Welche Rechtsarten gibt es?
Objektives Recht & subjektives Recht
Erkläre das “Objektive Recht”
“Die Gesamtheit aller in einem Staat geltenden Rechtsvorschriften”
In Deutschland sind dies:
Gesetze
(Rechts-)Verordnung
Satzungen
Verwaltungsvorschriften
Richtlinien
Dienstanweisungen
Europarechtliche Regelungen
Der Begriff “Objektives Recht” kann auch mit Rechtsordnung umschrieben werden.
Außerdem gehören hier auch “nicht kodifizierte Rechtsquellen dazu. z.B. das Gewohnheitsrecht und das Richterrecht.
Erkläre das Gewohnheitsrecht
Unter Gewohnheitsrecht versteht man ungeschriebenes Recht, das nicht durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren, sondern durch langjährige tatsächliche Übung und die Überzeugung von dessen Rechtsverbindlichkeit entstanden ist. Es gilt als gleichwertige Rechtsquelle neben dem geschriebenen Gesetzesrecht
Langdauernde Übung (longa consuetudo): Eine bestimmte Verhaltensweise muss über einen längeren Zeitraum hinweg stetig, allgemein und gleichmäßig praktiziert worden sein. Im Arbeitsrecht wird hierfür oft ein Zeitraum von mindestens drei Jahren herangezogen.
Rechtsüberzeugung (opinio iuris): Die Beteiligten müssen davon überzeugt sein, dass dieses Handeln rechtlich geboten oder erlaubt ist und nicht nur auf bloßer Gefälligkeit oder Kulanz beruht
Anwendungsbereiche und Beispiele
Arbeitsrecht: Zahlt ein Arbeitgeber beispielsweise drei Jahre lang vorbehaltlos Weihnachtsgeld, kann daraus ein Anspruch für die Zukunft entstehen („betriebliche Übung“).
Was versteht man unter Richterrecht?
Unter Richterrecht versteht man Rechtsgrundsätze, die nicht direkt im geschriebenen Gesetz stehen, sondern von Gerichten zur Lückenausfüllung oder Weiterentwicklung des Rechts geschaffen wurden.
Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn Gesetze unvollständig sind oder sich die gesellschaftlichen Verhältnisse so stark gewandelt haben, dass die ursprünglichen Normen nicht mehr passen.
Was versteht man unter dem subjektiven Recht?
Die aus dem objektiven Recht abgeleitete Befugnis einer Person etwas zu tun, unterlassen oder verlangen zu dürfen.
Darunter ist also ein “Anspruch” zu verstehen.
Schaubild “Recht” :
Recht
Objektives Recht
subjektives Recht
Rechtsordnung
Anspruch
Gesamtheit der Gesetze, Verordnungen und sonstigen staatlichen Normen
Befugnis einer Person etwas tun, unterlassen oder verlangen zu dürfen.
Das Objektive Recht unterteilt sich in 2 Rechtsgebiete:
Privatrecht (Zivilrecht)
Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander und somit zwischen gleichberechtigten Rechtssubjekten.
Nicht nur bei Bürgern (natürlichen Personen)
Das Privatrecht kommt auch zur Anwendung bei:
Gesellschaften (Aktiengesellschaft)
GmbH (juristische Personen)
Private Rechtssubjekte wie: Vereine, Wohnungseigentümergemeinschaft usw.
Das Privatrecht unterteilt sich in das allgemeine Privatrecht
(im BGB geregelt) und in einige Sonderrechte wie z.B. das Arbeitsrecht oder Handelsrecht
Öffentliches Recht
regelt das Verhältnis zwischen dem Staat und den Bürgern.
Es besteht alao ein Über- und Unterordnungsverhältnis
Auch das Verhältnis zwischen verschiedenen Staaten oder staatlichen Organen wird durch das öffentliche Recht geregelt.
Das öffentliche Recht unterteilt sich in eine Vielzahl von Rechtsgebieten:
Neben dem Staatsrecht, dessen Grundsätzliche Regelungen wir im (GG) finden, gehören noch folgende Rechtsgebiete dazu:
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Berufskraftfahrerrecht
Prozessrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Kfz Steuerrecht
Was versteht man unter dem Strafrecht?
Das deutsche Strafrecht ist in erster Linie im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt
Dort findet man eine Vielzahl von Straftaten, die im Straßenverkehr begangen werden können.
z.B.
§142 StGB “unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”
§222 StGB “fahrlässige Tötung”
§229 StGB “fahrlässige Körperverletzung”
§240 StGB “Nötigung”
§315 StGB “Gefährdung des Straßenverkehrs”
§315d StGB “verbotene Kraftfahrzeugrennen”
§316 StGB “Trunkenheit im Verkehr”
§323c StGB “Unterlassene Hilfeleistung, Behinderung von Hilfeleistenden Personen
Es gibt auch Straftaten die außerhalb des StGB in anderen Gesetzen geregelt sind (Nebenstrafrecht)
Im Bereich des Straßenverkehrs zählen dazu z.B.:
§21 StVG “Fahren ohne Fahrerlaubmis”
§6 PlVG “Fahren ohne Versicherungsschutz”
§22 StVG “Kennzeichenmissbrauch”
Was versteht man unter dem Verwaltungsrecht?
regelt die Organisation, das Verwaltungsverfahren sowie Befugnisse und Pflichten der Verwaltung
Dem Verwaltungsrecht werden folgende verkehrsrechtliche Vorschriften zugeordnet:
StVG (Straßenverkehrsgesetz)
StVO (Straßenverkehrsordnung)
StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Fev (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnisverordnung))
FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr - “Fahrzeug-Zulassungs-verordnung”)
Auch das Fahrlehrerrecht mit folgenden Vorschriften gehört zum Verwaltungsrecht:
FahrlG (Gesetz über das Fahrlehrerwesen- Fahrlehrergesetz)
DV-FahrlG (Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz)
FahrlAusbVO (Fahrlehrerausbildungsverordnung)
FahrlPrüfV (Fahrlehrerprüfungsverordnung)
FahrschAusbO (Fahrschüler-Ausbildungsverordnung)
Was versteht man unter dem Berufskraftfahrerrecht
Dazu zählen folgende Vorschriften:
BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
BKrFQV (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz)
FPersG (Fahrpersonalgesetz)
FPersV (Fahrpersonalverordnung)
Ein weiterer Bereich des öffentlichen Rechts ist das Prozessrecht zu dem unter anderem die Strafprozessordnung zählt. In der StPO finden sie Vorschriften über die Durchführung eines Strafverfahrens. So sind dort z.B. geregelt:
Sicherstellen und Beschlagnahmen von Führerscheinen (§94 StPO)
Die vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis (§111a StPO)
Körperliche Untersuchungen eines Beschuldigten z.B. Abnahme einer Blutprobe (§81a StPO)
Der Verstoß gegen rechtliche Vorschriften stellt häufig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld oder in minder schweren Fällen auch mit einem Verwarngeld oder einer mündlichen Verwarnung geahndet werden kann.
Gesetz über Ordnungswidrigkeit =
Regelungen über den Ablauf des Bußgeldverfahrens, zur Verhängung und durchsetzung von Bußgeldern & regelung einiger weniger Ordnungswidrigkeiten
Alle Ordnungswidrigkeiten, die sich aus einem Verstoß gegen die StVO ergeben, sind in §49 StVO aufgezählt.
Wenn es sich bei Ordnungswidrigkeiten um Massendelikte handelt, wird auch ein extra Bußgeldkatalog geschaffen, um eine einheitliche Ahndung dieser Delikte sicherzustellen.
z.B.:
BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung)
Buß- und Verwarnungsgeldkatalog GüKG
(Für Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz)
Buß und Verwarnungsgeldkatalog (BKrFQG)
Verstöße zum Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Auch das Steuerrecht gehört zum öffentlichen Recht.
Regelungen zur Besteuerung von inländsichen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern finden sie im Kraftfahzeugsteuer-Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Was bedeutet “fiskalisches Handeln” ?
Unter fiskalischem Handeln versteht man Tätigkeiten des Staates, bei denen er nicht als hoheitliche Gewalt (mit Befehl und Zwang), sondern wie ein Privatmann am Rechtsverkehr teilnimmt. Der Staat tritt dem Bürger dabei als gleichberechtigtes Rechtssubjekt gegenüber
1. Fiskalprivatrecht (Bedarfsdeckung)
Hier handelt der Staat, um die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Mittel zu beschaffen. Dies geschieht oft durch sogenannte Hilfsgeschäfte.
Beispiele: Kauf von Büromaterial für eine Behörde, Anmietung von Diensträumen oder der Kauf von Dienstfahrzeugen
2. Erwerbswirtschaftliches Handeln
Der Staat nimmt am Wirtschaftsleben teil, um Einnahmen zu erzielen oder sein Vermögen zu verwalten.
Beispiele: Beteiligung an Unternehmen (z. B. Anteile an der Deutschen Bahn oder Telekom), Betrieb von Staatsforsten oder die Vermietung von Immobilien durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
3. Verwaltungsprivatrecht
Hier erfüllt der Staat eine unmittelbare öffentliche Aufgabe, nutzt dafür aber die Rechtsformen des Privatrechts (z. B. GmbH oder AG) anstatt des öffentlichen Rechts.
Beispiele: Betrieb der städtischen Müllabfuhr oder Wasserversorgung als GmbH.
Zusammenfassung Deutsches Recht:
Deutsches RECHT:
Bürger / Bürger
Staat / Bürger
Bürger / Staat
Staat / Staat
Gleichordnungsverhältnis
Über und Unterordnungsverhältnis
BGB
HGB
Staatsrecht (GG)
Strafrecht (StGB) < Nebenstrafre.
Beachte: Fiskalisches Handeln des Staates = Privatrecht
Verkehrsrecht:
StVG
StVO
StVZO
FeV
FZV
Fahrlehrerrecht:
FahrlG
DV FahrlG
FahrlAusbV
FahrlPrüfV
FahrschAusbO
BKF-RECHT
BKrFQG
BKrFQV
StPO
OWIG - Bußgeldkataloge
(z.B. BKatV)
Sozialvorshriften im SV
AETR
ArbZG
KFZ Steuerrecht
KraftStG
KraftStDV
Zuletzt geändertvor einem Monat