Handelsvertreter
selbstständige Gewerbetreibende (nicht angestellt)
Frei Gestaltung der Tätigkeit, Arbeitszeit => §84 Abs. 1 S. 1 HGB
Vermittlungsvertreter
Abschlussvertreter
Selbstständiger Dienstvertrag (abgrenzung unselbstständiger Dienstvertrag)
Pglicht zur persönlichen Dienstleistung (Erfüllungsgehilfen möglich)
Verschwiegenheitspflicht § 90 HGB
Treuepflicht, jedoch kein ausdrückliches Wettbewerbsverbot
Kein Gehalt wird bezogen => Recht auf Provision §§ 87ff. HGB sowie Aufwendungsersatz
Kündigungsfristen => gesetzlich nach § 89 HGB oder vertraglich vereinbart
=> Arbeitsgericht nicht zuständig
=> Amts- oder Landgerichte
Handelsvertreter Rechte und Pflichten
Pflichten gegenüber Prinzipal
Rechte gegenüber Prinzipal
Tätigkeitspflicht => § 86 Abs. 1 HGB
Pflicht zur einseitigen Interessenswahrung => § 86 Abs. 1 HGB
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns => § 86 Abs. 3 HGB
Auskunfts- und Rechenschaftspflicht => § 86 Abs. 2 i.V.m. § 666 BGB
Geheimniswahrungspflicht => § 90 HGB
Anspruch auf Unterstützung => 86a HGB
Provisionsanspruch => §§ 87, 86b HGB
Aufwendungsersatzanspruch - sofern Handelsüblich § 87d BGB
sonst gelten die §§ 670, 675 HGB
Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Handelsvertretervertrags § 89 HGB
Handelsmakler
Selbstständige Kaufleute
Gewerbsmäßig tätig
für eine andere Person
Im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
Gelegentliche Verträge über Kauf und Verkuf von:
Waren
Wertpapieren
Versicherungen
Maklercourtage oder Gebühr
=>§ 93 ff.
Alle tägliche geschlossene Geschäfte sind zu dokumentieren
Kann für beide Vertragspartner tätig werden
Anspruch bei beiden
SE bei fehlender Aufklärung, Allgemeine Verletzung des Vertrags
Schaden muss nachgewiesen werden
Handelsmakler Rechte und Pflichten
Pflichten
Rechte
Einhaltung Maklertreue
Wahrung der Interessen beider parteien => bei Verletzung ggf Haftung §98 HGB
Zusendung Schlussnote § 94 Abs. 1 HGB
Führung einens Tagesbuchs sowie Auskunfts- und Recherchepflicht => §§ 100-103 HGB
Provisionsanspruch § 99 HGB
Aufwendungsersatzanspruch nur bei besonderer Vereinbarung => 652 Abs. 1 BGB
Komissionär
Regelung in § 383 ff. HGB
gewerbsmässig
Schliesst Verträge im eigenen Namen
=> selbst Vertragspartner
Geschäfte kkommen den Komittenden (Auftraggeber) zugute
Selbstständiger Kaufmann
Zahlung von Provission / Aufwendungsersatz
Rechtsverhältnisse Kommissionär
Kommissionsvertrag zwischen Kommissionär und Kommittent
Tätig zu werden
Ausführungsgeschäft (Kaufvertrag) zwiachen Kommissionär und Dritten
Ware zu vertreiben
Abwicklungsvertrag zwischen Kommissionär und Kommittent
Ware wird die erworben ist weitergegeben
Kommissionär Rechte und Pflichten
Pflichten ggü. Kommittenten
Rechte ggü. Komittenten
Ausführungspflicht gem. Kommissinsvertrag (Hauptpflicht)
Interessenswahrungs- Weisungsbefolgungspflicht (Nebenpflicht)
Provisionsanspruch mit Abschluss des Ausführungsgeschäfts => § 396 Abs. 1 HGB
Aufwendngsersatzanspruch §§ 670, 675 BGB i.V.m. § 396 Abs. 2 HGB
Beispiel Komissionär
Werkzeughersteller W schließt mit Kommisionär K einen Kommissionsvertrag:
Verkauf von Werkzeug in Hessen und Bayern dass er Werkzeuge an Baumärkte verkauft.
K schließt Geschäfte in eigenen Namen, aber auf Rechnung des Werkzeugherstellers
Vergütung in Höhe von 5% des Umsatzes
Vertragshändler
Rechtlicher Selbstständiger Unternehmer
Binden sich an einen Hersteller und vertreibt dessen Ware
Handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung =>trägt das Risiko selbst!
Vertragshändlervertrag regelt die Rechte und Pflichten
Keine gesetzliche Regelung, Merkmale des Dienstvertrages §§ 611 ff BGB und Geschäftsbesorgung, §§ 675 ff. BGB
Analoge Anvendung des Handelvertretervertrages
Alleinvertriebsrecht in einem bestimmten Verkaufsgebiet
Ausschlieslsicher Vertrieb von Produkten des Unternehmens
Weisungs-, Kontroll-, Überwachungsbefugnisse
Pflicht zur Befolgung von Vorgaben
Rechtsverhältnisse Vertragshändler
Vertragshändlervertrag zwischen Vertragshändler und Unternehmen, für das Vertragshändler tätig wird
Einzelkaufvertrag zw. Vertragshändler und Unternehmen, für das der Vertragshändler tätig wird
Kaufvertrag zwischen Vertragshändler und Kunden
Rechte und Pflichten des Vertragshändler
Pflichten aus dem Vertragshändlervertrag, insb. Vermarktung der Produkte
Händlerrabatt
Bonus
Prämien
ggf. Ausgleichsanspruch => § 89 HGB analog
Franchisenehmer
Gesetzlich nicht geregelt
im eigenen Namen auf eigene Rechnung
Eigenverantwortlich und selbstständig tätig
Recht auf Erhalt eines erprobten Systems
Umfassende Betreuung und beratung durch Franchisegeber
Aus- und Fortbildung
Werbung und verkaufsfördernde Maßnahmen
Finanzierungs-, Start- Einrichtungshilfe
Grundsätze des Systems sind einzuhalten
Franchisegebühr zu zahlen
Markenidentität muss gefördert werden
Keine Eigene entscheidungsmöglichkeit über Einrichtung, Ausrichtung des Unternehmens
Rechtsformwahl ist freigestellt
Franchisenehmer Rechtsverhältnis
Franchisevertrag zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber
Vertragsverhältnis (KV) zwischen Franchisenehmer und Kunden
Franchisenehmer Rechte und Pflichten
Lizenz- und Eintrittsgebühr
(laufende) Franchisegebühr
Nutzung des Vertriebsystems des Franchisegebers
ggf. Ausgleichsanspruch => 89b HGB analog
Frachtführer
Gewerbsmässige Beförderung von Gütern
Vertrag zwischen Frachtführer und Auftraggeber
Kein Vertrag zwischen Frachtführer und Auftragnehmer
Der Vertrag zugunsten Dritter § 328 BGB mit eigenen Rechten des Auftragnehmers zum Frachtführer
Spediteur
Nach § 453 HGB ist der Spediteur verpflichtet, für Versendung des Gutes zu sorgen
Organisation der Beförderung
Bestimmung des Beförderungsmittels und Weges
Auswahl der aufführenden Unternehmen
Abschluss der erfolgreichen Speditions-, Fracht-, Lagerverträge
Erteilung von Weisungen an die ausführenden Unternehmen
Lann die vereinbarte Vergütung verlangen
Kann selbst die Beförderung des Gutes übernehmen und ist somit auch Frachtführer
Wichtige Vorschriften:
Allg.Deutsche Spediteurbedingungen
Vertagsbedinungen Güter-, Speditions-, und Logistikunternehmer
Lagerhalter
Personen, die gewerbsmäßig Lagerung und Aufbewahrung von Gütern übernehmen
Lagerhaltevertrag, § 467 Abs. 1 HGB mit Einlegerer
Anspruch von Zahlung der Lagerkosten:
das sind Lagergeld und
Aufwendungen
Ersatz von Schäden durch das eingelagerte Gut
Gesetzliches Pfandrecht wegen nicht gezahlter Lagerkosten
Ersatzpflicht für Beschädigung oder Verschlechterung der eingelagerten Gegenstände
Rückgabe des eingelagerten Gutes nach Ablauf der Zeit oder aufgrund von Kündigung des Vertrages.
Zuletzt geändertvor 13 Tagen