Nennen Sie mindestens 5 (gerne mehr) Gründe, warum die Anforderungen an eine professionelle und erfolgreiche Unternehmensführung kontinuierlich weiter steigen.
Globalisierung und Marktdruck: Der zunehmende Wettbewerb auf regionaler, nationaler und globaler Ebene zwingt Betriebe zu einer effizienteren Ausrichtung. Zudem sinkt der Anteil, den Landwirte vom Verbrauchereuro für Lebensmittel erhalten (aktuell nur noch etwa 21 Cent), während die Ausgaben für Betriebsmittel wie Energie und Dünger steigen.
Komplexität durch Technisierung und Digitalisierung: Der Einzug von Künstlicher Intelligenz (KI), Präzisionslandwirtschaft und automatisierten Systemen erfordert neues Fachwissen und eine kontinuierliche Anpassung der Arbeitsabläufe.
Klimawandel und Umweltschutz: Landwirte müssen ihre Betriebe an extreme Wetterereignisse anpassen und gleichzeitig strengere Umweltauflagen (z. B. Reduktion von Treibhausgasen, Schutz der Biodiversität, Nitratgrenzwerte) erfüllen.
Zunehmende Bürokratisierung: Der administrative Aufwand durch rechtliche Reglementierungen und Dokumentationspflichten nimmt massiv zu, was die Unternehmensführung zunehmend vom Feld ins Büro verlagert.
Gesellschaftlicher Wandel und Imagearbeit: Die Anforderungen an das Tierwohl und die Erwartungen der Gesellschaft an eine nachhaltige Produktion steigen. Professionelle Öffentlichkeitsarbeit wird damit zu einer Kernaufgabe der Betriebsleitung.
Fachkräftemangel und Strukturwandel: Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und fehlende Hofnachfolger erschweren die langfristige Planung und erfordern moderne Mitarbeiterführung
2.WelchetypischenmenschlichenVerhaltensweisen(charakterlicheSchwächen)ste hen der erfolgreichen unternehmerischen Ausrichtung einer Betriebsführung oft entgegen?
Risikoaversion: Eine zu starke Abneigung gegen Risiken kann notwendige Investitionen oder strategische Neuausrichtungen verhindern.
Suche nach Schuldigen: Statt Probleme intern zu analysieren und Ursachenforschung zu betreiben, werden Fehler oft bei externen Faktoren gesucht.
Passive Erwartungshaltung gegenüber dem Staat: Die Ansicht „Der Staat muss helfen“ steht einer eigenverantwortlichen, unternehmerischen Initiative oft entgegen.
Mangelnde Objektivität („n = 1 = Die Wahrheit“): Die Neigung, die eigene begrenzte Erfahrung oder Wahrnehmung als absolute Wahrheit anzusehen, führt dazu, dass faktenbasierte Daten (z. B. betriebswirtschaftliche Auswertungen) ignoriert werden.
Fehlende Veränderungsbereitschaft: Der mangelnde Wille zur Problemerkennung und zum konsequenten Handeln verhindert die Anpassung an den stetigen Wandel.
Übermäßige Fokussierung auf die Work-Life-Balance: Wenn der Wunsch nach Freizeit die notwendige Disziplin und das Engagement für den Betrieb überwiegt, kann dies den Unternehmenserfolg gefährden
Frage 3:Inwieweit nehmen die Agrarpolitik und die Umweltpolitik Einfluss auf die Sicherheit und die Höhe des Unternehmenserfolges? Nimmt der Einfluss der Politik eher zu oder ab?
Einfluss auf die Sicherheit des Erfolges: Agrarpolitische Regelungen wie die EU-Direktzahlungen (GAP) sind zunehmend an die Erbringung von Umweltleistungen (Cross-Compliance, Klimaschutzziele) geknüpft. Dies bedeutet, dass die finanzielle Sicherheit des Betriebes direkt von der Einhaltung politischer Vorgaben abhängt.
Einfluss auf die Höhe des Erfolges: Umweltpolitische Auflagen (z. B. Düngeverordnung, Pflanzenschutzreduktion, Tierschutzstandards) führen häufig zu steigenden Produktionskosten. Wenn diese Kosten nicht über den Marktpreis weitergegeben werden können, sinken die Unternehmensergebnisse.
Zunahme des Einflusses: Der Einfluss der Politik hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und wird weiter steigen, da rechtliche Reglementierungen, Klimaschutzziele und gesellschaftliche Forderungen an Bedeutung gewinnen.
Frage 4:Grenzen Sie die Begriffe „Betrieb“ und „Unternehmen“ voneinander ab. Warum ist die Unterscheidung in der Landwirtschaft zunehmend von Bedeutung?
Betrieb: Der Betrieb wird als die Produktionsstätte definiert. Er stellt eine technische und lokale Einheit dar, in der die eigentliche Erstellung von Gütern oder Dienstleistungen stattfindet.
Unternehmen: Das Unternehmen ist die rechtlich selbstständige Einheit. Es bildet den rechtlichen Rahmen und fungiert als finanzwirtschaftliche sowie steuerliche Einheit. Ein Unternehmen kann aus mehreren Betrieben (z. B. Standorten oder Betriebszweigen) bestehen.
Bedeutung der Unterscheidung: Die Trennung gewinnt an Bedeutung, da landwirtschaftliche Betriebe größer und komplexer werden. Durch Wachstum und Diversifikation (z. B. Biogas, Direktvermarktung) entstehen mehrere rechtlich getrennte Einheiten. Zudem erfordern zunehmende rechtliche Reglementierungen eine klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten und steuerlichen Einheiten.
Frage 5:Was versteht man in heutiger Zeit in erster Linie unter dem Begriff „Unternehmensführung“?
Unternehmensführung (Management) bezeichnet die zielorientierte Gestaltung von Unternehmen.
Fachbezogene Dimension: Vermittlung und Anwendung von Fachwissen, das zur Leitung von Betrieben und Unternehmen notwendig ist.
Personenbezogene Dimension: Wissen über menschliche und charakterliche Eigenschaften, Selbstmanagement sowie die Führung von Mitarbeitenden.
Kern der Unternehmensführung ist ein Prozess der Beeinflussung von Einstellungen und Verhaltensweisen der Geführten, um gemeinsam Organisationsziele zu erreichen.
Frage 6:Geben Sie einen Überblick über die sog. betriebsgestaltenden Faktoren.
Standortspezifische Verhältnisse:
Natürliche Verhältnisse: Klima, Bodengüte, Topografie und Grundwasserverhältnisse.
Wirtschaftliche Verhältnisse: Volkswirtschaftliche Entwicklung, (agrar)politische Bedingungen, Infrastruktur, Verkehrslage und Stand der Produktionstechnik.
Betriebsspezifische Verhältnisse:
Faktorausstattung (Boden, Arbeit, Kapital),
Finanzielle Situation,
Innere Verkehrslage,
Managementfähigkeit des Betriebsleiters.
Frage 7:Nennen Sie diejenigen Managementfähigkeiten, die heute in jedem Unternehmen gefordert werden. Welche zusätzlichen Fähigkeiten kommen speziell in größeren und vor allem in sehr großen Betrieben noch hinzu?
Resultate erzielen: Ziele setzen, Entscheidungen treffen, diese konsequent umsetzen und die Zielerreichung kontrollieren.
Selbstkompetenz: Konzentration auf eigene Stärken, disziplinierte Arbeitsmethodik und positive Grundeinstellung.
Soziale Kompetenzen: Menschenkenntnis, Verhandlungsführung, Konfliktlösung und Imagegestaltung.
Lebenslanges Lernen: Bereitschaft zur Weiterbildung durch Fachliteratur, Messen und Kurse.
Zusätzliche Fähigkeiten in größeren Betrieben:
Unternehmensidentität (Leitbildentwicklung)
Strategische Planung (langfristige Weichenstellungen)
Prozess- und Projektorganisation
Professionelle Mitarbeiterführung
Controlling
Innovation sowie Marketing & Vertrieb
Frage 8:Warum sind Ziele für die Unternehmensführung sehr wichtig? Was versteht man unter Zielsystem und Zielhierarchie? Welche Ziele konkurrieren, sind komplementär oder neutral?
Bedeutung von Zielen: Ziele spiegeln die Wünsche und Einstellungen des Unternehmers wider und sind Grundlage für zweckorientiertes Handeln.
Motivationsfunktion: Ziele wirken motivierend und zwingen zur Auseinandersetzung mit der Zukunft, wodurch Betriebsblindheit vermieden wird.
Zielsystem: Gesamtheit aller Einzelziele eines Unternehmers.
Zielhierarchie: Gewichtung der Ziele, da nicht alle gleichzeitig gleich wichtig verfolgt werden können.
Komplementäre Ziele: Ein Ziel fördert ein anderes (z. B. höhere Milchleistung → höheres Einkommen).
Konkurrierende Ziele: Ein Ziel behindert ein anderes (z. B. mehr Freizeit vs. Produktionsausweitung).
Neutrale Ziele: Ziele beeinflussen sich nicht gegenseitig.
Frage 9:Inwieweit werden Zielsystem und Zielformulierung vom Umfeld des Unternehmens und des Unternehmers beeinflusst?
Umfeld des Unternehmens – engeres Umfeld (Mikroumwelt): Abnehmer, Lieferanten, Konkurrenten.
Umfeld des Unternehmens – weiteres Umfeld (Makroumwelt): Ökonomie, Technologie, Politik & Recht, Natur, sozio-kulturelle Trends.
Umfeld des Unternehmers – engeres Umfeld: Familiäre Situation, Lebensphase, Bedürfnisse der Familie.
Umfeld des Unternehmers – weiteres Umfeld: Gesellschaftliche Erwartungen und Marktpartner.
Frage 10:Was bedeuten die SMART-Kriterien?
S – Spezifisch: Ziele müssen klar und eindeutig formuliert sein.
M – Messbar: Zielerreichung muss durch Kennzahlen überprüfbar sein.
A – Ausführbar: Konkrete Maßnahmen und Zuständigkeiten müssen feststehen.
R – Realistisch: Ziele müssen erreichbar, aber herausfordernd sein.
T – Terminiert: Jedes Ziel braucht eine klare Zeitvorgabe.
Frage 11:In welche Bereiche wird der technische Fortschritt untergliedert?
Biologisch-technischer Fortschritt:
Resistente Pflanzensorten
Steigerung der Tiergesundheit und Stressstabilität
Mechanisch-technischer Fortschritt:
Moderne Feldtechnik
Automatisierte Stalltechnik
Organisatorisch-technischer Fortschritt:
Kooperationsformen
Digitale Managementsysteme
Frage 12:Warum kann technischer Fortschritt auch negativ gesehen werden?
Gesellschaftliche Bedenken in Tier-, Natur- und Umweltschutz
Doppelmoral der Verbraucher
Kritik an Gentechnik, Betriebswachstum und Gigantomanie
Instrumente zur Entschärfung:
Technologiefolgenabschätzung
Öffentlichkeitsarbeit (PR)
Frage 13:Was versteht man unter strategischer Unternehmensführung?
Langfristige Ausrichtung der Unternehmensentwicklung
Grundlegende Weichenstellungen (Gebäude, Investitionen, Geschäftsfelder)
Zentrale Fragen:
Welche Kernfähigkeiten braucht der Betrieb?
In welchen Märkten ist er tätig?
Welche Vision wird verfolgt?
Frage 14:Was unterscheidet strategische, taktische und operative Planung?
Strategische Planung: Langfristig, nicht reversibel, grundlegende Entscheidungen
Taktische Planung: Mittelfristig, jährlich, reversibel
Operative Planung: Kurzfristig, Umsetzung im Tagesgeschäft
Frage 15:Was sind interdependente und nicht interdependente Planungsentscheidungen?
Nicht interdependente Planung: Entscheidungen unabhängig voneinander
Interdependente Planung: Entscheidungen wirken auf mehrere Bereiche gleichzeitig
Frage 16:Welche Probleme bestehen für die Unternehmensführung speziell im Zusammenhang mit der strategischen Planung?
Hohes Risiko durch lange Zeiträume: Strategische Entscheidungen (z. B. Stallbau) haben oft sehr lange Abschreibungszeiträume, wodurch unvorhersehbare Veränderungen stark ins Gewicht fallen.
Veralten von Kernfähigkeiten: Fähigkeiten, die heute den Unternehmenserfolg sichern, können in Zukunft an Bedeutung verlieren.
Unsichere Datenlage: Strategische Planungen beruhen häufig auf Annahmen, die sich später als nicht haltbar erweisen.
Externe Einflussfaktoren: Preisvolatilität, agrarpolitische Änderungen sowie neue Umwelt- und Tierwohlauflagen erschweren langfristige Entscheidungen.
Frage 17:Was versteht man unter der SWOT-Analyse und welche Ziele werden damit verfolgt?
SWOT-Analyse ist ein strategisches Analyseinstrument, das interne und externe Faktoren miteinander verknüpft.
Strengths (Stärken): Interne Vorteile eines Unternehmens.
Weaknesses (Schwächen): Interne Defizite gegenüber Wettbewerbern.
Opportunities (Chancen): Externe Entwicklungen mit positivem Potenzial.
Threats (Risiken): Externe Gefahren für den Unternehmenserfolg.
Ziele der SWOT-Analyse:
Positionsbestimmung im Wettbewerbsumfeld
Identifikation von Chancen zur Generierung von Wettbewerbsvorteilen
Risikofrüherkennung zur Einleitung von Gegenmaßnahmen
Frage 18:Erläutern Sie die Komponenten und den Ablauf einer SWOT-Analyse für einen landwirtschaftlichen Betrieb.v
Komponenten der SWOT-Analyse:
Stärken (S): Interne positive Eigenschaften und Ressourcen
Schwächen (W): Interne Nachteile und Defizite
Chancen (O): Externe Trends und Entwicklungen
Risiken (T): Externe Gefahren
Ablauf der SWOT-Analyse:
Unternehmensanalyse (intern): Analyse relevanter Kennzahlen
Konkurrentenanalyse: Horizontaler Betriebsvergleich
Stärken-Schwächen-Analyse: Bewertung im Vergleich zur Konkurrenz
Umweltanalyse: Untersuchung von Makro- und Mikroumwelt
Chancen-Risiken-Analyse: Verknüpfung interner und externer Faktoren
Grafische Darstellung: SWOT-Matrix (2×2-Feld)
Frage 19:Wann wird aus einer Stärken-Schwächen-Analyse eine Chancen-Risiken-Analyse?
Eine Chancen-Risiken-Analyse entsteht, wenn interne Ergebnisse mit der Umweltanalyse verknüpft werden.
Chance: Externe Entwicklung trifft auf eine interne Stärke.
Risiko: Externe Entwicklung trifft auf eine interne Schwäche.
Beispiele für Chancen:
Digitale Technologien senken Produktionskosten
Nachfrage nach Qualität eröffnet neue Märkte
Tierwohlorientierung schafft Vermarktungsvorteile
Beispiele für Risiken:
Klimawandel führt zu Ertragsschwankungen
Strukturwandel durch fehlende Hofnachfolger
Politische Auflagen erhöhen Produktionskosten
Frage 20:Warum ist die strategische Kontrolle bei der SWOT-Analyse so wichtig?
Strategische Kontrolle ist die abschließende Phase des strategischen Managements.
Bedeutung: Langfristige Investitionen bergen ein hohes Risiko durch Preis-, Markt- und Politikänderungen.
Funktion: Überprüfung, ob die ursprünglichen Annahmen noch gültig sind.
Abschluss der SWOT-Analyse: Kontrolle stellt sicher, dass die gewählten Strategien tatsächlich zur Zielerreichung beitragen.
Frage 21:Was versteht man unter Risikomanagement und welche Ziele verfolgt es?
Risikomanagement ist die systematische Erfassung, Bewertung und Steuerung von Risiken.
Ziel 1 – Existenzsicherung: Vermeidung existenzbedrohender Verluste.
Ziel 2 – Einkommensstabilisierung: Reduzierung von Einkommensschwankungen.
Ziel 3 – Entscheidungssicherheit: Unterstützung komplexer Entscheidungen durch Szenariotechnik.
Frage 22:Welche vier Phasen umfasst das Risikomanagement?
Risikoidentifikation: Erkennen aller möglichen Gefahrenquellen.
Risikobewertung: Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe.
Risikosteuerung: Entscheidung über Vermeiden, Vermindern, Überwälzen oder Tragen des Risikos.
Risikokontrolle: Laufende Überwachung der Risiken und Maßnahmen.
Frage 23:Was ist bei Stellenausschreibungen zu beachten? Was bedeutet das Diskriminierungsverbot?
Art der Ausschreibung: Intern oder extern.
Pflichtangaben: Angabe des Arbeitszeitumfangs.
Diskriminierungsverbot: Kein Bewerber darf benachteiligt werden wegen:
Geschlecht
Ethnischer Herkunft / Rasse
Religion / Weltanschauung
Behinderung
Alter
Sexueller Identität
Frage 24:Welche Möglichkeiten haben Arbeitgeber, um sich über einen Bewerber / eine Bewerberin zu informieren?
Personalfragebogen: Systematische Abfrage von Informationen, jedoch rechtlich sensibel und nur zulässige Fragen erlaubt.
Soziale Netzwerke: Recherchen in frei zugänglichen sozialen Netzwerken sind grundsätzlich erlaubt.
Einladung zum Vorstellungsgespräch: Arbeitgeber entscheidet frei, wen er einlädt.
Sonderregelung öffentlicher Arbeitgeber: Schwerbehinderte Bewerber müssen bei fachlicher Eignung eingeladen werden.
Frage 25:Welche Fragen an die Arbeitnehmer sind in Vorstellungsgesprächen unzulässig? Wer trägt die Kosten, die Bewerberinnen für ein Vorstellungsgespräch entstehen? Wer entscheidet darüber, welche Bewerberinnen eine Anstellung erhalten?
Unzulässige Fragen betreffen die Intimsphäre und geschützte Grundrechte, z. B.:
Schwangerschaft
Gewerkschaftszugehörigkeit
Religions- oder Parteizugehörigkeit
Genetische Veranlagungen
Kosten des Vorstellungsgesprächs:
Trägt der Arbeitgeber, wenn er ausdrücklich einlädt (§ 670 BGB, Aufwendungsersatz).
Entscheidung über die Einstellung:
Liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber.
In größeren Betrieben können Mitwirkungsrechte bestehen
Frage 26:In einem Arbeitsvertrag müssen diverse Punkte geregelt werden. Welche Punkte sind das? Müssen alle Punkte betriebsindividuell festgelegt werden?
Name und Anschrift der Vertragsparteien
Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung auch Dauer
Arbeitsort (ggf. mehrere Einsatzorte)
Tätigkeitsbeschreibung
Arbeitsentgelt (Höhe, Zusammensetzung, Fälligkeit)
Arbeitszeit und Urlaubsanspruch
Kündigungsfristen
Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Nicht alle Punkte sind individuell:
Viele Regelungen beruhen auf gesetzlichen Mindeststandards oder Tarifverträgen
Frage 27:Was müssen Arbeitgeber bedenken, wenn sie ihren Arbeitnehmern regelmäßig bestimmte freiwillige Zusatzleistungen gewähren?
Betriebliche Übung:
Entsteht, wenn eine Leistung mindestens dreimal vorbehaltlos gewährt wird.
Rechtsfolge:
Arbeitnehmer erwirbt einen dauerhaften Anspruch auf die Leistung.
Vermeidung:
Schriftlicher Hinweis bei jeder Zahlung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ oder „ohne Rechtsanspruch für die Zukunft“.
Frage 28:Warum ist es gerade in der Landwirtschaft sinnvoll, bei Arbeitsverträgen zwischen unbefristeten und befristeten Verhältnissen zu unterscheiden? Warum muss eine Befristung in der Regel begründet werden?
Starke Saisonalität der Landwirtschaft (Ernte, Arbeitsspitzen).
Befristete Verträge ermöglichen flexible Anpassung des Arbeitskräftebedarfs.
Unbefristete Verträge sichern dauerhafte Arbeitsverhältnisse.
Begründungspflicht dient dem Schutz vor Kettenbefristungen.
Sachgrund erforderlich (z. B. saisonaler Mehrbedarf, Vertretung).
Sachgrundlose Befristung nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
Frage 29:Wodurch ist eine Vollzeitstelle, wodurch eine Teilzeitstelle gekennzeichnet? Wie können bei einer Teilzeitstelle die Arbeitszeiten festgelegt werden und wer entscheidet darüber?
Vollzeitstelle:
Entspricht der betrieblichen Regelarbeitszeit.
Teilzeitstelle:
Arbeitszeit unterhalb der Vollzeit.
Gilt auch für Minijobber.
Festlegung der Arbeitszeiten:
Arbeitszeitverteilung kann vereinbart werden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeit liegen im Weisungsrecht des Arbeitgebers.
Empfehlung: Regelung im Arbeitsvertrag.
Frage 30:Führen Sie die wichtigsten Regeln zur wöchentlichen Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle auf. Welche maximale Wochenarbeitszeit ist zulässig und welche speziellen Regelungen sind diesbezüglich zu beachten?
Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dient.
Maximale Wochenarbeitszeit beträgt 48 Stunden und ergibt sich aus 6 Werktagen à 8 Stunden.
Werktage sind dabei Montag bis Samstag, Sonn- und Feiertage zählen nicht als Werktage.
Die tägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten.
Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden täglich ist zulässig,
wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden werktäglich eingehalten wird.
Ruhepausen sind zwingend einzuhalten:
mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit,
mindestens 45 Minuten Pause bei mehr als 9 Stunden Arbeit.
Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen:
grundsätzlich 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit,
in der Landwirtschaft Verkürzung auf 10 Stunden möglich, wenn ein Ausgleich erfolgt.
Sonn- und Feiertagsarbeit ist erlaubt,
wenn die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann,
es müssen jedoch Ersatzruhetage gewährt werden und
mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.
Frage 31:Erläutern Sie den Unterschied zwischen a) Mehrarbeitszeit und b) Überstunden. Welche Vorgaben sind in Zusammenhang mit Überstunden zu beachten, was sollte dazu im Arbeitsvertrag geregelt werden?
Mehrarbeitszeit:
Bezeichnet Arbeitszeit über 8 Stunden täglich,
liegt aber noch innerhalb der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden.
Diese Zeiten müssen vom Arbeitgeber digital dokumentiert werden.
Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Überstunden:
Sind Arbeitsstunden, die über die individuell im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen.
Überstunden können auch über die Mehrarbeitszeit hinausgehen.
Anordnung von Überstunden:
Überstunden müssen vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet oder zumindest geduldet werden.
Verpflichtung zu Überstunden:
Besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Ausnahme: Echte Notfälle (z. B. Gefahr für Tiere oder Betrieb).
Vergütung von Überstunden:
Überstunden müssen bezahlt oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden.
Pauschale Abgeltungsklauseln („Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“) sind meist rechtswidrig.
Empfehlung für den Arbeitsvertrag:
Regelung zu Anordnung, Dokumentation und Vergütung von Überstunden.
Frage 32:In der Landwirtschaft muss oft auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Unter welchen Voraussetzungen ist das zulässig und welche speziellen Regeln gelten?
Grundsatz: An Sonn- und Feiertagen besteht nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.
Ausnahme für die Landwirtschaft:
Arbeit ist zulässig, wenn sie nicht an Werktagen erledigt werden kann.
Zulässige Tätigkeiten sind insbesondere:
Tierbezogene Arbeiten, die täglich notwendig sind (z. B. Melken, Füttern, Tierpflege).
Unaufschiebbare Erntearbeiten, wenn sonst Verderb der Erzeugnisse droht.
Freie Sonntage:
Trotz Ausnahmeregelung müssen mindestens 15 Sonntage pro Jahr (jeweils von 0:00 bis 24:00 Uhr) beschäftigungsfrei bleiben.
Ersatzruhetage:
Bei Sonntagsarbeit ist ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren.
Bei Feiertagsarbeit, wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt, muss der Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen erfolgen.
Ziel der Regelungen:
Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer
Sicherstellung eines regelmäßigen Erholungszeitraums
Frage 33:Wie lauten die wichtigsten Regelungen, die in Bezug auf die täglichen Arbeitszeiten, auf Pausen und auf die zwischen zwei Arbeitstagen liegende Zeit zu beachten sind?
Tägliche Arbeitszeit:
Grundsätzlich maximal 8 Stunden werktäglich.
Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich,
wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird.
Pausenregelung:
Bei mehr als 6 Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause.
Bei mehr als 9 Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause.
Pausen dürfen in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.
Sonderregelung Landwirtschaft:
Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden zulässig,
Voraussetzung ist ein Ausgleich innerhalb eines Monats durch Verlängerung anderer Ruhezeiten.
Frage 34:In der Landwirtschaft muss oft auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Unter welchen Voraussetzungen ist das zulässig und welche speziellen Regeln gelten dazu?
Grundsatz: An Sonn- und Feiertagen besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot.
Typische zulässige Tätigkeiten:
Melken, Füttern, Tierpflege,
unaufschiebbare Erntearbeiten bei drohendem Verderb.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen vollständig beschäftigungsfrei bleiben.
Bei Sonntagsarbeit: Ersatzruhetag innerhalb von 2 Wochen.
Bei Feiertagsarbeit (auf Werktag): Ersatzruhetag innerhalb von 8 Wochen.
Frage 35:Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Arbeitsentgelt zusammen, das den Arbeitnehmern als Gegenleistung für ihre Arbeit zusteht? Welche Sachleistungen gehören vielfach dazu? Welche Sonderzahlungen kommen in Betracht?
Arbeitsentgelt ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers.
Grundvergütung:
Auszahlung als Lohn oder Gehalt in Euro.
Möglich als Stundenlohn, Monatslohn oder Schichtlohn.
Sachleistungen (geldwerte Vorteile):
Wohnraum, Unterkunft und Verpflegung.
Dienstwagen (auch zur privaten Nutzung).
Diensthandy, Laptop oder andere Arbeitsmittel.
Naturalien oder Personalrabatte.
Sonderzahlungen und variable Vergütung:
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld.
Leistungsbezogene Zahlungen wie Prämien, Provisionen oder Gewinnbeteiligungen.
Zielvereinbarungszahlungen bei Erreichen festgelegter Ziele.
Frage 36:Nennen Sie die Grundzüge, nach denen der den Arbeitnehmern zustehende Urlaub laut Gesetz bemessen wird. Nach welcher Formel wird bei unterschiedlicher Anzahl an Arbeitstagen die Zahl der Urlaubstage berechnet? Dürfen Arbeitgeber von der gesetzlichen Regelung abweichen?
Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Urlaub dient der Erholung und der Wiederherstellung der Arbeitskraft.
Urlaub ist bezahlte Freizeit; eine Auszahlung statt Freizeit ist grundsätzlich unzulässig.
Wartezeit:
Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Berechnung des Urlaubsanspruchs:
Gesetzlicher Mindesturlaub orientiert sich an einer 6-Tage-Woche.
Bei abweichender Anzahl an Arbeitstagen erfolgt eine anteilige Umrechnung entsprechend der wöchentlichen Arbeitstage.
Abweichungen von der gesetzlichen Regelung:
Möglich durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag.
Unterschieden wird zwischen gesetzlichem Mindesturlaub, tariflichem Urlaub und vertraglichem Urlaub.
Abweichungen erfolgen in der Praxis meist zugunsten der Arbeitnehmer.
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