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von Alexander P.

Tödlicher Unfall auf Baustelle - Firmen-Chef veurteilt:


Nach einem tödlichen Arbeitsunfall im Vorjahr im Burgenland ist am Dienstag der 56-jährige Geschäftsführer einer Wiener Baufirma in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Arbeiter war damals auf einer Baustelle in der Landeshauptstadt aus etwa drei Metern Höhe kopfüber abgestürzt und gestorben. Der 56-Jährige Firmenchef wurde wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro veruteilt. Davon muss er die Hälfte begleichen, der Rest wurde auf drei Jahre bedingt nachgesehen …. Keine Sicherheitsvorkehrungen angeordert: Der Staatsanwalt warf dem Geschäftsführer fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Der 56-Jährige habe einem 37-jährigen Vorarbeiter den Auftrag für die Arbeiten erteilt, ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen anzuordnen. Laut Anklage hätte der Geschäftsführer annehmen müssen, dass die Arbeiten den Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung “krass widersprechen”.


Beurteilen Sie die Fragen zum Fall “Tödlicher Unfall auf der Baustelle”:


2.) Kreuzen Sie an, welche Verschuldensform mit folgender gesetzlicher Defintion gemeint ist:


“wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen Sachverhalt verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht bzw. … wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will”

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Alexander P.

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