Welche Rechtsgebiete umfasst das Gesundheitsrecht?
Das Gesundheitsrecht ist eine Querschnittsmaterie und umfasst Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Sozialrecht. Besonders prägend ist das Sozialrecht, insbesondere das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V). Die Verzahnung der Rechtsgebiete ist typisch und klausurrelevant.
Warum ist das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung dem öffentlichen Recht zuzuordnen?
Die gesetzliche Krankenversicherung ist öffentlich-rechtlich organisiert. Die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherten, Krankenkassen und Leistungserbringern beruhen auf öffentlich-rechtlichen Normen, insbesondere dem SGB V. Mitgliedschaft und Leistungsansprüche entstehen kraft Gesetzes.
Welche Bedeutung hat Art. 35 der EU-Grundrechtecharta für das Gesundheitsrecht?
Art. 35 GRC garantiert den Zugang zur Gesundheitsvorsorge und zur ärztlichen Versorgung nach Maßgabe des nationalen Rechts. Er begründet kein eigenständiges Leistungsrecht, verpflichtet die EU aber, bei allen Politiken ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. Die konkrete Ausgestaltung bleibt Sache der Mitgliedstaaten.
Welche Regelungsinhalte hat Art. 168 AEUV?
Art. 168 AEUV verpflichtet die EU, ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten. Die Union ergänzt die nationale Gesundheitspolitik, darf diese aber grundsätzlich nicht harmonisieren. Zulässig sind u. a. Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Arzneimittel, Medizinprodukte, Blut und Organe.
Warum ist das Gesundheitsrecht trotz europarechtlicher Vorgaben überwiegend nationales Recht?
Nach Art. 168 Abs. 7 AEUV verbleiben Organisation, Finanzierung und Ausgestaltung der Gesundheitsversorgung bei den Mitgliedstaaten. Die EU hat nur begrenzte Ergänzungs- und Koordinierungskompetenzen. Deshalb ist insbesondere das GKV-Recht primär nationales Recht.
Welche Gesetzgebungskompetenz gilt grundsätzlich für das Gesundheitsrecht?
Das Gesundheitsrecht fällt nicht unter die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes. Es unterliegt überwiegend der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 74 GG. Der Bund darf nur tätig werden, soweit die Voraussetzungen des Art. 72 GG erfüllt sind.
Welche Regelungsbereiche des Gesundheitsrechts nennt Art. 74 Abs. 1 GG ausdrücklich?
Art. 74 Abs. 1 GG nennt u. a. die Sozialversicherung, die Zulassung zu ärztlichen Heilberufen, Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser sowie Regelungen zur Transplantation und medizinisch unterstützten Fortpflanzung.
Welche Bedeutung hat Art. 72 GG für die konkurrierende Gesetzgebung im Gesundheitsrecht?
Die Länder dürfen regeln, solange der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht hat. In bestimmten Bereichen darf der Bund nur tätig werden, wenn gleichwertige Lebensverhältnisse oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit dies erfordern.
Welche Aussage trifft Art. 20 Abs. 1 GG für das Gesundheitswesen?
Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, eine gerechte Sozialordnung zu gewährleisten. Daraus folgt der Auftrag, soziale Sicherungssysteme wie die GKV zu schaffen und zu stabilisieren. Das Sozialstaatsprinzip legitimiert Umverteilung und Leistungsbegrenzungen.
Welche Bedeutung hat das Sozialstaatsprinzip speziell für die GKV?
Aus dem Sozialstaatsprinzip folgt der Gemeinwohlbelang der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Kostenbegrenzungen, Leistungsausschlüsse und Strukturvorgaben können gerechtfertigt sein, um die Funktionsfähigkeit des Systems zu sichern.
Gibt es nach dem Grundgesetz ein Grundrecht auf umfassende Gesundheitsversorgung?
Nein, ein umfassendes Grundrecht auf Gesundheitsversorgung besteht nicht. Das Grundgesetz gewährleistet lediglich eine Mindestversorgung. Die konkrete Ausgestaltung ist primär Aufgabe des Gesetzgebers.
Welche Grundrechte sind bei der Frage der Gesundheitsversorgung maßgeblich?
Maßgeblich sind die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) sowie das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG). Diese begründen staatliche Schutzpflichten.
Was besagt der sogenannte „Nikolausbeschluss“ des BVerfG?
Das BVerfG entschied, dass gesetzlich Versicherte bei lebensbedrohlichen Erkrankungen Anspruch auf nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden haben können. Voraussetzung ist, dass keine Standardtherapie existiert und eine nicht ganz entfernte Aussicht auf Heilung besteht. Dies ist heute in § 2 Abs. 1a SGB V geregelt.
Welche Aussage trifft das BVerfG zum Existenzminimum im Gesundheitsbereich?
Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums umfasst auch die notwendige Wiederherstellung der Gesundheit. Erfasst sind jedoch nur Leistungen, die zur Sicherung eines menschenwürdigen Daseins unmittelbar erforderlich sind.
Wie ist „Ausübung der Heilkunde“ gesetzlich definiert?
Nach § 1 Abs. 2 HeilprG ist Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Körperschäden bei Menschen. Unerheblich ist, ob sie selbstständig oder im Dienste anderer erfolgt.
Warum sind sogenannte Heilhilfsberufe grundsätzlich nicht erlaubnispflichtig?
Heilhilfsberufe gelten als „verlängerter Arm des Arztes“. Sie handeln regelmäßig auf ärztliche Anordnung und übernehmen keine eigenverantwortliche Heilkunde. Deshalb unterliegen sie grundsätzlich nicht der Erlaubnispflicht des HeilprG.
Welche Bedeutung hat die Approbation für die Ausübung des ärztlichen Berufs?
Die Approbation ist Voraussetzung für die rechtmäßige Ausübung des ärztlichen Berufs (§ 2 BÄO). Sie stellt einen rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung dar.
Welche Voraussetzungen nennt § 3 Abs. 1 BÄO für die Erteilung der Approbation?
Erforderlich sind insbesondere die ärztliche Ausbildung und Prüfung, gesundheitliche Eignung, ausreichende Deutschkenntnisse sowie das Fehlen von Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit. Liegen die Voraussetzungen vor, besteht ein Anspruch auf Approbation.
Wie unterscheiden sich Unwürdigkeit und Unzuverlässigkeit im Approbationsrecht?
Unwürdigkeit liegt bei schwerwiegendem Fehlverhalten vor, das mit dem Arztberuf unvereinbar ist; eine Prognose ist nicht erforderlich. Unzuverlässigkeit erfordert eine Prognose, dass der Arzt künftig seinen Beruf nicht ordnungsgemäß ausüben wird.
Wann ist die Approbation zurückzunehmen und wann zu widerrufen?
Die Rücknahme erfolgt ex tunc, wenn Voraussetzungen bei Erteilung nicht vorlagen (§ 5 Abs. 1 BÄO). Der Widerruf erfolgt ex nunc bei später eintretender Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit (§ 5 Abs. 2 BÄO).
Was bedeutet das Ruhen der Approbation?
Beim Ruhen der Approbation darf der Arzt seinen Beruf vorübergehend nicht ausüben (§ 6 BÄO). Es kommt insbesondere bei Verdacht schwerer Pflichtverletzungen oder Zweifeln an der gesundheitlichen Eignung in Betracht.
Welche Gesetzgebungskompetenz gilt für das ärztliche Standesrecht?
Das ärztliche Berufs- und Standesrecht ist grundsätzlich Ländersache. Es fällt nicht unter Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG, mit Ausnahme des ärztlichen Preisrechts (z. B. GOÄ).
Auf welcher Rechtsgrundlage beruhen die Berufsordnungen der Ärzte?
Die Berufsordnungen beruhen auf den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Länder. In NRW ist dies das Heilberufsgesetz, das den Ärztekammern Satzungsautonomie verleiht.
Welche Aufgaben haben die Ärztekammern?
Ärztekammern fördern Fort- und Weiterbildung, sichern die Qualität ärztlicher Tätigkeit, organisieren den Notfalldienst und unterstützen den öffentlichen Gesundheitsdienst. Zudem überwachen sie die Einhaltung berufsrechtlicher Pflichten.
Warum sind berufsrechtliche Regelungen am Maßstab des Art. 12 GG zu messen?
Berufsrechtliche Vorgaben greifen in die Berufsausübungsfreiheit ein. Sie sind nur zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und verhältnismäßig sind. Art. 12 GG ist daher zentraler Prüfungsmaßstab.
Was regelt § 31 der Musterberufsordnung („Kick-back-Verbot“)?
Ärzten ist es untersagt, für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial Entgelte oder Vorteile zu fordern oder zu gewähren. Verstöße können berufs-, zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
Welche zivilrechtliche Bedeutung können berufsrechtliche Vorschriften haben?
Berufsrechtliche Vorschriften können gesetzliche Verbote im Sinne von § 134 BGB darstellen. Rechtsgeschäfte, die dagegen verstoßen, sind nichtig, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Was ist ein Behandlungsvertrag im Sinne des § 630a Abs. 1 BGB?
Ein Behandlungsvertrag ist ein dienstvertragsähnlicher Vertrag, durch den sich der Behandelnde zur Leistung der versprochenen medizinischen Behandlung verpflichtet und der Patient zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, soweit nicht ein Dritter zahlungspflichtig ist (§ 630a Abs. 1 BGB). Ein bestimmter Behandlungserfolg wird grundsätzlich nicht geschuldet.
Warum gilt der Behandlungsvertrag nicht als Werkvertrag?
Weil nicht ein bestimmter Erfolg, sondern nur ein fachgerechtes Tätigwerden nach medizinischem Standardgeschuldet ist. Ein Erfolg kann nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet sein (Ausnahme).
Wer ist „Behandelnder“ im Sinne der §§ 630a ff. BGB?
Behandelnder ist der Vertragspartner des Patienten, also derjenige, der die Behandlung zusagt (§ 630a Abs. 1 BGB). Das können auch MVZ-Träger, Krankenhausträger oder BAGen sein, selbst wenn die Behandlung durch angestellte Ärzte erfolgt (§ 278 BGB).
Ist der Begriff „Behandelnder“ in allen §§ 630a ff. BGB einheitlich zu verstehen?
Nein. Je nach Norm kann „Behandelnder“ entweder den Vertragspartner oder den tatsächlich behandelnden Arztmeinen (z. B. § 630h Abs. 4 BGB: tatsächlich tätig werdender Behandelnder).
Wie kommt ein Behandlungsvertrag bei minderjährigen Patienten zustande?
Regelmäßig als echter Vertrag zugunsten Dritter (§§ 630a, 328 BGB) zwischen den Eltern und dem Behandelnden, mit dem Kind als begünstigtem Dritten.
Wer ist in diesem Fall „Patient“ im Sinne der §§ 630a ff. BGB?
Problematisch: Nach dem Wortlaut wären die Eltern Patient. Überwiegend wird die Legaldefinition teleologisch reduziert, sodass das Kind als Patient gilt, insbesondere für Einwilligung (§ 630d BGB).
Welche Neuerung bringt § 1358 BGB n.F. für den Behandlungsvertrag?
§ 1358 BGB n.F. begründet ein gesetzliches Notvertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, u. a. für Einwilligungen, Aufklärung und Abschluss von Behandlungsverträgen.
Unter welchen Voraussetzungen besteht das Notvertretungsrecht nach § 1358 Abs. 1 BGB?
Wenn ein Ehegatte wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann und kein Ausschlussgrund nach Abs. 3 vorliegt (z. B. Getrenntleben, Vorsorgevollmacht, Betreuer).
Welche Angelegenheiten umfasst das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB?
Nur die abschließend aufgezählten Angelegenheiten in § 1358 Abs. 1 Nr. 1–4 BGB (z. B. Einwilligung in Behandlungen, Abschluss von Behandlungsverträgen, bestimmte freiheitsentziehende Maßnahmen).
Welche Rolle hat der Arzt bei der Ausübung des Notvertretungsrechts?
Der Arzt muss das Vorliegen der Voraussetzungen schriftlich bestätigen (§ 1358 Abs. 4 BGB) und sich vom vertretenden Ehegatten eine entsprechende Versicherung geben lassen.
Wann liegt eine vertragslose Behandlung vor?
In gesetzlich geregelten Sonderfällen, z. B. bei Unterbringung nach PsychKG, Tätigkeit als Durchgangsarzt (§ 34 SGB VII), Notarzt, truppenärztlicher Behandlung oder Behandlung von Strafgefangenen.
Was schuldet der Behandelnde nach § 630a Abs. 2 BGB?
Eine Behandlung nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Was bedeutet „allgemein anerkannter fachlicher Standard“?
Die Behandlung, die ein durchschnittlich qualifizierter Arzt nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Praxis leisten kann. Maßgeblich ist erst die Anerkennung innerhalb der Fachwelt.
Kann vom medizinischen Standard abgewichen werden?
Ja, durch ausdrückliche Vereinbarung, z. B. bei Heilversuchen, Neulandmethoden oder medizinisch nicht notwendigen Behandlungen (wunscherfüllende Medizin).
Welche Informationspflichten treffen den Behandelnden nach § 630c Abs. 2 BGB?
Er muss den Patienten verständlich über Diagnose, Prognose, Therapie sowie begleitende und nachfolgende Maßnahmen informieren.
Was ist die wirtschaftliche Informationspflicht nach § 630c Abs. 3 BGB?
Bestehen begründete Zweifel an der vollständigen Kostenübernahme, muss der Behandelnde den Patienten vor Behandlungsbeginn in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
Welche Dokumentationspflichten bestehen nach § 630f BGB?
Der Behandelnde muss eine Patientenakte führen und alle aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah dokumentieren; Änderungen müssen nachvollziehbar bleiben.
Wie lange ist die Patientenakte aufzubewahren?
Mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB), vorbehaltlich längerer Spezialfristen.
Welche Rechte hat der Patient in Bezug auf seine Akte nach § 630g BGB?
Er hat Anspruch auf unverzügliche Einsicht in die vollständige Patientenakte sowie auf Abschriften gegen Kostenerstattung, sofern keine erheblichen Gründe entgegenstehen.
Wer ist nach dem Tod des Patienten einsichtsberechtigt?
Erben zur Wahrnehmung vermögensrechtlicher Interessen und nahe Angehörige zur Wahrnehmung immaterieller Interessen, sofern kein entgegenstehender Wille des Patienten besteht (§ 630g Abs. 3 BGB).
Welche Bedeutung hat die Einwilligung des Patienten im Behandlungsvertrag?
Die Einwilligung rechtfertigt den ärztlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Ohne wirksame Einwilligung ist jeder medizinische Eingriff grundsätzlich rechtswidrig, auch wenn er medizinisch indiziert ist.
Welche Voraussetzungen muss eine wirksame Einwilligung erfüllen?
Die Einwilligung setzt voraus:
Einwilligungsfähigkeit des Patienten
Ordnungsgemäße Aufklärung
Freiwilligkeit
Einwilligung vor Durchführung des Eingriffs
Was bedeutet Einwilligungsfähigkeit im medizinischen Kontext?
Einwilligungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs zu erkennen und den eigenen Willen hiernach auszurichten. Sie ist nicht an die Geschäftsfähigkeit gebunden und einzelfallabhängig zu beurteilen.
Wie ist vorzugehen, wenn ein Patient nicht einwilligungsfähig ist?
Dann entscheidet der gesetzliche Vertreter oder Betreuer. Maßgeblich ist der mutmaßliche Wille des Patienten, insbesondere bei medizinisch nicht aufschiebbaren Maßnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen Selbstbestimmungsaufklärung und Sicherungsaufklärung?
Selbstbestimmungsaufklärung (§ 630e BGB): Ermöglicht eine freie Entscheidung über den Eingriff.
Sicherungsaufklärung (§ 630c Abs. 2 BGB): Dient der Therapiesicherheit (z. B. Verhaltenshinweise).
Welche Inhalte muss die Selbstbestimmungsaufklärung umfassen?
Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie Behandlungsalternativen, sofern mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte Methoden bestehen (§ 630e Abs. 1 BGB).
Welche Anforderungen gelten für den Zeitpunkt der Aufklärung für einen medizinischen EIngriff?
Die Aufklärung muss rechtzeitig vor dem Eingriff erfolgen, sodass der Patient seine Entscheidung wohlüberlegt treffen kann. Eine Aufklärung „auf dem OP-Tisch“ ist regelmäßig unzureichend.
In welcher Form muss die Aufklärung erfolgen?
Grundsätzlich mündlich durch den Behandelnden oder eine entsprechend qualifizierte Person. Schriftliche Unterlagen können ergänzen, ersetzen aber nicht das persönliche Gespräch (§ 630e Abs. 2 BGB).
Welche besonderen Anforderungen gelten für Risikoaufklärung?
Auch seltene Risiken sind aufzuklären, wenn sie schwerwiegende Folgen haben und für die Entscheidung des Patienten erheblich sein können.
Wann ist eine Aufklärung entbehrlich?
Bei unaufschiebbaren Notfällen, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist und keine Entscheidung eines Vertreters rechtzeitig eingeholt werden kann (mutmaßliche Einwilligung).
Was ist die mutmaßliche Einwilligung?
Sie liegt vor, wenn anzunehmen ist, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte, insbesondere zur Abwendung erheblicher Gesundheitsgefahren.
Wer trägt die Beweislast für eine ordnungsgemäße Aufklärung?
Der Behandelnde trägt die Beweislast dafür, dass eine wirksame Einwilligung nach ordnungsgemäßer Aufklärung vorlag (§ 630h Abs. 2 BGB).
Welche Rechtsfolge hat ein Aufklärungsfehler?
Der Eingriff ist rechtswidrig. Der Behandelnde haftet grundsätzlich auf Schadensersatz, sofern er nicht den Einwand der hypothetischen Einwilligung erfolgreich erhebt.
Was versteht man unter hypothetischer Einwilligung?
Der Behandelnde macht geltend, dass der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte. Die Beweislast dafür trägt der Behandelnde.
Welche Rolle spielt § 630h BGB bei Aufklärungs- und Behandlungsfehlern?
§ 630h BGB regelt besondere Beweislastregeln zugunsten des Patienten, u. a. bei Aufklärungsfehlern, Dokumentationsmängeln und groben Behandlungsfehlern.
Was ist ein grober Behandlungsfehler?
Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse in nicht mehr verständlicher Weise verstoßen wird (§ 630h Abs. 5 BGB).
Welche Beweislastfolge hat ein grober Behandlungsfehler?
Es kommt zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden zugunsten des Patienten.
Welche Bedeutung hat die Dokumentation für die Haftung?
Fehlt eine medizinisch gebotene Dokumentation, wird vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme nicht durchgeführt wurde (§ 630h Abs. 3 BGB).
Welche Haftungsansprüche kommen bei Aufklärungsfehlern in Betracht?
Vertragliche Schadensersatzansprüche (§§ 280, 630a BGB) sowie deliktische Ansprüche (§ 823 Abs. 1 BGB) wegen Verletzung der körperlichen Unversehrtheit.
Wie ist die Einwilligung bei Minderjährigen zu beurteilen?
Maßgeblich ist die Einwilligungsfähigkeit des Minderjährigen. Ist dieser einwilligungsfähig, entscheidet er selbst; andernfalls entscheiden die Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
Was versteht man unter homologer und heterologer Insemination?
Homologe Insemination: Übertragung von Sperma des Ehemannes auf die Ehefrau
Heterologe Insemination: Übertragung von Sperma eines Dritten (auch Lebensgefährten) Die Zulässigkeit ist insbesondere bei gleichgeschlechtlichen Paaren und alleinstehenden Frauen umstritten.
Welche rechtlichen Probleme wirft die heterologe Insemination auf?
Problematisch sind insbesondere:
Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Vaterschaft
Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung
Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung
Hat ein Kind einen Anspruch auf Kenntnis seines biologischen Vaters?
Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG schützt vor der Vorenthaltung erlangbarer Informationen über die eigene Abstammung. Ein Anspruch auf aktive Verschaffung bislang unbekannter Informationen besteht jedoch nicht.
Was ist In-vitro-Fertilisation (IVF)?
IVF ist die Vereinigung von Ei- und Samenzelle außerhalb des Körpers mit anschließendem Embryotransfer in die Gebärmutter. Sie ist sowohl homolog als auch heterolog möglich; rechtliche Probleme entsprechen denen der heterologen Insemination.
Warum ist die Befruchtung mit einer fremden Eizelle in Deutschland verboten?
Die Eizellspende ist nach § 1 Abs. 1 ESchG verboten. Begründet wird dies u. a. mit dem Schutz der Menschenwürde, der Vermeidung gespaltenen Elternschaftsverständnisses und gesundheitlicher Risiken.
Was ist Präimplantationsdiagnostik (PID) und wie ist sie rechtlich einzuordnen?
PID ist die genetische Untersuchung eines Embryos vor der Implantation. Sie ist seit 2011 nicht mehr generell verboten, aber streng reglementiert (PID-Verordnung). Besonders problematisch ist die ethische Frage der Selektion von Embryonen.
Wann beginnt die Rechtsfähigkeit des Menschen zivilrechtlich?
Nach § 1 BGB beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Vollendung der Geburt, d. h. mit dem vollständigen Austritt aus dem Mutterleib. Erfasst ist nur die Lebendgeburt.
Wie ist der Nasciturus zivilrechtlich einzuordnen?
Der Nasciturus ist noch nicht rechtsfähig, wird aber teilweise geschützt, z. B.:
Erbfähigkeit
Unterhaltsansprüche
Verträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Wann beginnt das menschliche Leben strafrechtlich?
Strafrechtlich beginnt das Leben mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen, bei einer Sectio mit der Eröffnung des Uterus („point of no return“).
Ist eine fahrlässige Abtreibung strafbar?
Nein. Eine fahrlässige Abtreibung ist straflos; relevant sind nur vorsätzliche Tatbestände.
Welche Versorgung schuldet der Staat schwerstgeschädigten Neugeborenen?
Auch bei fehlender Lebensfähigkeit besteht Anspruch auf Basisversorgung (Nahrung, Sauerstoff, Wärme, palliative Pflege). Fraglich ist die Vereinbarkeit weitergehender Maßnahmen mit Menschenwürde und Lebensschutz.
Darf bei schwerstgeschädigten Neugeborenen eine lebenserhaltende Behandlung unterlassen werden?
Nach ärztlichen Leitlinien kann eine lebenserhaltende Behandlung unterlassen oder beendet werden, wenn:
keine Aussicht auf Heilung oder Besserung besteht
das unausweichliche Sterben absehbar ist
Einvernehmen mit den Eltern besteht
Strafrechtlich ist dies hoch umstritten.
Warum ist das „Sterbenlassen“ bei Neugeborenen rechtlich besonders problematisch?
Weil ein tatsächlicher oder mutmaßlicher Wille des Kindes nicht ermittelt werden kann. Daher ist eine Übertragung der Grundsätze zum Behandlungsabbruch bei Erwachsenen nicht ohne Weiteres möglich.
Wie wird der Tod heute medizinisch-rechtlich bestimmt?
Nach herrschender Meinung gilt der Hirntod als Todeszeitpunkt, d. h. der irreversible Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG).
Warum ist das Hirntodkonzept verfassungsrechtlich umstritten?
Kritiker sehen darin ein reduziertes Menschenbild und einen möglichen Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG. Die herrschende Meinung hält das Konzept jedoch für verfassungsgemäß.
Wann ist der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zulässig?
Wenn er dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht (§ 1901a BGB) und dazu dient, einem zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen.
Ist für den Behandlungsabbruch eine betreuungsgerichtliche Genehmigung erforderlich?
Nein, wenn eine wirksame Patientenverfügung vorliegt, die auf die konkrete Behandlungssituation zutrifft.
Was versteht man unter aktiver Sterbehilfe?
Gezielte Tötung eines Menschen auf dessen Verlangen. Sie ist in Deutschland strafbar (§§ 211, 212, 216 StGB) und nicht einwilligungsfähig.
Wie ist Beihilfe zum Suizid rechtlich zu beurteilen?
Beihilfe zum freiverantwortlichen Suizid ist grundsätzlich straflos. Die Garantenstellung des Arztes endet, wenn er nur noch den Suizid begleitet.
Welche Bedeutung hat das BVerfG-Urteil vom 26.02.2020 zum Suizid?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, einschließlich der Freiheit, hierfür Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. § 217 StGB wurde für nichtig erklärt.
Was versteht man unter Triage im medizinisch-rechtlichen Sinn?
Die Auswahl von Patienten bei knappen Ressourcen, insbesondere hinsichtlich der Zuteilung lebensrettender Maßnahmen.
Nach welchen Kriterien darf eine Triage erfolgen?
Zulässig ist eine Entscheidung allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit. Diskriminierende Kriterien (z. B. Behinderung) sind unzulässig.
Was ist eine Ex-post-Triage und warum ist sie besonders umstritten?
Ex-post-Triage bedeutet den Abbruch einer laufenden Behandlung zugunsten eines Patienten mit besseren Überlebenschancen. Sie ist rechtlich hoch umstritten, da sie aktiv in bestehende Lebensschutzpositionen eingreift.
Welches verfassungsrechtliche Schutzgut steht beim Schwangerschaftsabbruch im Mittelpunkt?
Das ungeborene menschliche Leben ist durch Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 2 Abs. 2 GG geschützt. Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber dem ungeborenen Leben, die auch gegenüber der Schwangeren durchgesetzt werden muss.
Warum ist eine völlige Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs verfassungswidrig?
Weil der Staat seine Schutzpflicht für das ungeborene Leben nicht erfüllen würde. Das BVerfG verlangt ein rechtliches Schutzkonzept, das klar macht, dass der Abbruch grundsätzlich Unrecht ist.
Was bedeutet das verfassungsrechtliche Untermaßverbot im Kontext des Schwangerschaftsabbruchs?
Der Staat darf den Schutz des ungeborenen Lebens nicht unter das verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaßabsenken. Reine Beratung ohne rechtliche Missbilligung reicht nicht aus.
Warum ist das heutige Beratungskonzept verfassungsrechtlich zulässig?
Weil es den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als rechtswidrig einstuft, ihn aber unter bestimmten Voraussetzungen straflos stellt und so Lebensschutz mit Selbstbestimmung der Frau verbindet (BVerfG 1993).
Wie ist der Schwangerschaftsabbruch nach geltendem Recht grundsätzlich einzuordnen?
Der Schwangerschaftsabbruch ist tatbestandsmäßig und rechtswidrig (§ 218 StGB), aber in bestimmten Fällen straflos(§ 218a StGB) oder nicht rechtswidrig (§ 218a Abs. 2, 3 StGB).
Welche drei rechtlichen Kategorien unterscheidet das Abtreibungsrecht?
Strafbar
Rechtswidrig, aber straflos
Nicht rechtswidrig
Diese Unterscheidung ist klausurklassiker.
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungslösung straflos?
Wenn:
die Schwangere den Abbruch verlangt
sie sich mindestens drei Tage zuvor beraten lassen hat
der Abbruch innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis erfolgt
der Abbruch von einem Arzt vorgenommen wird
Wie ist ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218a Abs. 1 StGB rechtlich zu bewerten?
Er ist rechtswidrig, aber straflos. Die Rechtswidrigkeit bleibt bestehen, um den Lebensschutz normativ deutlich zu machen.
Welche Funktion hat die Schwangerschaftskonfliktberatung?
Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens durch Beratung und Ermutigung zum Austragen der Schwangerschaft, nicht der bloßen Information über Abbruchmöglichkeiten.
Warum darf die Beratung nicht ergebnisoffen sein?
Weil sie sonst den verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutz unterlaufen würde. Ziel ist Hilfe, nicht Neutralität.
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation nicht rechtswidrig?
Wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren besteht und diese nicht anders abwendbar ist.
Gibt es bei einem Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation eine zeitliche Begrenzung?
Nein. Ein Abbruch ist auch nach der 12-Wochen-Frist zulässig, wenn die Voraussetzungen der medizinischen Indikation vorliegen.
Welche Rolle spielt die Beratung bei der medizinischen Indikation eines Schwangerschaftsabbruchs?
Eine Pflichtberatung ist nicht erforderlich, wohl aber eine ärztliche Feststellung der Indikation.
Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch aufgrund kriminologischer Indikation nicht rechtswidrig?
Wenn die Schwangerschaft auf einer Straftat (z. B. Vergewaltigung) beruht und der Abbruch innerhalb von 12 Wochennach Empfängnis erfolgt.
Ist eine Verurteilung des Täters Voraussetzung für die kriminologische Indikation?
Nein. Es genügt die plausible Darlegung der Straftat; ein Strafverfahren oder Urteil ist nicht erforderlich.
Welche Pflichten treffen den Arzt beim Schwangerschaftsabbruch?
Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen
Durchführung nach ärztlichem Standard
Beachtung der Dokumentationspflichten
Der Arzt ist nicht verpflichtet, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen.
Warum darf der beratende Arzt den Abbruch nicht selbst durchführen?
Zur Sicherstellung der Neutralität und Schutzfunktion der Beratung (§ 219 StGB a.F. Wertung, heute fortgeführt im SchKG).
Wer trägt die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs?
Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation: Krankenkasse
Bei Beratungslösung: grundsätzlich die Frau selbst, ggf. Kostenübernahme bei Bedürftigkeit
Warum kombiniert das geltende Recht Strafrecht und Beratung?
Weil der Staat seine Schutzpflicht für ungeborenes Leben nur erfüllt, wenn der Abbruch rechtlich missbilligt, aber zugleich durch Beratung präventiv beeinflusst wird.
Warum ist die heutige Regelung ein „verfassungsrechtlicher Kompromiss“?
Sie verbindet:
Lebensschutz (Rechtswidrigkeit, Strafrecht)
Selbstbestimmung der Frau (Straffreiheit, Beratung) und hält so das verfassungsrechtlich gebotene Mindestschutzniveau ein.
Warum ist eine reine Fristenlösung ohne rechtliche Missbilligung verfassungsrechtlich unzulässig?
Weil sie die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben verletzt. Der Staat muss deutlich machen, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich Unrecht ist. Eine bloße zeitliche Freigabe ohne rechtliche Bewertung unterschreitet das verfassungsrechtlich gebotene Mindestschutzniveau (Untermaßverbot).
Warum ist eine reine Strafandrohung ohne Beratung ebenfalls problematisch?
Weil sie die Konfliktlage der Schwangeren nicht angemessen berücksichtigt und präventiv wenig wirksam ist. Effektiver Lebensschutz verlangt nicht nur Sanktion, sondern auch Hilfe, Beratung und Unterstützung, um eine Entscheidung für das Kind zu ermöglichen.
Welche verfassungsrechtliche Idee steckt hinter der heutigen Beratungslösung?
Die Kombination aus:
grundsätzlicher Rechtswidrigkeit (normative Missbilligung) und
Straffreiheit nach Beratung (präventiver Lebensschutz)
stellt einen Ausgleich zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung der Frau dar und erfüllt so die staatliche Schutzpflicht.
Warum ist „rechtswidrig, aber straflos“ kein Widerspruch?
Weil die Rechtswidrigkeit den Lebensschutz symbolisiert, während die Straffreiheit der besonderen Konfliktsituation der Schwangeren Rechnung trägt. Genau diese Trennung ist verfassungsrechtlich gewollt.
Wie prüft man den Schwangerschaftsabbruch systematisch in der Klausur?
1. Tatbestand § 218 StGB → Schwangerschaftsabbruch (+)
2. Rechtswidrigkeit a) § 218a Abs. 2 StGB (medizinische Indikation)? → dann nicht rechtswidrig b) § 218a Abs. 3 StGB (kriminologische Indikation)? → dann nicht rechtswidrig c) § 218a Abs. 1 StGB (Beratungslösung)? → rechtswidrig
3. Schuld / Strafbarkeit
Bei § 218a Abs. 1: straflos
Sonst: strafbar
➡️ Merksatz für die Klausur:
Indikation → nicht rechtswidrig Beratung → rechtswidrig, aber straflos
Wie begründet man kurz und präzise die heutige Regelung für ein Schwangerschaftsabbruch nach Beratung verfassungsrechtlich?
Die heutige Regelung erfüllt die staatliche Schutzpflicht für ungeborenes Leben, weil sie den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich als Unrecht qualifiziert, zugleich aber durch Beratung und Straffreiheit einen effektiven, präventiven Lebensschutz ermöglicht.
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