!! 1 Wie sehen Finanzhilfen für außergerichtliche Beratung aus?
• Bürger deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, haben Anspruch auf Beratungshilfe (wird vom Amtsgericht genehmigt); umfasst Beratung, Vertretung eines Anwalts (außer im Strafrecht)
• Anwälte sind verpflichtet Beratungshilfemandate anzunehmen, wenn Materie in den Bereich des Anwalts fällt
!! 2 Was stellt das Schiedsamt dar?
• Das Schiedsamt ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, die mit ehrenamtlichen Schiedspersonen besetzt ist
• Ziel: kleinere straf- und zivilrechtliche Streitigkeiten ohne Gericht zu lösen und so Zeit und Kosten zu sparen
Zivilrecht:
• Streitwerte bis 750 €
• Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Kleinere Geldforderungen
• Verletzungen der persönlichen Ehre
Strafrecht:
• Nur bei Privatklagedelikten ohne öffentliches Interesse (z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, einfache Körperverletzung)
Das Schiedsamt trifft keine gerichtliche Entscheidung, sondern versucht eine Einigung.
Scheitert diese, kann der Streit vor Gericht gebracht werden.
!! 3 Wie wird Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt?
• Rechtsgrundlage: § 114 ZPO
• Gilt für gerichtliche Verfahren
• Ziel: Auch Menschen mit geringem Einkommen sollen klagen oder sich verteidigen können
Voraussetzungen:
• Bedürftigkeit: Einkommen und Vermögen werden geprüft
• Aussicht auf Erfolg: Die Klage darf nicht offensichtlich aussichtslos sein• Keine Mutwilligkeit: Der Prozess darf nicht sinnlos oder willkürlich geführt werden
Rechtsfolge:
• Gericht übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise
• Achtung: Bei Prozessverlust müssen gegnerische Anwaltskosten trotzdem gezahlt werden
!! 4 Wann ist Pflichtverteidigung möglich und wann eben nicht?
Rechtsgrundlage: § 140 StPO
Pflichtverteidigung erforderlich, wenn:
• Schwere Straftat / Verbrechen (z. B. Raub, Totschlag)
• Straferwartung über 1 Jahr Freiheitsstrafe
• Untersuchungshaft
• Verfahren vor Landgericht oder Oberlandesgericht
• Schwierige Sach- oder Rechtslage
• Angeklagter kann sich nicht selbst verteidigen (z. B. geistige Einschränkung)
Ablauf / Kosten:
• Staat bestellt und bezahlt zunächst den Pflichtverteidiger
• Bei Verurteilung muss der Angeklagte die Kosten zurückerstatten
Keine Pflichtverteidigung, wenn:
• Leichte Tat
• Geringe Straferwartung
• Einfaches Verfahren und Selbstverteidigung möglich
!! 5 Wann sind Vertretungspflichten vor Gericht durch Anwälte nötig?
• Im Strafrecht und Zivilrecht kein Vertretungszwang durch einen Anwalt
➡️ auch nicht beim Jugendgericht (außer Ausnahmen)
• Ausnahme laut §114 FamFG: Ehesachen und/oder Ehefolgesachen
• Zivilrecht vor dem Landgericht: Vertretungspflicht durch Anwalt
Zusammenfassung:
➔ Zivilrecht = Streit zw. Privatpersonen → Zuständigkeit nach Geld (Streitwert) → wer verliert, zahlt die Kosten
➔ Strafrecht = Staat bestraft Straftaten → Zuständigkeit nach Schwere der Tat (Strafjahre) → bei Verurteilung zahlt der Täter, bei Freispruch der Staat
➔ Finanzhilfe = (Beratungshilfe, PKV, Pflichtverteidigung, Schiedsamt) sichern, dass jeder Zugang zum Recht hat, auch ohne Geld
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