§ 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 32 Strafgesetzbuch (StGB)
§ 15 Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG)
13. Welches Jedermannsrecht finden wir inhaltsgleich in 2 Gesetzen?
Welche Rechtsfolgen treten ein?
Notwehr, § 32 StGB: es entfällt die Rechtswidrigkeit, es kann keine Bestrafung erfolgen
Notwehr, § 227 BGB: es entfällt die Widerrechtlichkeit, es muss z.B. kein Schadensersatz gezahlt werden.
Meineid § 154 StGB
Schwere Körperverletzung § 226 StGB
Raub § 249 StGB
Räuberischer Diebstahl § 252 StGB
Räuberische Erpressung § 255 StGB
Brandstiftung § 306 StGB
Rechtfertigender Notstand § 34 StGB; Rechtfertigungsgrund
Entschuldigender Notstand § 35 StGB; Schuldausschließungsgrund
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört.
§ 33 StGB - Überschreitung der Notwehr, § 35 StGB - Entschuldigender Notstand
keine Strafe
gefährliche Körperverletzung: Vergehen, der Versuch ist strafbar - Begehungsweise und eingesetzte Mittel
schwere Körperverletzung: Verbrechen - Schwere der verbleibende Folgen
Der Täter muss auf frischer Tat betroffen oder auf frischer Tat verfolgt sein
die Identität des Täters ist nicht sofort feststellbar und/oder er ist der Flucht verdächtigt
zuhören und ernst nehmen, isolieren
ein Provozieren des Betrunkenen unterlassen, sich selbst nicht provozieren lassen
Alkohol, Drogen, Medikamente,
Arbeitgeber
regelmäßig
Pflicht zur Dokumentation
Ersatzbrille oder
Brille gegen Verlieren zu sichern
In der Gewerbeordnung (GewO), insbesondere im § 34 a → Regelung der Erlaubnispflicht für Bewachungsgewerbe
In der Bewachungsverordnung (BewachV) → Ausführung der Pflichten des Gewerbetreibenden und seiner Beschäftigten
Schutz von Personen (Gefahr für Leib. Leben und Freiheit)
Schutz von Sachgütern fremder Personen (Diebstahl, Beschädigung, Zerstörung)
Volljährigkeit = Vollendung des 18. Lebensjahres
Zuverlässigkeitsnachweis = Behördliches Führungszeugnis ohne Eintrag, unbeschränktes Bundeszentralregister durch Behörde
Erfolgreiche Unterrichtung nach § 34 a GewO =>WO? bei der IHK
ggf. Sachkundeprüfung (öffentlicher Verkehrsraum, Warenhausdetektive, Türsteher)
16. Wie unterscheiden sich Polizei und private Sicherheitsdienste rechtlich?
- Die Polizei hat hoheitliche Rechte, private Sicherheitsdienste haben die so genannten Jedermanns rechte, sowie, wenn übertragen, das Hausrecht.
Zuletzt geändertvor 8 Tagen