Aufgaben des Rechnungswesens
Finanzbuchhaltung beinhaltet:
Buchführung Bilanz (Vermögens- und Kapitalbestandsrechnung)
Gewinn-und-Verlust-Rechnung (Erfolgsrechnung)
Jahresabschluss
externes Rechnungswesen und vergangenheitsbezogen
Kosten- & Leistungsrechnung
Kostenartenrechnung
Kostenstellenrechnung (BAB)
Kostenträgerrechnung (Kalkulation)
Deckungsbeitragsrechnung (kurzfristige Erfolgsrechnung)
vergangenheitsbezogen und internes Rechungswesen
Auswertungen und Statistik
betriebswirtschaftliche Statistik
innerbetriebliche Vergleichsrechnungen (z. B. Zeitvergleiche, Filial- bzw. Standortvergleiche)
Betriebsvergleiche (z. B. mit anderen Unternehmen oder mit der Branche)
verganngeheitsbezogen und interner Bereich
Planungsrechnung
Vorschaurechnung (Prognoserechnung, Forecasting)
Vorgaberechnung (Budgetrechnung, Jahresplanung)
zukunftsbezogen und interner Bereich
Aufgaben von (betriebswirtschaftlichen) Auswertungen und Statistik
Aufgrund der Vielzahl der Geschäftsfälle (Wertbewegungen) werden diese in unterschiedlichen komprimierten Auswertungen zusammengefasst. Es werden dabei betriebswirtschaftliche Kennzahlen sowohl aus der Finanzbuchhaltung als auch aus der Kosten- und Leistungsrechnung gebildet, die eine Beurteilung der Unternehmenslage sowie einen Vergleich ermöglichen. Das können Unternehmensvergleiche im Zeitablauf sein, aber auch Unternehmens- und/oder Branchenvergleiche.
Aufgabenn der Planungsrechnung
Die Planung ist die Vorwegnahme zukünftiger Ereignisse mit dem Ziel, eine mengen- und wertmäßige Vorausplanung über Monate und/oder Jahre vorzunehmen. Basis sind dabei die Daten der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung. Dabei wird ein Unternehmens(gesamt)plan erstellt, der aus einzelnen, inhaltlich abgestimmten Teilplänen besteht. Diese liefern der Unternehmensleitung wichtige Erkenntnisse als Entscheidungsgrundlage.
Abgrenzung zwischen internem und externem Rechnungswegen
Vier Teilbereiche des Rechnungswesens
Finanzbuchhalten (FiBu)
Kosten- & Leistungsrechnung (KLR)
Auswertung und Statistik
Planungesrechnung
Diese Grundsätze zur Buchführung beinhalten u. a. die folgenden Vorgaben
Klarheit/Übersichtlichkeit der Buchführung
sachgerechte und überschaubare Darstellung
übersichtliche Gliederung des Jahresabschlusses
Verrechnungsverbot
kein Unkenntlichmachen von Buchungen
ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle
fortlaufend
vollständig
richtig
zeitgerecht
sachlich geordnet
Belegprinzip
keine Buchung ohne Beleg
fortlaufende Nummerierung der Belege
geordnete Aufbewahrung
ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen
Aufbewahrungsfrist von sechs bzw. zehn Jahren
Aufbewahrung auf Bildträgern bzw. Datenträgern erlaubt (Ausnahme: Jahresabschluss)
§ 238 HGB
§ 238 Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.“
Was ist eine Bilanz?
Unter Bilanz versteht man die Gegenüberstellung von Vermögen/Aktiva und Kapital/Passiva.
Basis für die Abschreibungen
Anschaffungskosten
3 Abschreibungsverfahren
linere Abschreibungen
degressive Abschreibungen (2025 max. 30%)
Abschreibung nach Leistungseinheiten
Zuletzt geändertvor 11 Tagen