Was sind die Funktionen einer Verfassung?
Ordnung
Stabilisierung
Begrenzung
Organisation
Integration
Freiheit
Was unterscheidet das Verfassungsrecht von anderen Teilen der Rechtsordnung?
nicht erschöpfend (“Grund”ordnung)
höchstrangig
erschwert abänderbar
Befolgung im Konsens
politisches Recht
Was ist der europäische Verfassungsverbund?
EU-Verfassung und nationale Verfassungen miteinander verzahnt
“Komplementärverfassungen”
EU-Verfassung im europäischen Verfassungsverbund
Ausführlich:
Der europäische Verfassungsverbund beschreibt die enge juristische Verbindung der Verfassungsordnungen der EU-Mitgliedstaaten mit der Verfassungsordnung der Europäischen Union.
Er bedeutet, dass die EU nicht isoliert existiert, sondern in einem System miteinander verknüpft ist, in dem sowohl das Unionsrecht auf das nationale Recht angewiesen ist als auch das nationale Recht umgekehrt auf das Unionsrecht (mit dem sogenannten Anwendungsvorrang). Dieses Konzept steht im Gegensatz zu einem losen Staatenbund, bei dem die Mitgliedstaaten die letzte Entscheidungsbefugnis behalten, und ist eine Grundannahme für die Funktionsweise der EU als eine Art Rechtsgemeinschaft, die auf Freiwilligkeit basiert
Wodurch wird die EMRK zum Handlungs- und Kontrollmaßstab für Unionshandeln?
Sie wird zum Handlungsrahmen und Kontrollmaßstab für die EU in interner und externe Hinsicht
Intern: Maßstab und Rahmen für GR-Charta (Art. 52, 53 GRC)
Extern: bislang mittelbare Kontrolle durch EGMR
Welche Formen differenzierter Integration gibt es? Nenne jeweils ein Beispiel!
Es gibt die vertragliche “Ungleichzeitigkeit” kraft vör. Verabredung (Beispiele Sozialprotokoll, Schengen, Euro) und die Ausnahmen/opt-outs für einzelne MS (z.B. bzgl. GR-Charta für POL, zuvor auch für UK)
Vergleiche den innerstaatlichen Wirkungsanspruch des EU-Rechts einerseits und der EMRK andererseits
Das Unionsrecht entfaltet innerstaatlich unmittelbare Wirkung, die EMRK beansprucht selbst keine unmittelbare Wirkung, ist aber geeignet für eine unmittelbare Wirkung
Das Unionsrecht besitzt einen Vorrang, in Form einer unionsrechtskonformen Auslegung und dem Anwendungsvorrang. Ggf. besteht eine Nichtanwendungspflicht. Fraglich ist ob es eine Grenze zum Schutz wichtiger Allgemeinwohlbelange gibt. Die EMRK beansprucht keinen Vorrang, die innerstaatliche Wirkung bestimmt sich nach Maßgabe der nationalen Verfassung
Wie reagiert die deutsche Verfassungsordnung auf diese Wirkungsansprüche?
Im Rahmen von Art. 23 I 2 GG kann einfaches Bundesgesetz als Rechtsanwendungsbefehl für EUR dienen (innerstaatlicher Geltungsgrund)
Die innerstaatliche Wirkung von EUR bemisst sich grds. nach Mßgbe seines Wirkungsanspruchs
Rückbindung durch Gesetzesvorbehalt und “Integrationsverantwortung”
Einwirkung in den Grenzen der Verfassung…
Wirkung der EMRK in D
Art. 2-18 sind unmittelbar wirksam
formal im Rang des einfachen Gesetzes
aber: Leitlinie für Grundrechtsauslegung
EMRK und EGMR stezs zu berücksichtigen, sanktioniert durch Art. 20 Abs. 3 GG
In diesem Rahmen VB-fähig!
Worauf ist der Autonomieanspruch des Unionsrechts in der Praxis vor allem gerichtet?
Es geht darum eine eigenständige Rechtsordnung zu haben
Materiell: einheitliche Geltung und Wirkung des EUR
prozedural I: autonome, letztverbindliche Auslegung durch EuGH
Außerdem prozedural: ausschließliche Streitbeilegung (Art. 344 AEUV)
Welche Formen des Gesetzesvorbehalts kennt die EU-Verfassung und wie unterscheiden sie sich?
begrenzte Ermächtigung
für delegierte Rechtsetzung: Art. 290 I AEUV
allg. Eingriffsvorbehalt?
Art. 52 I 1 EU-GRC
auch für Grundfreiheiten?
Wodurch rechtfertigen sich unionsrechtliche Anforderungen an die nationalen Justizsysteme?
Unionsgerichte
nationale Gerichte
—> für beide gilt: Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 EUV, Art. 47 GRC)
—> europ. Anforderungen an nationales Justizsystem…(Polen, Ungarn)
EGMR
Sekundärrechtsschutz: Staatshaftung
Ist die sog. Francovich-Rechtsprechung des EuGH verfassungsrechtlich geboten?
Die Frage, ob die Francovich-Rechtsprechungdes EuGH verfassungsrechtlich geboten ist, ist komplex, da sie das Verhältnis von europäischem Recht zum nationalen Verfassungsrecht berührt. Die Francovich-Rechtsprechung besagt, dass Staaten für die mangelhafte Umsetzung von EU-Richtlinien haften und Entschädigungsansprüche gegen sich ergehen lassen müssen. Aus Sicht des EuGH ist dies notwendig, um den Anwendungsvorrang des EU-Rechts zu sichern. Verfassungsrechtliche Bedenken entstehen jedoch durch die Frage, ob das nationale Recht (hier das deutsche Grundgesetz) durch diese Rechtsprechung in seinen Grundprinzipien eingeschränkt wird
Die Francovich-Rechtsprechung ist aus Sicht der EU verfassungsrechtlich geboten, um die Wirksamkeit des EU-Rechts zu gewährleisten. Aus Sicht des nationalen Verfassungsrechts sind jedoch Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der nationalen Souveränität und der grundrechtlichen Grenzen des EU-Rechts von Bedeutung
Erklären Sie das duale Legitimationsmodell der EU!
Das duale Legitimationsmodell der EU geht auf die Volksbeteiligung zurück. Dieses wählt zum einen per Direktwahl das Europäische Parlament und zum anderen per Wahl die nationalen Parlamente, es entsteht ein System der dualen Legitimation
Was ist die Europäische Bürgerinititive und welche demokratische Bedeutung besitzt sie?
Elemente partizipativer Demokratie existieren in Art. 11 EUV —> europ. Bürgerinitiative
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) ist ein Instrument, mit dem EU-Bürger die Europäische Kommission auffordern können, einen Gesetzesvorschlag zu einem bestimmten Thema zu erarbeiten. Sie besitzt demokratische Bedeutung, da sie die direkte Beteiligung der Bürger am politischen Prozess ermöglicht, die europäische politische Öffentlichkeit fördert und die EU-Demokratie stärkt, indem sie den Bürgern ein mächtiges Mitspracherecht über ihre traditionellen Rechte hinaus gibt
Erläutern Sie zwei Ableitungen aus dem Prinzip der sog. Unionstreue!
Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (Art. 4 III EUV)
Pflichten der MSen gegenüber EU
z.B. Umsetzung von Richtlinien
z.B. Befolgung von EuGH-Urteilen
z.B. innerstaatliche Durchführung
Pflichten für EU-Organe
Rücksichtnahme zwischen MSen?
Was ist das sog. Subsidiaritätsveto?
Die Subsidiarität ergibt sich allgemein aus Art. 5 III EUV
Das Subsidiaritätsveto findet sich in Art. 6-7 Subs’Prot.
Stellungnahme aller nationalen Parlamente und Parlamentskammern
Überprüfungspflicht bei “Veto” von 1/3 (1/4) der Parlamentsstimmen
begründete Entscheidung durch Initiator (KOM)
bei 50% außerdem Prüfung durch “Gesetzgeber” (EP und Rat) —> ggf. Abbruch des Verfahrens
Wodurch unterscheidet sich die administrative Rechtssetzung in der EU von der unter dem GG?
Die administrative Rechtsetzung der EU unterscheidet sich vom deutschen Recht durch die Normenhierarchie, da EU-Recht Vorrang vor dem nationalen Recht hat, und durch die unterschiedliche Geltung und Umsetzung von Rechtsakten. Während EU-Verordnungen unmittelbar gelten, müssen Richtlinien erst durch nationale Gesetze umgesetzt werden
Welche Funktion kann einzelnen Mitteilungen der Kommission zukommen (z.B. im Beihilfe- und Wettbewerbsrecht)?
Mitteilungen der Kommission haben verschiedene Funktionen, hauptsächlich dienen sie der Auslegung und Konkretisierung des EU-Rechts in Bereichen wie Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, indem sie die politischen Leitlinien und die Kriterien für die Bewertung von staatlichen Beihilfen oder wettbewerbsbeschränkenden Praktiken festlegen. Sie bieten somit einen rechtlich nicht bindenden, aber wichtigen Rahmen zur Interpretation von Verträgen und bieten Mitgliedstaaten und Unternehmen Orientierung für die Einhaltung der Regeln
Erläutern Sie die Grundsätze von Gleichwertigkeit und Effektivität!
Gleichwertigkeit und Effektivität sind im mitgliedstaatlichen Vollzug zu verorten
Organisations- und Verfahrensautonomie
Grenzen: Grundfreiheiten, Grundrechte, Nichtdiskriminierung
Gleichwertigkeit und Effektivität
—> Einwirkungspotenzial des EuGH
—> “Verwaltungsrechtsangleichung durch Rechtsprechung”
Was ist der sog. Bosphorus-Test und aus welchen Elementen besteht er?
EGMR prüft Durchführung von EUR durch MSen (Inzidentkontrolle des EU-Rechts im “Bosphorus-Test”)
Staaten auch im Rahmen des EUR an EMRK gebunden
aber EGMR nimmt Kontrollanspruch zurück wg. Vermutung, dass Schutz im EUR gleichwertig
Vorbehalt, dass Schutz im Einzelfall “manifestly deficient”
EGMR prüft auch autonomes EU-Handeln (z.B. EuGH-Verfahren)
—> wenn Handeln einem MS zuzurechnen
—> unter Anwendung des Bosphorus-Tests”
“Bosphorus” übertragen auf andere europ. Institutionen (EPA, NATO-Dienstgericht)
Was gewährleistet das unionsrechtliche Gebot effektiven Gerichtsschutzes?
Zugang zum Gericht (Rechtsweggebot)
gegen alle rechtsverbindlichen EU-Akte
ggf. im natR vor nat. Gerichten
Inzidentrüge/SekundärRS kann genügen!
Grunds. Recht auf Inzidentrüge
Beschränkungen durch Gesetz
wirksames gerichtliches Verfahren
“Waffengleichheit”
Kontradiktorisches Verfahren
Öffentlich
In angemessener Frist
Keine übermäßigen Kosten?
Grunds. vorläufiger Rechtsschutz
Welches Element dieses Gebots hat der EuGH in jüngerer Zeit besonders hervorgehoben?
aus der jüngeren Rechtsprechung des Europäischer Gerichtshof (EuGH) lässt sich erkennen, dass der Zugang zum effektiven Gerichtsschutz durch kollektive Rechtsbehelfe / Gruppen-/Sammelklagen zuletzt besonders hervorgehoben wurde.
🔎 Warum gerade dieses Element im Fokus steht
In der Entscheidung ASG 2 (Urt. v. 28. Januar 2025, C-253/23) hat der EuGH klargestellt, dass nationale Vorschriften, die einem Verbot kollektiver Rechtsdurchsetzung dienen — etwa durch die Untersagung der Übertragung (Abtretung) von Schadensersatzansprüchen an ein Inkassomodell — unionsrechtswidrig sein können, wenn individuelle Klagen faktisch unmöglich oder “übermäßig schwierig” sind.
Der EuGH betonte, dass der Rechtschutz „effektiv“ sein muss; das heißt: wo nur mit Gruppenverfahren eine sinnvolle Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen möglich ist, darf das nationale Prozessrecht diese Möglichkeit nicht versperren.
Damit zeigt der Gerichtshof, dass das unionsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht nur abstrakt-formale Zugangsrechte meint, sondern praxisnah gewährleisteten Zugang — auch kollektiv — verlangt, wenn sonst der Schutz vor Verletzung von Unionsrechten leerliefe.
Welche Stellung hat die EU-Grundrechtecharta im System der EU-Verfassung?
Es existiert eine EuGH-Rspr. zu den Grundrechten seit 1969
festgeschrieben wurden diese in der GR-Charta 2000
seit dem 1.12.2009 ist diese rechtsverbindlich durch Art. 6 I EUV
Die GR-Charta ist somit Teil des Primärrechts (Art. 6 I EUV)
Welche Rolle spielt die EMRK bei der Durchsetzung von Unionsgrundrechten?
Die EMRK ist eine Erkenntnisquelle für Unionsgrundrechte
—> interner Rechtsfindungsmaßstab des EuGH
verbindliche Vorgabe für Auslegung/Anwendung von Unionsgrundrechten (Art. 52 III GRC)
—> interner Kontrollmaßstab des EuGH
Erklären Sie das Verwerfungsmonopol des EuGH!
EuGH: Letztentscheidung Auslegung EUR
EuGH: Verwerfungsmonopol EUR
EGMR: verbindliche Auslegung und zentrale Rechtsschutzinstanz EMRK
—> Nur der EuGH hat das Recht, Unionsrecht für unwirksam zu erklären. Nationale Gerichte müssen bei Zweifeln an der Gültigkeit ein Vorabentscheidungsverfahren einleiten.
Wodurch wird die Autonomie der Mitgliedstaaten in Bezug auf ihr Staatsangehörigkeitsrecht heute durchbrochen?
nach VöR ist das Staatsangehörigkeitsrecht Sache der MSen
—> Reichweite der Unionsbürgerschaft ist abhängig von Recht und Praxis der MSen
MSen erkennen untereinander Regeln und Praxis der Staatsangehörigkeit an
Art. 4 III EUV: nationales Staatsangehörigkeitsrecht unter Kontrolle des EuGH
Unterschied Staatsangehörigkeit, Staatsbürgerschaft und Unionsbürgerschaft?
Staatsangehörigkeit = verfassungsrechtlich begründetes Rechtsverhältnis mit vör. Zuordnungsfunktion
Staatsbürgerschaft = Rechte und Pflichten als Folge der Zugehörigkeit zum Staat
Unionsbürgerschaft = Rechtsstatus anknüpfend an Tatbestand der Staatsangehörigkeit
Was gewährleistet die Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV? Und was hat sie mit der Auslieferung in Drittstaaten zu tun?
Die Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV gewährleistet mehrere Rechte:
unionsweites Beschränkungsverbot
für grenzüberschreitende Mobilität
subjektives Recht auf Leistungsexport
mobilitätshinderndes Namensrecht (und IPR)
“Beschränkungen und Bedingungen”
Obj. Erwägungen des Allgemeinwohls
In Bezug zur Auslieferung in Drittstaaten hat Art. 21 AEUV iVm Art. 18 AEUV eine Bedeutung (allg. Teilhaberecht)
dies stellt ein umfassendes Gleichbehandlungsrecht in anderen Mitgliedstaaten dar
Auch für eine Auslieferung an einen Drittstaat!
Wer besitzt das Wahlrecht zum EP?
Das Wahlrecht zum EP ergibt sich aus Art. 22 II AEUV
Ansatz zu europ. Legitimationsgemeinschaft
auch subj. Wahlrecht als solches?
nur für UB’er? Oder auch für sonstige Einwohner: Fall Gibraltar?
Unionsbürger ohne EP-Wahlrecht?
vereinbar mit Art. 3 ZP-EMRK
Welche Rolle spielen Menschenwürde und Religionsfreiheit in der Rechtsprechung des EuGH?
Die Menschenwürde ergibt sich aus Art. 1 GRC, die Religionsfreiheit aus Art. 10 GRC
Menschenwürde ist für den EuGH ein absoluter Maßstab, der nicht abgewogen wird. Sie setzt harte Grenzen
Der EuGH schützt die Religionsfreiheit, aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit
Warum spielen Berufs- und Eigentumsrecht hier keine große Rolle?
Die Berufsfreiheit findet sich in Art. 15, 16 GRC und das Eigentumsrecht in Art. 17 GRC
Weil Menschenwürde und Religionsfreiheit zu den „höchstpersönlichen“ und identitätsprägenden Grundrechten gehören, die eine zentrale Rolle im EU-Grundrechtsgefüge spielen.
Berufs- und Eigentumsfreiheit sind dagegen wirtschaftliche Rechte, die in der Abwägung regelmäßig zurücktreten und in den einschlägigen Fallgruppen nur eine Nebenrolle spielen
Kennt das Unionsrecht ein Umweltschutzgrundrecht?
Die EU kennt ein umfassendes Umweltrecht, sowohl im Primär- als auch im Sekundärrecht.
Ein echtes subjektives Umweltgrundrecht existiert im Unionsrecht nicht.
Art. 37 GRC ist ein Programmsatz, aber kein einklagbares Grundrecht.
Dennoch können Bürger*innen und NGOs konkrete Umweltrechte aus einzelnen EU-Vorgaben ableiten, vor allem aus Umweltrichtlinien und der Aarhus-Konvention
Wie bestimmt sich der Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte gegenüber den EU-Mitgliedstaaten?
Die Adressaten bzw. der Anwendungsbereich ergibt sich aus Art. 51 I GRC
Für Mitgliedstaaten gilt die Charta “ausschließlich bei der Durchführung” des Unionsrechts
Nach EuGH 2013 “im Anwendungsbereich” des EUR…
Wonach bestimmt sich, welche Grundrechte der Prüfung einer VB zugrunde zu legen sind?
EU-GRC Prüfungsmaßstab im VB-Verfahren, wenn Rechtsanwendung vollständig durch EUR determiniert…
Determinierung bestimmt sich nach den konkreten Rechtsfolgen im Einzelfall (EUR oder natR?)
Verdrängung der deutschen Grundrechte aber nur, soweit ihr “Schutzversprechen” erhalten bleibt (generelle Betrachtung)
Auslegung der deutschen Grundrechte auch mit Hilfe der EU-GRC (und entspr. EuGH-Rspr. …)
—> EMRK und GRC als Auslegungshilfen!
Frage des Prüfungsmaßstabs zu unterscheiden von
Anwendbarkeit der Unionsgrundrechte gem. Art. 51 I GRC
verfassungsrechtlichen Grenzen der innerstaatlichen Anwendbarkeit (“Solange”)
Wie wird das Merkmal der “jurisdiction” in Art. 1 EMRK verstanden?
jenseits des eigenen Staatsgebiets
Auslieferung und Ausweisung (Art. 3 EMRK)
Hoheitsakte im Ausland (“effective control”)
in zwischenstaatlicher Kooperation
Garantenpflicht der EMRK-Staaten
begrenzt durch Zurechnung zu internationaler Hoheitsgewalt?
Wie steht die EMRK zur Todesstrafe?
Recht auf Leben (Art. 2 EMRK)
Schutzbeginn unklar
kein Recht auf Tod/Sterbehilfe
Todesstrafe trotz Wortlauts nicht mehr zulässig!
Folterverbot (Art. 3 EMRK)
torture - inhuman treatment
heute Todesstrafe als solche inhuman!
Welche Probleme stellen sich in Bezug auf die Schutzwirkung bei Art. 6 und 13 EMRK?
faires Verfahren und Gerichsschutz (Art. 6)
bei “civil rights and obligations”
im Fall einer strafrechtlichen Anklage
wirksames Beschwerderechr (Art. 13)
akzessorisches Recht
z.B. “Beschleunigungsbeschwerde” (mit Art. 6)
Wer kann vor dem EGMR klagen?
Recht aus der EMRK oder Protokoll
staatliches Verfahren nach Inkrafttreten
Verantwortlichkeit des beklagten Konventionsstates
Bf. selbst betroffen und (weiterhin) beschwert (“Opfer”)
Was verlangt die Rechtswegerschöpfung gem. Art. 35 EMRK?
Rechtswegerschöpfung, Art. 35 I EMRK
vertikale Erschöpfung
alle relevanten Rechtsbehelfe durchlaufen
soweit hinreichend zugänglich und effektiv!
z.T. auch Staatshaftung
horizontale Erschöpfung
Einhaltung des gebotenen Verfahrens
rechtzeitige Rüge des Verstoßes
Was erhält der Beschwerdeführer, wenn er vor dem EGMR gewinnt?
Wirkung der Sachurteile
Befolgungspflicht (Art. 46 I EMRK)
mit Gestaltungsspielraum des Staates
ggf. eingeschränkt durch konkrete Vorgaben
vör. Bindung inter partes
bei “strukturellen Defiziten” konkrete Maßgaben für gleichgelagerte Fälle (pilot judgment)
in 9/2010 erstmals gegenüber D!
Orientierungswirkung für Europa!
Warum wurde die dritte Variante in Art. 263 Abs. 4 AEUV eingeführt?
Klagebefugnis Privater (Art. 263 Abs. 4)
gegen adressierte Rechtsakte
bei “unmittelbarer und individueller Betroffenheit”
gegen “Rechtsakte mit VO-charakter”, wenn unmittelbar betroffen und keine Durchführungsmaßnahmen
Die dritte Variante des Art. 263 Abs. 4 AEUV wurde eingeführt, um die bisher nahezu verschlossenen Klagemöglichkeiten Einzelner gegen unionsrechtliche Akte zu erweitern, Rechtsschutzlücken zu schließen und den Anforderungen an effektiven Rechtsschutz – insbesondere bei direkt wirkenden EU-Maßnahmen – gerecht zu werden
Wodurch begrenzt der EuGH das “Drohpotential” der Haftungsklage?
Die Haftungsklage findet sich in Art. 268, 340 Abs. 2 AEUV
selbständige Leistungsklage
gegen EU-Organ, zahlen muss die Union
begründet, wenn
Verletzung von Schutznorm
“hinreichend qualifiziert”
kausaler Schaden
In welchen Fällen wirkt eine EuGH-Entscheidung im Vorabentscheidungsverfahren erga omnes?
alle nationalen Gerichte des Ausgangsfalls: Tenor und wesentliche Entscheidungsgründe ex tunc!
faktische Präjudizwirkung für alle
Ungültigkeitserklärung erga omnes
Was ist die Privatrechtsfähigkeit der EU?
Die Privatrechtsfähigkeit der EU ergibt sich aus Art. 335 AEUV
Privatrechtsfähigkeit der EU bedeutet, dass die Union als juristische Person privatrechtliche Geschäfte abschließen, Eigentum erwerben, Verträge eingehen sowie vor nationalen Gerichten klagen und verklagt werden kann
Was sind gemischte Abkommen?
EU-Kompetenz ausschließlich, wenn Binnenrechr ergangenes und dessen Effektivität berührt wäre
jetzt: Art. 3 II AEUV —> “oder” …!
konkurrierende Kompetenzen gem. Art. 4 III EUV loyal auszuüben
Praxis sog. gemischter Abkommen…
Wie wirken vör. Verträge der EU in den Rechtsordnungen der MSen?
völkerrechtliche Abkommen sind integrale Bestandteile des EUR
ggf. unmittelbare Wirkung/subjektive Rechte im Unionsrecht und in den nationalen Rechtsordnungen der MSen
unmittelbare Wirkung aber nur, wenn Abkommen dafür gedacht und geeignet sind (nicht die WTO-Verträge!)
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