage

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Justin H.

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