Vertrag
Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich
übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen
WE in Form von Angebot und Annahme besteht.
WE
WE ist eine private Willensäußerung, die
auf Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Angebot
Empfangsbedürftige WE, die alle
vertragswesentlichen Bestandteile enthält und durch die ein
Vertragsschluss einer anderen so angetragen wird, dass das
Zustandekommen des Vertrages nur von deren
Einverständnis abhängt.
Zuletzt geändertvor 17 Tagen