Fälligkeit
Ein Leistung ist fällig, wenn der Gläubiger vom Schuldner die Leistung verlangen kann.
Leistungsort
Der Leistungsort ist der Ort an dem der Schuldner seine letzte und abschließende Leistungshandlung vornehmen musste.
Erfolgsorientiert
Der Ort an dem der vertraglich geschuldete Erfolg eintritt
Unmöglichkeit nach §275 I BGB
Unmöglichkeit im Sinne des § 275 I BGB liegt vor wenn der Schuldner noch nicht geleistet hat und entweder er (subjektive Unmöglichkeit) oder niemand (objektive Unmöglichkeit) die Leistung mehr erbringen kann.
Zuletzt geändertvor 5 Tagen