Erläuterung Anwendungsvorrang des Europarechts
Anwendung des Europarechts geht auf allen Stufen der Anwendung des nationalen Rechts vor!
Selbst eine einfache Richtlinie setzt sich grundsätzlich gegen nationales Verfassungsrecht durch.
Wie wird ein Konflikt zwischen europarechtlichen und nationalen Normen erhoben?
Zunächst wird versucht, eine Übereinstimmung durch europarechtskonforme Auslegung der nationalen Norm herzustellen. Ist dies nicht möglich, so ist vorrangig Europarecht anzuwenden.
Was ist unter dem Primärrecht zu verstehen?
Wie die “Verfassung” der EU, Gründungsverträge der EU undihre Änderungen, stehen an der Spitze der EU-Rechtsordnung.
Maßstab für die Rechtmäßigkeit des Sekundärrechts
Grundlage der Kompetenzen der EU
Bindet alle EU-Organe und Mitgliedstaaten
Was gehört zum Primärrecht?
Verträge
EUV und AEUV
Protokolle und Anhänge der Verträge
Charta der Grundrechte der EU
Allgemeine Rechtsgrundsätze des Unionsrecht
Gibt es einen Unterschied im Rang von AEUV und EUV?
Nein gemäß Art. 1 EUV/AEUV sind beide Verträge gleichrangig.
Hauptorgane der Europäischen Union
in Art. 13 Abs 1 EUV aufgelistet
Wie setzt sich die Europäische Kommission zusammen?
Setzt sich zusammen aus dem
Kollegium der Kommisionsmitglieder aus den 27 EU Mitgliedsstaaten:
Kommissionspräsidentin;
8 Vizepräsidenten;
der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
18 Kommissare für die einzelnen Ressorts.
Was unterscheidet den Europäischen Rat vom Rat?
Der Rat hat gem. Art. 16 EUV, Art. 237 ff. AEUV Gesetzgebungskompetenz. Ist das wichtigste Entscheidungsorgan.
Der Europäische Rat hat keine Gesetzgebungskompetenz, ist das oberste politische Gremium.
Grundfreiheiten
Warenverkehrsfreiheit Art. 30-37 AEUV
Arbeitnehmerfreizügigkeit Art. 45-48 AEUV
Niederlassungsfreiheit Art. 49-55 AEUV
Dienstleistungsfreiheit Art. 56-62 AEUV
Kapital- und Zahlungsfreiheit Art. 63-66 AEUV
Prüfungspunkte Verletzung der Grundfreiheiten
Was wird im Rahmen der Verhältnismäßigkeit geprüft?
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist wie bei Grundrechtsverletzungen:
Mit der Maßnahme muss ein legitimes Ziel verfolgt werden;
Maßnahme muss geeignet sein dieses Ziel zu erreichen (Geeignetheit);
Darüberhinaus muss Maßnahme erforderlich sein, es darf kein milderes, gleich effektives Mittel vorhanden sein (Erforderlichkeit);
Zuletzt muss Maßnahme angemessen (verhältnismäßig i.e.S.) sein (Angemessenheit)
Gegen welche Einschränkungen ist die Warenverkehrsfreiheit nach dem AEUV geschützt?
Gegen Zölle und andere Abgaben gleicher Wirkung (gem.Art 28 ff. AEUV)
und Gegen Mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen sowie alle Maßnahmen gleicher Wirkung (gem. Art. 34 ff. AEUV)
Cassis-de-dijon Entscheidung
Was in einem EU-Mitgliedsstaat rechtmäßig verkauft wird, darf grundsätzlich in der ganzen EU verkauft werden.
Personenfreiheiten
(Arbeitnehmerfreizügigkeit
Art. 45-48 AEUV;
Niederlassungsfreiheit
Art. 49-55 AEUV;
Dienstleistungsfreiheit
Art. 56-62 AEUV. -> Grundfreiheiten)
Freizügigkeit der Unionsbürger
Art. 21 AEUV
offene / verdeckte Diskriminierung
Offene Diskriminierung
-> ausdrücklich Merkmal der Staatsangehörigkeit der Person oder Herkunft der Ware
Verdeckte Diskriminierung
-> andere Unterscheidungsmerkmale, verschlechter jedoch faktisch die Stellung des EU-Ausländers ggü dem Inländer.
Beispiel für verdeckte Diskriminierung bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
z.B. Residenzpflichten oder Wartezeiten, die nach Wohnsitzdauer unterscheiden.
Auch das Erfordernis des Kenntnisses der deutschen Sprache kann diskriminierend sein, sofern sie für den jeweiligen Beruf nicht erforderlich ist.
Was unterscheidet die Niederlassungsfreiheit von der Arbeitnehmerfreizügigkeit einerseits und von der Dienstleistungsfreiheit andererseits?
Niederlassungsfreiheit:
Erfordert selbstständige Tätigkeit;
schützt dauerhafte Selbstständigkeit im anderen Mitgliedsstaat.
Arbeitnehmerfreizügigkeit:
schützt Arbeitnehmer, “unselbstständige”
Dienstleistungsfreiheit:
selbstständige Tätigkeit;
vorübergehende Dauer
(Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit unterscheiden sich von der Dauer; Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit unterscheiden sich dadaurch dass ANFr Arbeitnehmer betrifft und Niederlassungsfreiheit selbstständigkeit erfordert)
Aktive / Passive Dienstleistungsfreiheit
aktive Dienstleistungsfreiheit:
schützt Leistungserbringer, in dem er seine Leistung in einem anderen Mitgliedsstaat anbieten darf.
passive Dienstleistungsfreiheit:
schützt Leistungsempfänger, der Dienstleistungen aus oder in anderen Mitgliedsstaaten in Anspruch nehmen darf.
Rechtfertigungsgründe der Dienstleistungsfreiheit
Offene Diskriminierungen können ausschließlich nach Art. 62 AEUV i.V.m. Art. 52 AEUV (52=Öfftl Ordnung, sicherheit etc.) gerechtfertigt werden. Ansinsten zwingende Gründe des Allgemeinwohls und Verhältnismäßigkeit muss bestehen.
Zuletzt geändertvor 13 Tagen