Buffl

VL 6 - Verwaltungsrecht

CK
von Chayenne K.

2 Was regeln das VwVfG, das SGB I und das SGX inhaltlich und wie unterscheiden sie sich?

VwVfG: Verwaltungsverfahrensgesetz

  • öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, der Länder, der Gemeinden, der sonstigen Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts

  • ➔ Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt

  • ➔ VwVfG gilt für alle allg. öffentlich-rechtlichen Gesetze

SGB I:

  • soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten

  • soll menschenwürdiges Dasein sichern, gleiche Voraussetzungen für freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen

  • die Familie zu schützen und zu fördern

  • den Erwerb des Lebensunterhalts durch frei gewählte Tätigkeit ermöglichen

  • besondere Belastungen des Lebens, durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden und auszugleichen

  • ➔ Erfüllung (Abs. 1) der Aufgaben erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen

SBG X:

  • Vorschriften für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden

  • ➔ Vorschriften gelten nicht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Unterschiede:

  • VwVfG regelt die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeiten

  • Die im SGB geregelten Verwaltungstätigkeiten sind speziell für das SGB geregelt (u.a. mit der Forderung besonderer Rücksicht auf Menschen in prekären Lage

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Chayenne K.

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