Einleitung
Im Kinder- und Jugendhilferecht ist die Einschätzung von Gefahrenlagen zentral, da sie darüber entscheidet, ob, wann und in welchem Umfang staatliche Behörden eingreifen müssen. Von einer Gefahr spricht man, wenn aufgrund einer konkreten Situation zu erwarten ist, dass ohne staatliches Eingreifen ein Schaden an rechtlich geschützten Gütern entsteht. Abhängig von der Wahrscheinlichkeit und zeitlichen Nähe des Schadenseintritt wird zwischen abstrakter Gefahr, konkreter Gefahr und dringender bzw. akuter Gefahr unterschieden
Abstrakte Gefahr
Eine abstrakte Gefahr liegt vor, wenn eine Situation grundsätzlich geeignet ist, ein Rechtsgut zu beeinträchtigen, ohne das bereits absehbar ist, ob, wann oder wie ein Schaden tatsächlich eintreten wird. Der Schadeneintritt ist offen und lediglich generell möglich, die Eintrittswahrscheinlichkeit gering. Es handelt sich um alltägliche Risiken, die zur freiheitlichen Lebensgestaltung gehören, weshalb ein hoheitliches Eingreifen des Staates regelmäßig unterbleibt. Typische Beispiele sind ein Schulweg entlang einer vielbefahrenen Straße, ungünstige, aber nicht gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse, fehlender Tagesstruktur und erzieherische Überforderung ohne akute Schädigung. In diesen Fällen kommen präventive und freiwillige Hilfen wie Beratung und niedrigschwellige Unterstützungsangebote durch das Jugendamt in Betracht. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind §1 SGB VIII, §27 SGB VIII und §8a SGB VIII.
Konkrete Gefahr
Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn eine konkrete Bedrohung eines rechtlich geschützten Gutes besteht und bei ungehindertem Fortgang der Ereignisse mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Schaden eintreten wird, wobei noch Zeit für eine planbare staatliche Reaktion verbleibt. Eine gerichtliche Klärung ist grundsätzlich möglich. Zuständig sind regelmäßig spezialisierte Behörden, insbesondere das Jugendamt. Bei fehlender Mitwirkung der Personensorgeberechtigten (PSB) ist das Familiengericht nach §1666 BGB einzuschalten. Typische Praxisbeispiele sind Vernachlässigung, regelmäßige Gewalt in der Familie, massiver Schulabsentismus oder unbeaufsichtigte Kleinkinder. Zu den Maßnahmen zählen das Einschreiten des Jugendamts, Auflagen sowie familiengerichtliche Schutzmaßnahmen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere §8a SGB VIII, §1666, §1666a und §1628 BGB.
Dringende bzw. Akute Gefahr
Eine dringende bzw. akute Gefahr stellt eine qualifizierte Form der konkreten Gefahr dar. Der Schadenseintritt steht unmittelbar bevor oder hat bereits begonnen, sodass kein zeitlicher Spielraum für mildere Maßnahmen besteht. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist sehr hoch, nahezu sicher, weshalb der Staat zum sofortigen Handeln verpflichtet ist. Typische Beispiele sind schwere Misshandlung, sexualisierte Gewalt, akute Verwahrlosung, suizidale Krisen oder Kinder in lebensbedrohlichen Situationen. Die Rechstfolgen umfassen das sofortige Eingreifen, die Inobhutnahme nach §42 SGB VIII sowie gegebenenfalls den Entzug von Sorgerechtsanteilen. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind §42 SGB VIII, §1666 BGB und Art.6 GG.
Schluss
Für die Soziale Arbeit ist besonders bedeutsam, dass das Jugendamt nur eingeschränkt polizeirechtlich handeln dar. Die Inobhutnahme nach §42 SGB VIII stellt dabei die unmittelbare Eingriffsbefugnis ohne vorherige gerichtliche Entscheidung dar. Daher sind rechtssichere Gefährdungseinschätzungen, der Schutzauftrag nach §8a SGB VIII, Maßnahmen nach §1666 BGB sowie die klare Abgrenzung der Gefahrenarten von zentraler Bedeutung.
Die 1-Seiten-Klausurstrategie für „Recht in der Sozialen Arbeit“
(Damit bestehst du – selbst unter Stress)
Ich formuliere das so, dass du es mental abrufen kannst.
Du musst dir keine Texte merken, sondern Denkwege.
1. Das Grundprinzip (der wichtigste Satz der Klausur)
Ich schreibe nicht als Juristin, sondern als beratender Sozialarbeiter*in.
Wenn du das konsequent einhältst, bekommst du Praxis- und Anwendungspunkte, selbst wenn Details
fehlen.
2. Die UNIVERSAL-Antwortstruktur (für fast jede Frage)
Egal ob:
• Vertrag
• Jugendhilfe
• Haftung
• Verwaltungsrecht
• Grundgesetz
👉 Immer dieses Schema verwenden:
1. Begriff / Prinzip kurz erklären
• 2–3 Sätze
• keine Paragrafenreiterei
2. Abgrenzung oder Kerninhalt darstellen
• Unterschiede
• Voraussetzungen
• Prüfschritte
3. Rechtsfolgen nennen
• Was passiert rechtlich?
• wirksam / unwirksam
• Haftung ja / nein
• Regress ja / nein
4. Beratende Perspektive
„Für die Praxis der Sozialen Arbeit bedeutet dies …“
⚠ Dieser Satz rettet Punkte, selbst wenn der Rest wackelt.
3. Die 5 Klausur-Leitsätze (bitte einprägen)
Diese Sätze kannst du immer benutzen:
1. „Recht dient dem Schutz der Betroffenen und der Begrenzung staatlichen Handelns.“
2. „Maßstab ist stets das Kindeswohl / die Menschenwürde / die Selbstbestimmung.“
3. „Ermessen endet dort, wo Unverhältnismäßigkeit beginnt.“
4. „Soziale Arbeit ist praktische Umsetzung des Sozialstaatsprinzips.“
5. „Beratend ist zu prüfen, ob Rechte gewahrt und mildere Mittel möglich sind.“
👉 Wenn 1–2 dieser Sätze in deiner Antwort stehen → bestehenssicher.
4. Die 6 klassischen Klausur-Trigger (so erkennst du sofort, was gefragt ist)
👉 Nicht überlegen – zuordnen.
5. Die 3 größten Punktfallen (die du jetzt vermeidest)
❌ Paragrafen aufzählen ohne Erklärung
❌ Rechtslage beschreiben ohne Praxisbezug
❌ „Man müsste prüfen …“ ohne Ergebnis
✔ Stattdessen:
„Daraus folgt, dass …“
6. Die „Notfall-Antwort“ (wenn du nichts mehr weißt)
Wenn du wirklich hängst, schreibe:
„Aus Sicht der Sozialen Arbeit ist entscheidend, dass staatliches Handeln die Rechte der Betroffenen wahrt, verhältnismäßig ist und die Selbstbestimmung fördert. Sozialarbeitende haben die Aufgabe, Klient*innen beratend zu unterstützen und auf mögliche Rechtsmittel hinzuweisen.“
⚠ Das gibt fast immer Teilpunkte.
7. Zeitstrategie für die Klausur (sehr wichtig)
• 5-Punkte-Frage: max. 6–7 Minuten
• 10-Punkte-Frage: max. 12–15 Minuten
• 20-Punkte-Frage: max. 25 Minuten
👉 Lieber jede Frage solide beantworten als eine perfekt und drei halb.
8. Dein realistisches Ergebnis mit dieser Strategie
Wenn du:
• dieses Schema anwendest
• die Denkwege nutzt
• ruhig bleibst
➡ Bestehen sehr sicher
➡ Note zwischen 2,7 und 2,0 realistisch
9. Letzter wichtiger Satz (bitte merken)
Du musst das Recht nicht beherrschen – du musst es einordnen können.
Und genau das kannst du jetzt.
Zuletzt geändertvor 21 Tagen