Was ist ein Gutachten und welche Grundsätze gelten für die Erstellung?
Ein Gutachten ist die fachliche Beurteilung eines in sich geschlossenen Sachverhaltes. Es muss sein:
Ergebnisorientiert & Objektiv.
Unparteiisch & Unabhängig.
Weisungsfrei & Gewissenhaft.
Nachvollziehbar begründet.
Wann liegt eine Unverwertbarkeit eines Gutachtens vor?
Wenn es keine Grundlage für die Beweisfrage bietet.
Wenn die Schlussfolgerungen nicht verständlich sind.
Wenn es nicht persönlich erstellt wurde (unzulässige Delegation an Hilfskräfte/Dritte).
Wenn ein Ablehnungsgrund (Befangenheit) grob fahrlässig gesetzt wurde.
Unterschied zwischen Anknüpfungstatsachen und Befundtatsachen?
Anknüpfungstatsachen: Tatsachen, von denen das Gutachten ausgeht (z.B. aus Akten, unstreitiger Sachverhalt, Vorgaben).
Befundtatsachen: Tatsachen, die der Sachverständige selbst ermittelt hat (eigene Untersuchungen, Messungen, Ortstermine).
Nenne die 9 Arbeitsschritte zur Erstellung eines Gutachtens (Ablaufplan).
Grunddaten: Beschaffung von Informationen & Entwurf Strategie.
Akten: Auswertung von Unterlagen & Quellenverzeichnis.
Ortstermin: Begehung & Überprüfung der ersten Ergebnisse.
Strategie: Finale Festlegung der Untersuchungs-/Probenahmestrategie.
Erlaubnisse: Einholen von Genehmigungen (Eigentümer, Mieter etc.).
Feldarbeit: Einweisung der Hilfskräfte & Überwachung vor Ort (Probenahme).
Labor/Analyse: Begutachtung der Proben (Boden, Luft, Wasser etc.).
Sonderfachleute: Ggf. Einbindung weiterer Experten (Chemie, Physik).
Endfassung: Auswertung, Darstellung (Skizzen/Pläne) & Schlussfolgerungen.
Welche Vertragsart liegt meist zugrunde und was ist geschuldet?
Vertragsart: Werkvertrag (§ 631 ff. BGB).
Geschuldet: Ein Erfolg (das mangelfreie Werk/Gutachten), nicht nur das Tätigwerden.
Wichtig: Funktionstauglichkeit kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Das Werk ist mangelfrei, wenn es:
die vereinbarte Beschaffenheit hat (Subjektiv).
sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet (wenn nichts Genaues vereinbart wurde).
sich für die gewöhnliche Verwendung eignet (und eine übliche Beschaffenheit aufweist).
Welchen rechtlichen Charakter haben DIN-Normen?
Sie sind keine Gesetze, sondern „Empfehlungen technischer Art“.
Sie sind nicht automatisch „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, können diese aber widerspiegeln.
Die bloße Einhaltung garantiert keine Mängelfreiheit; sie können auch veraltet sein.
Zuletzt geändertvor 20 Tagen