10 !!! Welche Adressaten schützen die Grundrechte systematisch?
• Alle natürlichen Personen
• Art. 1 schützt somit Kinder, Erwachsene, noch nicht Geborene (werden auch durch Art. 2 geschützt) und bereits Verstorbene
• Juristische Personen sind durch Grundrecht geschützt (Vereine, GmbHs etc.), soweit Grundrechte auf diese anwendbar sind (Art. 19 II GG)
• Unterschied: Jedermannsrechte (Art. 2 GG) und Recht für Menschen mit dt. Staatsangehörigkeit (z.B. Art. 8 GG)
11 !!! Welche Funktionen kommen den Grundrechten systematisch zu?
Freiheits- und Abwehrrechte → Schutz vor staatlichen Eingriffen
Leistungsrechte → Teilhaberechte, Leistungsansprüche, Schutzrechte
Mitwirkungsrechte → Wahlrecht, Mitwirkungsrechte
12 !!! Wie haben sich Grundrechte entwickelt und wie werden sie geschützt?
• Nach Ende der NS-Zeit erfuhren Grundrechte eine besondere Würdigung
• Menschenwürde ist höchstes Gut
• Grundrechte besonders gesichert (Art.79)
13 !!! Welchen Inhalt garantiert Art. 1 I GG als Menschenwürdeschutz?
• „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist
die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ → Jeder Mensch hat das Recht auf
Wahrung seiner Würde
• „Objektformel“: Verbot, den Menschen:
• zum bloßen Objekt staatlichen Handels zu machen
• Seiner Subjektqualität und Eigenverantwortung zu berauben
• Schutzbereiche:
1. Sozialsphäre
2. Privatsphäre
3. Intimsphäre
→Kernbereich, absolut geschützt, nicht abwägungsfähig
• Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
→ physische Existenz: Nahrung, Kleidung, Unterkunft etc.
→ Mindestmaß gesellschaftlicher, kultureller und politischer Teilhabe
14 !!! Welchen Inhalt garantiert das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG?
• Leitet sich aus Art. 1 und Art. 2 GG ab
• Ziel: Respekt des Staates gegenüber den Bürgern zu wahren und ihn gegen staatliche und private Benachteiligung zu schützen
→ Schutz der persönlichen Lebensgestaltung und Identität
• Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Recht am eigenen Bild
• Handlungsfreiheit: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit
15 !!! Wie wird die Verfassungsmäßigkeit eines Eingriffes geprüft?
• Prüfung einer Verfassungsmäßigkeit: Verfolgung von drei Schritten:
1. Prüfung, ob Schutzbereich eröffnet ist
2. Prüfung der Rechtsfertigung des Eingriffs
3. Eingriffe müssen nach VHM erfolgen
16 !!! Wie wird Art. 3 GG angewandt und wie wird er geschützt?
• Allgemeiner Gleichheitssatz: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
• Schutz vor Diskriminierung, sorgt für Gleichberechtigung, sicher allen Zugang
zu öffentlichen Ämtern, Wahlrechtsgleichheit
17 !!! Welche Schutzrichtungen hat Art. 5 GG und welche Bereiche werden nicht erfasst?
Schutzrichtungen:
• Meinungsfreiheit → Äußerung und Verbreitung von Werturteilen und wahren Tatsachen
• Medienfreiheit → Presse-, Rundfunk-, Film- und Internetfreiheit
• Informationsfreiheit → Recht, sich aus allg. zugänglichen Quellen zu informieren
Nicht geschützt:
• Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen
• „Schmähkritik“ → Herabsetzung einer Person ohne Sachbezug; Abwertung steht im Vordergrund, nicht die Auseinandersetzung in der Sache; Bsp.: extreme persönliche Beleidigung
• Äußerungen, die Rechte anderer verletzen (z.B. Volksverhetzung)
Schranken:
• Die geschützten Rechte finden ihre Grenzen in:
• Allgemeinen Gesetzen
• Jugendschutz
• Recht der persönlichen Ehre
18 !!! Welche Rechte kommen der Familie, der Frau und der Ehe in Art. 6 GG zu?
• Staatlicher Schutz von Ehe und Familie
• Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder1. • Frauen und Müttern kommt Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft zu
• Gleiches Recht ehelicher und unehelicher Kinder
• Grenze des Elternrechts → Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1626 BGB)
Zuletzt geändertvor 21 Tagen