Welche Rechtsformen gibt es
Einzelkaufleute
Freiberufler
Kleingewerbetreibende
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmengesellschaft (UG)
Aktiengesellschaft (AG)
Unternehmensrechtsformen in Deutschland werden unterschieden in
Einzelunternehmen
Personengesellschaften
Kapitalgesellschaften
GGf Sontige (Genossenschaften; eingetragene Vereine)
Beispiele: Personengesellschaften
Offene Handelgesellschaft (OHG)
Partnerschaftgesellschaft (PartG)
GmbH & Co KG
Beispiele: Kapitalgesellschaften
Unternehmensgesellschaft (UG haftungsbeschränkt)
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG a.A.)
Societas Europaea/Europäische Gesellschaft (SE)
Einzelunternehmen Kriterien Gründung; Kapital, Haftung, Geschäftsführung Innenverhältnis
Gründung: Personenanzahl 1; Formvorschrift Formfrei; Entstehung mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit
Kapital: Kein Mindeskapital
Haftung: Persönliche Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen (unbeschränkt und mittelbare Haftung)
Geschäftsführung (Innenverhältnis): Inhaber
Einzelunternehmen Kriterien Vertretung (Außenverhältnis); Ergebnisverteillung (Gewinn/Verlust); Auflösung; Ertragsteuerliche Behandlung
Vertretung (Außenverhältnis): Inhaber oder wenn Kaufmann —> Vertretungsbevollmächtigter (Prokurist/Handlungsbevollmächtigter)
Ergebnisverteillung Gewinn/Verlust: Inhaber
Auflösung: Durch Entscheidung des Inhabers, Tod des Inhabers oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Ertragssteuerliche Behandlung: Inhaber (natürliche Person) Einkünfte aus §13, §15 und §18
Stille Gesellschaft Kriterien Gründung
Gründung: Mind. 2 Personen (Inhaber = Kaufmann/frau); Formfreier Gesellschaftsvertrag (Ausnahme bei Einlage in Form eines Grundstücks); Kein Handelsregister-Eintrags (Innengesellschaft); Entstehung mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags
Stille Gesellschaft Geschäftsführung Vertretung
Geschäftsführung Vertretung: Keine Geschäftsführung oder Vertretungsrechte durch stillen Gesellschafter; Geschäftsführung und Vertretung durch Inhaber; Eingeschränkte Kontrollrechte wie Kommanditist einer Kommanditgesellschaft
Stille Gesellschaft Kriterien: Auflösung
Auflösung: Vertragsablauf; Gesellschafterbeschluss; Kündigung der Gesellschafter; gerichtliche Entscheidung Einleitung eines Insolvenzverfahrens = Wie GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kriterien Anerkennung der Rechtsfähigkeit 2 Varianten der Ausgestaltung
Anerkennung der Rechtsfähigkeit
2 Varianten der Ausgestaltung
Rechtsfähige Gesellschaft: Die GbR mit eigenem Gesellschaftervermögen kann selbst Recht erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll
Nicht rechtsfähige Gesellschaft: Die GbR ohne Gesellschaftsvermögen dient den Gesellschaften lediglich zur Ausgestaltung ihrer Rechtsverhältnisse untereinander.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kriterien Gründung
Gründung: Personenanzahl: Mind. 2 Personen natürliche Personen oder juristische Personen; Form: Formfrei mündlich, schriftlich, stillschweigend; Entstehung: Mit Abschluss eines Gesellschaftervertrags; Eintragung: Eine rechtsfähige Gesellschaft muss sich in das neu geschaffene Gesellschaftsregister eintragen
GbR (mindest-) Kapital
kein Mindestkapital
GbR Haftung
Persönliche aftung mit Betriebs- und Privatvermögen, Unbeschränkt unmittelbar und solidarisch
GbR Vertretung
Alle Gesellschafter gemeinsam (Gesamtvertretung)
GbR Geschäftsführung und Ergebnisverteilung
Neu ab 01.01.24 (MoPeG)
Stufenreihenfolge bei Stimmkraft und Anteil am Gewinn/Verlust, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde nach §709 BGB
1 nach den vereinbarten Beteilungsverhältnissen
2 nach den Verhältnissen der Gesellschafterbeiträge
3 nach Köpfen
GbR Auflösung
Vertragsablauf/Erreichnung des Gesellschaftszwecks
Eröffnung des Insolvenzverfahrens für das Vermögen der Gesellschaft
Kündigung des Gesellschaft
Auflösungsbeschluss
Weitere, im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Auflösungsgründe
GbR Ertragsteuerliche Behandlung
Gesellschafter (natürliche Personen):
Einkünfte aus Gewerbebetrieb §15
Selbstständiger Arbeit §18
Kapitalvermögen §20
Vermietung und Verpachtung §21
Gesellschafter (juristische Personen): Körperschaftsteuerpflichtig
OHG Gründung
Mind 2 Personen
Formfreier Gesellschaftervertrag (—> Entstehung im Innenverhältnis)
Entstehung mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, Spätestens bei HR-Eintrag
OHG Mindest Kapital / Kapitalentnahme
Kein Mindestkapital
Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf Auszahlung seines ermittelten Gewinnanteils
OHG Haftung
Mit Gesellschafts- und Privatvermögen (unmittelbar, beschränkt und solidarisch —> Gesamtschuldner evtl. Ausgleichsanspruch
Bei Neueintritt Haftung für die bestehenden Verbindlichkeiten
Bei Ausscheiden Haftung noch für 5 Jahre für bestehende Verbindlichkeiten
OHG Geschäftsführung
Gewöhnliche Rechtsgeschäfte:
Jeder Gesellschafter allein (Einzel-GF) Aber: die anderen haben Widerspruchsrecht
Außergewöhnliche Rechtsgeschäfte:
Kreditverträge
Verträge im Zusammenhang mit Grundstücken
Bestellung Prokurist
Beschluss aller Gesellschafter (Gesamt-GF)
OHG Vertretung
Jeder Gesellschafter für gewöhnliche und außergewöhnliche Geschäfte
Beschränkung sind im Außenverhältnis
OHG Ergebnisverteilug (Gewinn/Verlust) nach HGB!
Stufenreihenfolge bei Stimmkraft und Anteil am Gewinn/Verlust , soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde nach §709 (3) BGB:
1) Nach vereinbarten Beteilungsverhältnisen
2) Nach dem Verhältnis des Gesellschafterbeiträge (Kapitalanteil)
3) Nach Köpfen
Diese Regelungen gelten über den Verweis in §105 (3) i.V.m. §120 (1) S. “ HGB auch für Gewinnverteilung in der OHG. Gewinnen können auch die Einlage erhöhen, Verluste reduzieren sie. Vertragliche Vereinbarungen möglich.
OHG Ertragsteuerliche Behandlung
Gesellschafter: ESt-pflichtig
Gewinnanteile und alle Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft bezogen hat (z.B Lohn, Zinsen, Mieten) sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG)
Gesellschaft: Gewerbesteuerpflicht, ggf. Umsatzsteuerpflicht
OHG Auflösung
Gesellschafterbeschluss
Vertragsablauf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Gerichtsbeschluss
KG Gründung
mind 2 Personen ( 1 Vollhafter, 1 Teilhafter)
Formfreier Gesellschaftervertrag
Entstehung im Innenverhältnis
Entstehung im Aufnahme der Geschäftstätigkeit, spätestens mit Eintragung ins Handelsregister
KG (Mindest-) Kapital / Kapital-Entnahme
Alle Vollhafter haben Anspruch auf Auszahlung des Gewinns
Teilhafter aber erst dann, wenn er seine Einlage voll geleistet hat
KG Haftung
Vor Eintrag ins HR: Haften alle mit Geschäfts- und Privatvermögen (auch Kommanditist)
Komplementär:
Persönliche, unmittelbare und solidarische Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen
Kommanditist (nach Eintragung ins Handelsregister)
Haftung bis zu seiner Einlage, unmittelbare Haftung i. H. v. Der noch nicht geleisteten Einlage
KG Geschäftsführung
Komplementär: Einzelgeschäftsführung (wie OHG)
Kommanditist Von der Geschäftsführung ausgeschlossen Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften
KG Vertretung
Komplementär: Einzelvertretung (wie OHG)
Kommanditist: Zur Vertretung nicht berechtigt §178
KG Ergebnisverteilung (Gewinn/Verlust) Nach HGB!
Neu ab 01.01.2024 (MoPeG) Stufenreihenfolge bei Stimmkraft und ANteil am Gewinn/Verlust, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde nach §709 (3) BGB
nach vereinbarten Beteiligungsverhältnissen
Nach dem Verhältnis der Gesellschafterbeiträge (Kapitalanteil)
Nach Köpfen
Diese Regelungen gelten über den Verweis in §161 (2) HGB auch für die Gewinnverteilung in der KG
KG Ertragsteuerliche Behandlung
Gesellschafter ESt-pflichtig
Gewinnanteile und alle Vergütungen, die der GEsellschafter von der Gesellschaft bezogen hat. (ZB. Lohn, Zinsen, Mieten) sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§15 EStG).
KG Auflösung
Tod des Kommanditisten —> Fortsetzung mit den Erben
Einkünfte aus L+F §13 (1) Nr.1
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Weinbau
Gartenbau
Alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen
Auch Tierzucht und Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen
Einkünfte aus L+F §13 (1) Nr. 2
Sonstige land- und forstwirtschaftliche Nurtzung (§6 BewG)
Binnenfischerei
Teichwirtschaft
Fischzucht
Imkerei
Wanderschäferei
Saatzucht
Einkünfte aus L+F §13 (1) Nr. 3
Jagd, wenn im Zusammenhang mit Land- oder Forstwirtschaft
Einkünfte aus L+F §13 (1) Nr. 4
Einkünfte aus bestimmten Genossenschaften
Einkünfte aus L+F §13 (2) Nr. 1
Land- und forstwirtschaftliche Nebenbetrieb: z. B.
Handelsbetrieb—> Absatz eigener Erzeugnisse z.B. durch Ladengeschäft
Bearbeitungsbetrieb—> z.B. Mehlerzeugung, Sägewerk, Käseherstellung
Substanzherstellung—> Sand-/ Kies-/ Torfabbau
Verwertungsbetrieb—> z.B. organische Abfälle
Welcher Gewinn gehört außerdem zu den EInkünften aus L+F
Der Gewinn aus der Veräußerung des Betriebs (§1 EStG)
Einkünfte aus L+F §13 (3)
Summe der Einkünfte
./. Freibetrag gem. §13 (3) EStG
= Gesamtbetrag der Einkünfte
Höhe des Freibetrags:
900,00 €, wenn Summe der Einkünfte < 30.700 €
Bzw 1.800 €, wenn Summe der EInkünfte < 61.400 € bei Zusammenveranlagung
Der Freibetrag L+F daf nicht höher sein, als die Einkünfte aus L+F
Stille Gesellschaft Kapital
Kapital: Kein Mindestkapital (Kapitaleinlage ist Fremdkapital); Nur bei atypischer Gesellschaft Beteiligung an stillen Rücklagen und Firmenwert
Stille Gesellschaft Haftung
Haftung: Haftung nur durch Inhaber; Keine Haftung des stillen Gesellschafters
Stille Gesellschaft Ergebnisverteilung
Ergebnisverteillung: “Angemessener” Anteil; Gewinne werden bei vollständig geleisteter Einlage immer ausbezahl, Verlustbeteiligung kann vertraglich ausgeschlossen werden
Stille Gesellschaft ertragsteuerliche Behandlung
Ertragssteuerliche Behandlung: Inhaber ist einkommensteuerpflichtig (Wie Einzelunternehmer) Typischer stiller GEsellschafter “Echter”—> Darlehensgeber Einkommensteuerpflichtige EInkünfte aus Kapitalvermögen §20 EStG (—> Sparerpauschbetrag: 25% Steuersatz; Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer!) Atypischer stiller Gesellschafter: “Unechter”—> eher Mitunternehmer Einkommensteuerpflichtige EInkünfte aus Gewerbebetrieb §15 EStG (—> Persönlicher Steuersatz; Progressionstarif”)
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