5) Wie haben sich die Grundrechte und das Grundgesetz entwickelt?
• In Weimarer Republik wurden bereits Grundrechte verfasst (noch nicht stark im Gesetz vertreten)
• Nicht möglich eine Verfassungsbeschwerde einzureichen
• Um Grundrechte auf ewig zu sichern, legte man Ewigkeitsklausel (Art. 79) über Art.1 und Art.20
6) Wie stellt sich der Unterschied des GG und WRV dar?
• Weimarer Reichsverfassung:
▪ Galt von 1919 bis 1933
▪ Grundrechte waren oft nicht durchsetzbar
▪ Grundrechte konnten durch einfache Gesetze eingeschränkt werden
• Unterschied zum Grundgesetzt (GG):
▪ Grundrechte im GG sind stärker geschützt
▪ Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht
▪ Änderungen nur durch qualifizierte Mehrheit möglich
• Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG)
▪ Bestimmte Grundrechte und Prinzipien sind unveränderlich
• GG über Länderverfassungen:
▪ GG steht über den Länderverfassungen
▪ Grundrechte und Prinzipien des GG gelten auch in den Ländern und können
nicht durch Landesgesetze entkräftet werden
7) Zweck des Art. 79 III GG
• Grundrechte und Strukturen können nicht ohne weiteres geändert werden
• Art. 1 und Art. 20 GG können nicht geändert werden → sind durch
Ewigkeitsklausel geschützt – es darf niemals wieder eine Diktatur geben
• Art. 79 III GG schützt:
• Art. 1 GG Menschenwürde
• Art. 20 GG Staatsprinzipien
• Diese dürfen niemals abgeschafft werden, nicht einmal mit 100% Mehrheit• Ziel: Schutz vor legaler Selbstabschaffung der Demokratie „nie wieder Diktatur“
5 Staatsprinzipien
Republikprinzip
Deutschland ist eine Republik. Es gibt keinen König oder Kaiser. Das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) wird gewählt, erbt sein Amt nicht und herrscht nicht, sondern repräsentiert den Staat.
Demokratieprinzip
Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk entscheidet nicht direkt über alle Fragen, sondern wählt Abgeordnete. Diese sitzen im Parlament, machen Gesetze und kontrollieren die Regierung (repräsentative Demokratie).
Sozialstaatsprinzip
Der Staat sorgt für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit. Niemand soll allein gelassen werden, wenn er Hilfe braucht. Der Staat sichert ein menschenwürdiges Existenzminimum (z. B. Bürgergeld, Kindergeld, Sozialhilfe).
Bundesstaatsprinzip
Deutschland ist ein föderaler Staat aus 16 gleichberechtigten Bundesländern. Die Länder haben eigene Zuständigkeiten (z. B. Schule, Polizei), während andere Bereiche bundesweit einheitlich geregelt sind (z. B. Sozialrecht, Staatsangehörigkeit).
Rechtsstaatsprinzip
Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden. Er darf nur auf gesetzlicher Grundlage handeln, niemanden willkürlich bestrafen oder Rechte ohne Gesetz entziehen. Jeder hat Grundrechte und Rechtsschutz durch Gerichte.
Diese fünf Staatsprinzipien sind in Art. 20 GG festgelegt und durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) besonders geschützt – sie dürfen niemals abgeschafft werden.
9) !! Was beinhaltet das Sozialstaatsprinzip (Art.20 GG)?
• § 1 SGB I: Verwirklichung von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit
➡️ Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums
➡️Herstellung gleicher Start- und Teilhabechancen für alle
➡️ Absicherung gegen soziale Lebensrisiken und besondere Belastungen
➡️ Unterstützung der eigenverantwortlichen Existenzsicherung durch Arbeit
➡️ Gewährleistung einer funktionsfähigen sozialen Infrastruktur (Dienste und Einrichtungen)
• Art. 20 I GG: „(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
• Art. 20 II GG: „(2) Alle Staatsgewalt geht von Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
• Art. 20 III GG: „(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Zuletzt geändertvor 22 Tagen