Wie stellt sich das Haftungsdreieck dar und welche Konsequenzen hat es für den Regress des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer mit den verschiedenen Verschuldensarten?
Haftungsdreieck
Beteiligte:
Opfer / geschädigte Person
Träger / Arbeitgeber (AG)
Aufsichtsführende Person / Arbeitnehmer (AN)
Grundsatz:
Haftung bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit (§ 276 BGB)
Opfer kann Ansprüche gegen AG und AN geltend machen
Regress (kurz definiert)
Regress = Arbeitgeber fordert Schadensersatz vom Arbeitnehmer zurück, nachdem er selbst gezahlt hat.
Regress je nach Verschuldensart
Leichte Fahrlässigkeit:
Keine Haftung des AN → kein Regress
Mittlere Fahrlässigkeit:
Geteilte Haftung → anteiliger Regress
Grobe Fahrlässigkeit / Vorsatz:
Volle Haftung des AN → voller Regress des AG
Wann ist Mitverschulden des Opfers nach §828 BGB möglich und was beinhaltet in der Folge gem. §254 BGB rechtlich?
Mitverschulden des Opfers nach §828 BGB folgendermaßen möglich:
Kinder unter 7 Jahren: kein Mitverschulden
Kinder/Jugendliche von 8-17 Jahren: Mitverschulden, je nach Einsichtsfähigkeit
Jugendliche ab 18 Jahren: volles Mitverschulden
Gemäß §254 BGB heißt das, dass die Haftungshöhe der Aufsichtsführenden Person im Maße der Mitverschuldung des Geschädigten reduziert werden kann
Zuletzt geändertvor einem Monat