Eröffnungsantrag - Wer?
Schuldner oder
Gläubiger
rechtliche Interesse
Forderung*
EÖ Grund*
Glaubhaftmachung m. § 14 Abs. 1 InsO
Eröffnungsantrag - Wie?
Formular ! => § 13 InsO (Schuldner)
Berechtigtes Interesse
+ Grund und Forderung glaubhaft machen
=> § 14 InsO (Gläubiger)
Eröffnungsantrag - Warum?
Gründe
Zahlungsunfähigkeit
Überschuldung
drohende Zahlungsunfähigkeit (nur Schuldner)
Eröffnungsantrag - Wann?
Antragspflicht nur in den Fällen des
§ 15a InsO (z.B.AG, GmbH, GmbH & Co. KG)
Keine Antragspflicht für Gläubiger
Eröffnungsantrag - Wo?
Insolvenz- gericht (AG) § 3 Abs.1 InsO
Örtlichzust.
Regel: allg. Gerichtsstand (Wohnort, Sitz)
Ausnahme: Mittelpunkt selbst. wirtschaftliche Tätigkeit
Was ist der Sinn der Antragspflicht
Schutz der Gläubiger
▪ Insolvente Unternehmen sollen aus dem „Verkehr“ gezogen werden
▪ Ermöglichung der Mitsprache der Gläubiger über die Verwertung des restlichen Vermögens
Konsequenzen
▪ persönliche Haftung § 15b InsO (Antrag ab 01.01.2021) 15a Abs. 4, 823 Abs. 2 BGB iVm. 15a InsO
(<-> früher: z.B. §§ 64 GmbHG a.F. oder § 93 Abs. 3 AktG a.F. (Antrag bis 31.12.2020))
▪ Strafverfolgung z.B. §§ 15a Abs.4 InsO, 283 ff. StGB
Zeitlicher Ablauf – vom Antrag zur Eröffnung
Eingang Antrag bei Gericht
Insolvenzrichter prüft Antrag (zulässig und zuständig?)
Noch nicht entscheidungsreif? Insolvenzrichter bestellt Gutachter (Aufklärung) oder vorl. Insolvenzverwalter (Aufklärung und Sicherung) und setzt ggfls. vorl. Gläubigerausschuss ein (=> wählt das mildeste wirksame Mittel)
Gutachter / vorl. Insolvenzverwalter erstattet Gutachten
Richter entscheidet auf Basis des Gutachtens und wählt bei Eröffnung den Insolvenzverwalter aus
Was macht ein Gutachter im InsO-Fall?
Prüfen Antragsvoraussetzungen
Erfassen der wirtschaftlichen Lage
Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung
Hinweis auf Gefahren für die Masse
Vorl. Insolvenzverwalter (schwach => absolute Regel)
Beginnt mit Beschluss
Sicherung der Vermögenswerte + Verwaltung der Gelder
Der Schuldner bleibt „am Steuer“
Verfügung und Verpflichtungen nur noch mit Zustimmung des vorl. IV wirksam
Hinweis auf Gefahren für die Masse und Gutachten GA
Vorl. Insolvenzverwalter (stark => sehr seltene Ausnahme))
Vorl. Verwalter wird allg. Vertreter der vorl. Insolvenzmasse
Der Schuldner verliert die Verfügungsbefugnis über die vorl. Masse
Absolute Notmaßnahme = daher sehr selten
Wie ist der Ablauf vom Regelverfahre - bis Eröffnungsantrag
Zuletzt geändertvor 7 Tagen