Was ist der Unterschied zwischen einer zentralisierten/konzentrierten und einer diffusen/dezentralisierten Verfassungsgerichtsbarkeit?
Zentralisierte/konzentrierte Verfassungsgerichtsbarkeit (Europa) versus diffuse/dezentralisierte Verfassungsgerichtsbarkeit (vgl. Supreme Court)
-> Der Hauptunterschied liegt in der Frage, wer zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes befugt ist und welche Wirkung diese Entscheidung hat.
Zentralisiert: Ein einziges, spezialisiertes Gericht (zB. BVerfG), das alleine über Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen entscheidet. Andere Gerichte müssen Gesetze diesem Gericht vorlegen, wenn sie Gesetz für verfassungswidrig halten.
Diffuse: Jedes ordentliche Gericht ist befugt die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen, wenn dieses für einen Fall relevant ist. Verfassungsprüfung als Teil des normalen Gerichtsprozesses. Gericht „verwirft“ Gesetz nicht generell, sondern wendet es im konkreten Fall nicht an.
Nennen Sie die wichtigsten Verfahrensarten des Bundesverfassungsgerichts! Wer ist jeweils antragsberechtigt?
Verfahrensart
Antragsberechtigte
Gegenstand des Verfahrens
Verfassungs-beschwerde
„jedermann“
Verletzung von Grundrechten durch die öffentliche Gewalt
Konkrete Normenkontrolle
Jedes Gericht
Vereinbarkeit förmlicher Gesetze mit dem Grundgesetz
Abstrakte Normenkontrolle
Bundesregierung
Landesregierung
Bundestag (1/4 der Mitglieder)
Vereinbarkeit von Bundesrecht und Landesrecht mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht
Organstreitigkeit
Bundespräsident
Bundestag
Bundesrat
Teile dieser Organe
Parteien
Kompetenzverletzung oder Gefährdung durch Maßnahmen oder Unterlassung
Bund-Länder Streitigkeit
Meinungsverschiedenheit über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder
Parteiverbot
Ggf. Landesregierung
Verfassungswidrigkeit einer Partei
Verwirkung von Grundrechten
Individuen, die Freiheitsrechte zum Kampf gegen die Freiheitlich-demokratische Grundordnung missbrauchen
Was kennzeichnet eine abstrakte und eine konkrete Normenkontrolle?
· Prüfung eines Gesetzes auf Verfassungsmäßigkeit unabhängig von konkretem Rechtsstreit
· wenige, aber brisante Fälle
Konkrete Normenkontrolle:
· Entscheidung über Gesetz im Zusammenhang mit konkretem Rechtsstreit („Richtervorlage“) (ca. 20-100 Fälle pro Jahr)
Fassen Sie das zentrale Argument der Justizialisierungsdebatte zusammen!
· Systematische Reibung zwischen Parlamentssouveränität versus Verfassungssouveränität
· Kritik: Durch „aktivistische“ Richter kommt es zu einem fortschreitenden Einengen des Spielraums der demokratischen legitimierten Legislative und Gerichte werden zum „Ersatzgesetzgeber“.
· Der Gesetzgeber antizipiert einen „Gang nach Karlsruhe“ und macht seine Gesetze „gerichtsfest“.
· Aktivistische Richter nutzen Detailverfahren zur Neuordnung ganzer Rechtsgebiete
· Prüfung nicht nur der Verfassungs-, sondern auch der Zweckmäßigkeit
· „Appellentscheidungen“ setzen Frist mit inhaltlichen Vorgaben und engen denn Gesetzgeber ein
· „öffentliche“ Richter geben Stellungnahmen in den Medien
· Abstrakte Normenkontrolle kann von der Minderheit im Bundestag (25% der Abgeordneten) oder einer (oppositionellen) Landesregierung genutzt werden -> Wird gewöhnlich von oppositioneller Seite angerufen (Als „Waffe der Opposition“)
Zuletzt geändertvor 4 Tagen