1 Wann wird das JGG angewandt (ab bzw. bis zu welchem Alter)?
• Wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Straftat begeht
• Greift, wenn Jugendlicher 14, aber noch nicht 18 ist
• Greift bei Heranwachsenden, die 18, aber noch nicht 21 sind
➡️Junge, volljährige Personen, die noch „Kinder“ sind → müssen auf psychologischer Ebene noch jugendlich sein (Bestätigung durch Gutachten)
2 Welche Rechtsfolgen sieht das JGG vor?
Drei zentrale Rechtsfolgen:
• Erziehungsmaßregeln: Weisungen (Verbote/Gebote) und Hilfen zur Erziehung
• Zuchtmittel: Verwarnungen, Auflagen oder Arrest mit Dauer von max. 4 Wochen
• Jugendstrafe: Bewährung und trotzdem Jugendstrafvollzug
3 Existiert bei Jugendlichen Pflichtverteidigung und können Eltern ihre Kinder im Prozess vertreten?
• Jugendliche haben laut §68/68a JGG das Recht auf eine Pflichtverteidigung
• Laut §67 JGG können auch Erziehungsberechtigte die Verteidigung übernehmen
• Weiter Hilfe: Jugendgerichtsbarkeit des Jugendamtes
• Freiwillig: dienen der Beratung, Begleitung und Betreuung der Jugendlichen
Zuletzt geändertvor einem Monat