Sachen 3
Unbewegliche Sachen (Immobilien)
Grundstücke, Gebäuden
Bewegliche Sachen (Mobilien)
Bewegliche Sachen 5/5
Vertretbare Sachen
Mehrfach vorhanden
Ersetzbar
Metalle
Obst
Zucker
Unvertretbare Sachen
einzeln vorhanden
Nicht ersetzbar
Fahrzeuge mit Sonderausstattung
Maßanzug
Gemälde
Rechte 2
Absolute Rechte
Relative Rechte
Absolute Rechte 5
Für alle
Recht auf
Eigentum
Freie Meinungsäußerung
Körperliche Unversehrheit
Relative Rechte 5
Für bestimmte Personen
Kündigung Vertrag
Zahlung Kaufpreis
Arbeitsleistung
Ein Anspruch ist… 1
Das Recht ein Tun oder nicht Tun von einem anderen zu verlangen.
Beispiel relatives Recht Tun 1
Käufer will Ware geliefert bekommen die im Kaufvertrag steht
Beispiel Absolutes Recht nicht Tun 1
Betrieb sagt die die dort nicht arbeiten, weg vom Betriebsparkplatz
Geschäftsfähigkeit 3/3
0-6(geschäftsunfähig)
keine wirksame Willenerklärung
Gesetzliche Vertreter handeln
Verträge -> nicht gültig
7-17(beschränkt geschäftsfähig)
Mit Taschengeld-> sofort wirksam
Verträge: wirksam = rechtlicher Vorteil
mit Einwilligung der Eltern
18+ (voll geschäftsfähig)
Alles wirksam
Volle Verantwortung, Rechte, Pflichten
Natürliche Person Rechtsfähigkeit - Beginn/Ende 2
Beginn: Vollendung der Geburt
Ende: Tod
Juristische Personen des Privatrechts Rechtsfähigkeit - Beginn/Ende 2
Beginn: Eintragung in öffentliche jeweilige Register
Ende: Löschung aus dem öffentlichen jeweiligen Register
Juristische Person des öffentlichen Rechts Rechtsfähigkeit - Beginn/Ende 2
Beginn: staatliche Verleihung durch Gesetz/Verwaltungsakt
Ende: Entzug der Verleihung
Tiere Rechtsfähigkeit - Beginn/Ende 2
Nicht rechtsfähig
Bund verwaltet 5
Zölle
Finanzmonopole
Einfuhr USt
Bundesgesetzlich geregelte Verbrauchersteuern
Abgaben im Rahmen EG
land verwaltet 5
besitz und Verkehrsteuern
ESt
KSt
USt
GewSt
gemeinde verwaltet
Steuern, die Ihnen alleine zufließen
Grundsteuer
Oberste Behörde 1/3 2/2
Bundesminister der Finanzen
Leitet, Bundesfinanzverwaltung
Entwürfe von Steuergesetzen
Erlass von R & VA
Landesminister, der Finanzen
Leitet Landesfinanzbehörden
Erlass von VA
Oberbehörde 1/2 2/1
Bundeszentralamt für Steuern
Vergabe von ID-Nummer
Macht mit bei Außen Prüfungen
Rechenzentren
Erstellung von Steuerbescheiden
Mittelbehörde 2/3
Oberfinanzdirektion
Zoll/Verbrauchssteuer Abteilung
Behördenaufsicht
Verwaltung-Anweisungen
Besitz und Verkehrssteuerabteilung
Örtliche Behörden
Hauptzollamt
Verwaltung - Zoll & Verbrauchsteuern
Finanzamt
Verwaltung von Besitz und Verkehrsteuern
direkte Steuer
Durch Steuerbescheid direkt bei steuerpflichtigen erhoben
ErbSt
indirekte Steuer
Durch Hersteller/Verkäufer erhoben
im Preis schon mitdrin
Biersteuer
tabaksteuer
Welche Steuer sind abzugsfähig?
nicht abzugsfähig als Betriebsausgabe
KiSt
-> dürfen Gewinn nicht weniger machen
abzugsfähige als Betriebsausgabe
Bertrieblich veranlasst
Kfz-Steuer (betriebliches Auto)
Mineralölsteuer
USt - > über Afa wenn Vorsteuer nicht abziehbar ist
Besitzsteuer
Personensteuer
Real/Objektsteuer
Person erzielt ein Einkommen
Lohnsteuer
KörpSt
Objektsteuer
Objekt im Eigentum wird besteuert
Grundsteuer - Grund und Boden wird besteuert
Gewerbesteuer - Betrieb wird besteuert
Verkehrssteuern 6
wirtschaftliche Vorgänge werden besteuert
einkaufen
VersSt
Kfz St
GrunderwerbSt
Verbrauchsteuer 4
Verbrauch/Gebrauch bestimmer ware wird besteuert
Kaffeesteuer
Gemeinschaftliche Steuer 5
Steuern werden zwischen Bund Land und Gemeinden verteilt
LohnSt/ESt
ZinsabschlagSt
Bundessteuern 7
Steuern gehören nur dem Bund
EnergieSt
TabakSt
KfzSt
Vers St
Soli
Landessteuer 4
Steuer gehört nur dem Land
ErbSt/SchenkungSt
BierSt
Gemeindesteuer
Steuer gehört nur der Gemeinde
HundeSt
GrundSt
GewerbeSt
Vegnügungsteuer
Steuerliche Nebenleistungen 6
Verspätungszuschlag
Säumniszuschlag
Zwangsgeld
Kosten
Gebühren
Verzögerungsgeld
gebühren 3
Geldleistungen für tatsächlichen Anspruch genommene Öffentliche Leistungen
Benutzunggebühr (Müllabfuhr)
Verwaltungsgebühr (Zulassung eines Kfz)
Beiträge
entgelte für öffentliche Leistungen ohne Rücksicht auf die Tatsächliche Inanspruchnahme
SV-Beiträge
Kurtaxe
steuerliche Vorschriften
Steuergesetze (EStG)
Durchführungsverordnung (DV) EStDV
Richtlinien und amtliche Hinweise
Anwendungserlasse AE
Entscheidungen des Finanzgerichts (FG, BFH)
Steuergesetze
Rechtsnormen die offiziell vom Gesetzgeber beschlossen wurden
Wer sich dran halten muss: Bürger und Verwaltung
Durchführungsverordnung
Regeln, die von der Regierung erlassen werden, weil ein Gesetz das erlaubt
Wer muss sich dran halten: Bürger, Verwaltung, Gerichte
Verwaltungsregeln -interne Anweisungen wie Behörden Gesetze anwenden sollen
gilt für Verwaltung
Entscheidungen der Finanzgericht
Einzelurteile - Gerichtsentscheidung zu einem konkreten Steuerfall
gilt für die Beteiligten des Verfahren
BFH - Schreiben-gilt für alle
ziele der Besteuerung
Hauptziel
fiskalische Ziele - Einnahmeerzielung
Besteuerung, Nebenziele
Verteilung und sozialpolitische Ziele – Umverteilung von Einkommen und Vermögen
Wirtschafts und finanzpolitische Ziele – Stärkung des Wettbewerbs/Erhaltung der Stabilität
Ökologische Ziele – Energie, Umweltschutz
Öffentlich-rechtliche Abgaben 4
steuern
Steuerliche Nebenleistungen
öffentliches Recht 4
Staat – Bürger
Verhältnis: über/Unterordnung
Gültigkeit als: zwingendes Recht (Abweichung von Rechtsnorm nicht möglich)
Beispiele: Strafrecht, Verfassungsrecht, Völkerrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht
Privatrecht 6
Bürger – Bürger
Unternehmen – Bürger
Unternehmen – Unternehmen
Verhältnis: gleichrangigkeit
Gültigkeit: nachgiebiges Recht (Abweichung von Rechtsform möglich)
Beispiele: bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht
Gemeinschaftssteuer BLG 5
KapSt
Zinsabachläge
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