Wo stehen die wichtigsten Grundsätze unserer Verfassung und unseres Staates?
Artikel 20 des GG (Verfassung genannt)
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine :
Demokratie
Republik
Bundesstaat
Rechtsstaat
Sozialstaat
Die Prinzipien sind nach Art. 79 Abs. 3 GG unveränderlich und können somit auch nicht abgeschaffen werden.
Was versteht man unter einer Demokratie?
Bedeutet: “Herrschaft des Volkes”
In der Demokratie geht somit sämtliche Macht vom Volk aus, sodass dieses direkt oder indirekt an der:
Gesetzgebung
Regierung
Rechtssprechung
mitwirkt.
Was steht in Artikel 20 GG?
Sie Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt
Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Art. 79 Abs. 3 GG
Eine Änderung dieses GG, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Die BRD ist eine ………. Demokratie
repräsentative oder auch parlamentarsiche Demokratie, da das Volk in erster Linie Vertreter wählt und dieses dann für einen bestimmten Zeitraum im Parlament bei der Gesetzgebung mitwirken.
Abgeordnete unterliegen nur ihrem Gewissen und entscheiden daher eigenverantwortlich nach dem Mehrheitsprinzip für das Volk
Die Wahlen für die verschiedenen Parlamente (Bundestag/Landesparlamente) sowie kommunale Vertretungen wie Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag finden in regelmäßigen Abständen statt und sind:
allgemein
unmittelbar
frei
gleich
geheim
Die abgeordneten der Parlamente wählen auch das jeweilige Regierungsoberhaupt. So wählen die abgeordneten des Bundestages und die des Landesparlamente….:
den Ministerpräsidenten bzw in den Städten den Bürgermeister
Das Volk bestimmt somit indirekt auch den Regierungschef
Warum kann bei einer Rechtssprechung das Volk mitwirken?
jeder Deutsche kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als ehrenamtlicher Richter (z.B. als “Schöffe” im Strafprozess) tätig werden.
Berufsrichter und ehrenamtliche Richter stimmen über das Urteil ab, sodass auch hier das Mehrheitsprinzip gilt.
Was ist eine Republik?
Ein Staat, dessen Spitze ein gewähltes Staatsoberhaupt steht.
Die Republik ist das Gegenstück einer Monarchie
Dort wird das Staatsoberhaupt aufgrund der Erbfolge bestimmt.
Wer ist der Staatsoberhaupt der BRP Deutschland?
Der Bundespräsident
Er wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt.
Aus was setzt sich die Bundesversammlung zusammen?
Aus den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Landesparlamenten gewählt werden.
Was ist ein Bundesstaat?
Ein Bundestaat bestehet aus verschiedenen Gliedstaaten, die sich zu einem übergeordneten Zentralstaat zusammengeschlossen haben.
Aufbau der Bundesrepublik Deutschland
16 Bundesländer:
Baden Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein Westfalen
Rheinland Pflanz
Saarland
Sachen
Sachsen - Anhalt
Schleswig- Holzstein
Thüringen
sowie dem übergeordneten Zentralstaat “Bundesr. Deutschland”
Aufteilung der staatlichen Aufgaben zwischen Bund und Ländern
(vertikale Gewaltenteilung)
Aufgaben eines Staates:
Erlass von Gesetzen (Legislative)
Die Regierung und Verwaltung (Exekutive)
Die Rechtssprechung (Judikative)
Man spricht von vertikaler Gewaltenteilung, da die Aufgaben und Kompetenzen zwischen dem Zentralstaat (Bund) und den Bunesländern (Ländern) aufgeteilt.
Die Länder und der Bund können eigene Gesetze erlassen. (Landesrecht). Sie besitzen eine eigene Regierung und Verwaltung sowie auch eigene Gerichte.
Was ist die Gesetzgebungskompetenz?
In Deutschland regelt die Gesetzgebungskompetenz, wer Gesetze erlassen darf: der Bund (Berlin) oder die 16 Bundesländer. Das Grundgesetz (GG) legt dies fest, um Macht zu teilen und Aufgaben sinnvoll zu verteilen.
Hier ist die einfache Übersicht der drei Hauptkategorien:
1. Die Grundregel: Ländersache (Art. 70 GG)
Grundsätzlich sind die Bundesländer für die Gesetzgebung zuständig, es sei denn, das Grundgesetz weist eine Aufgabe ausdrücklich dem Bund zu.
Beispiele: Schul- und Bildungswesen, Polizei, Versammlungsrecht und Kultur.
2. Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes (Art. 71, 73 GG)
Hier darf nur der Bund Gesetze verabschieden. Die Länder haben in diesen Bereichen keine Macht, damit deutschlandweit einheitliche Regeln gelten.
Beispiele: Verteidigung, Staatsangehörigkeit, Währungswesen, Luftverkehr und Grenzschutz.
3. Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72, 74 GG)
Dies ist der häufigste Fall. Hier dürfen sowohl Bund als auch Länder theoretisch Gesetze erlassen. Es gilt jedoch: Sobald der Bund ein Gesetz macht, dürfen die Länder nichts Abweichendes mehr regeln.
Beispiele: Strafrecht, bürgerliches Recht (BGB), Arbeitsrecht und Straßenverkehr.
Zusammenfassung: Wer darf wann?
Bund: Nur wenn es im Grundgesetz steht (für Einheitlichkeit).
Länder: Immer dann, wenn der Bund nicht zuständig ist (für regionale Vielfalt).
Wie werden Bundesgesetze erlassen?
Durch den Bundestag und den Bundesrat
Landesgesetze werden vom jeweiligen Landesparlament verabschiedet.
Verordnungen und Verwaltungsvorschriften unter Mitwirkung des Bundesrates.
Zuletzt geändertvor einem Monat