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Geschichte der IEE, BPol Fakten

JS
von Jennifer S.

Welche Auslandsverwendungen gibt es bei der Bundespolizei?

  • Grenzpolizeilicher Unterstützungsbeamter Ausland (GUA) - 300

    §65 (2) BPolG I.V.m. Art. 39 (1) und 47 SGK, Eigener Personalpool, I.d.R. Bilaterale Einsätze an Flughäfen (Luftgrenze) in FRA/GRC/ITA/ESP, Beratung und Unterstützung ausländischer Behörden mit Fachwissen in Sachen grenzpolizeilicher Aufgaben (SGK, Urkunden), unbewaffnet und zivil

  • Dokumenten- und Visaberater (DVB) - 50

    Urkundenprüfung, Beratung und Unterstützung ausländischer Behörden und Luftfahrtunternehmen, ausschließlich außerhalb der EU, Informationssteuerung innerhalb der Behörde (neue Fälschungen im Umlauf), Erstellen von Warnhinweisen

  • Verbindungsbeamte (VB) - 41

    Vorverlagerungsstrategie in EU/Drittstaaten, Informationsdrehscheibe, Rückführung und Sicherheit, Ausstattungs- und Ausbildungshilfe, Polizeikooperation, Grenzpolizeiliche Sicherheitskooperation

  • Sicherheitsberater an deutschen Auslandsverwendungen (SiB + SAV 2.0) - 60

    Beratung und Unterstützung der Leitung der Botschaft in Sicherheitsfragen, Fachvorgesetzter SAV/K-SAV/PSK und lokalem Sicherheitspersonal, Sicherheitsnetzwerk

  • Sicherheitsbeamte an Deutschen Auslandsvertretungen (SAV) - 155

    §9 (1) Nr. 2 BPolG, Durchsetzung Hausrecht, Durchsuchung Personen und Sachen vor Betreten des Objekts, Überprüfung technischer Sicherheitsvorrichtungen, Personal von D11

  • Krisenstab Auslandsverwendungen (KSAV)

    Schutz deutscher Auslandsvertretungen (Objektschutz und Personenschutz) in Krisengebieten, Personal von D11

  • Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland (PSA)

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Jennifer S.

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