Welche Bedeutung hat die USt-IdNr?
Die USt-IdNr. hat drei wesentliche Funktionen:
Statusnachweis: Sie belegt die Unternehmereigenschaft des Abnehmers (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG). Nur bei Verwendung einer gültigen USt-IdNr. wird der Erwerber als "Unternehmer" behandelt.
Materielle Voraussetzung für Steuerfreiheit: Seit den "Quick Fixes" (2020) ist die Angabe einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers eine zwingende Voraussetzung für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG).
Ordnungs- und Kontrollfunktion:
Erforderlich für die Zusammenfassende Meldung (ZM).
Pflichtangabe auf Rechnungen bei grenzüberschreitenden Lieferungen/Leistungen (§ 14a Abs. 3 UStG).
Ermöglicht den Abgleich der Warenströme zwischen den EU-Finanzbehörden (VIES-System).
Muss der Unternehmer die USt-IdNr. seines Abnehmers prüfen und welche Konsequenzen hat dies für die Steuerbefreiung?
Grundsatz: Ja. Die Prüfung ist eine kaufmännische Sorgfaltspflicht. Ohne gültige USt-IdNr. des Abnehmers ist die Steuerbefreiung der igL zwingend zu versagen (§ 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG).
Verfahren beim BZSt:
Einfache Abfrage: Prüft nur, ob die Nummer existiert.
Qualifizierte Abfrage: Prüft zusätzlich Name und Anschrift (dringend empfohlen!).
Häufigkeit:
Neukunden: Zwingend vor der ersten Lieferung.
Bestandskunden: Turnusmäßig (z. B. einmal pro Quartal) oder bei besonderen Anlässen.
Rechtsfolge (Vertrauensschutz): Nur wer eine qualifizierte Abfrage durchführt und das Ergebnis dokumentiert (Amtliches Bestätigungsprotokoll), genießt Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG, falls die Nummer sich später als unrichtig herausstellt.
Nachweis: Die Bestätigung des BZSt ist Teil des Buchnachweises.
Ein deutsches Unternehmen verkauft Ware an Endkunden (Privatpersonen) in Frankreich. Wo ist der Ort der Lieferung und wer schuldet die Umsatzsteuer?
Grundregel: Gemäß § 3c Abs. 1 UStG verlagert sich der Ort der Lieferung nach Frankreich (Bestimmungslandprinzip), wenn es sich um einen Fernverkauf handelt.
Folge: Das deutsche Unternehmen schuldet die französische Umsatzsteuer.
Ausnahme (Lieferschwelle): Der Ort bleibt nur dann in Deutschland, wenn der Gesamtumsatz des Unternehmers mit Fernverkäufen in die gesamte EU 10.000 € (netto) pro Jahr nicht überschreitet (§ 3c Abs. 4 UStG) und keine Option zur Bestimmungslandbesteuerung ausgeübt wurde.
Wie funktioniert die maßgebliche Lieferschwelle für Fernverkäufe seit der Reform (OSS-Verfahren)?
Betrag: 10.000 €.
Bezugsrahmen: Es handelt sich um eine Gesamtschwelle für alle EU-Länder zusammen (nicht mehr pro Land einzeln!).
Prüfung: 1. Wurde die Schwelle im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten? 2. Wurde sie im laufenden Kalenderjahr überschritten?
Folge bei Überschreitung: Zwingende Versteuerung im Bestimmungsland ab dem ersten Cent nach Überschreiten der Schwelle.
Wie kann ein deutsches Unternehmen die französische Umsatzsteuer abführen, ohne sich in Frankreich registrieren zu müssen?
Verfahren: Über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS).
Funktion: Der Unternehmer meldet seine gesamten EU-Fernverkäufe zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in einer elektronischen Steuererklärung an und führt die Steuer dorthin ab.
Vorteil: Eine lokale steuerliche Registrierung in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat (wie z. B. Frankreich) ist nicht erforderlich.
Was ändert sich umsatzsteuerlich, wenn ein Verkauf an einen EU-Endverbraucher über eine Online-Schnittstelle (z. B. Amazon-Marketplace) abgewickelt wird?
Die Fiktion: Die Plattform wird so behandelt, als hätte sie die Ware vom Händler erhalten und selbst an den Endkunden geliefert (Lieferkettenfiktion).
Anwendungsbereich: Dies gilt insbesondere bei:
Einfuhr-Fernverkäufen aus dem Drittland (Warenwert bis 150 €).
B2C-Verkäufen innerhalb der EU, wenn der eigentliche Händler im Drittland (z. B. China) ansässig ist.
Folge für die Steuer: Die Plattform (z. B. Amazon) wird zum Steuerschuldner im Bestimmungsland. Sie muss die Umsatzsteuer berechnen, einziehen und abführen.
Ziel: Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel und Vereinfachung der Steuererhebung.
Wie wird das Geschäft zwischen Händler, Plattform und Endkunde bei Anwendung des § 3 Abs. 3a UStG aufgeteilt?
Das Geschäft wird in zwei fiktive Lieferungen aufgeteilt:
Lieferung Händler → Plattform: Diese Lieferung ist im Inland (Abgangsstaat) in der Regel steuerfrei.
Lieferung Plattform → Endkunde: Dies ist die steuerpflichtige Lieferung. Der Ort richtet sich nach den Regeln des Fernverkaufs (§ 3c UStG), die Plattform schuldet die Steuer im Bestimmungsland.
Was ist das OSS-Verfahren?
-> § 18j UStG
Ein zentrales Besteuerungsverfahren für im Ausland steuerbare Umsätze. Unternehmer können diese über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zentral deklarieren und bezahlen – ohne Kontakt zu ausländischen Finanzbehörden.
Zur Zeit umfasst das OSS-Verfahren die an Privatpersonen erbrachten sonstigen Leistun-gen (insbesondere nach § 3a Abs. 5 UStG) sowie die Fernverkäufe nach der Neufassung von § 3c UStG. Beim OSS-Verfahren können die im Ausland steuerbaren Umsätze über das BZSt zentral abgewickelt werden (sowohl Deklaration als auch Bezahlung). Es ist dadurch nicht mehr erforderlich, mit einer ausländischen Finanzbehörde zu korrespondieren.
Ist ein Unternehmer verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen?
Das hängt von der Art des Umsatzes und dem Empfänger der Leistung ab:
Gegenüber anderen Unternehmern:
Grundsätzlich: Ja, nach Ausführung der Lieferung oder Leistung muss eine Rechnung ausgestellt werden.
Ausnahme: Es besteht keine Verpflichtung, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 – 29 UStG steuerfrei ist.
Besonderheit: Die Rechnung kann auch vom Leistungsempfänger erstellt werden (Gutschrift), sofern dies vorher vereinbart wurde.
Gegenüber Privatpersonen:
Grundsätzlich: Nein, es steht dem Unternehmer frei, ob und in welcher Form er eine Rechnung erteilt.
Ausnahme (Grundstücksleistungen): Bei steuerpflichtigen Werklieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück muss innerhalb von 6 Monaten eine Rechnung ausgestellt werden.
Anzahlungen:
Wird Geld vorab vereinnahmt, muss die Rechnung innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der (Teil-)Zahlung ausgestellt werden.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
Steuerrechtlich: Ordnungswidrigkeit (§ 26a UStG), wenn die Pflicht vorsätzlich oder leichtfertig ignoriert wird.
Welche Angaben muss eine ordnungsgemäße Rechnung zwingend enthalten? Wo ist die gesetzliche Regelung?
§ 14 Abs. 4 UStG:
Beteiligte: Vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Leistungsempfänger.
Steuernummern: Steuernummer oder USt-IdNr. des leistenden Unternehmers.
Daten: Ausstellungsdatum der Rechnung.
Identifikation: Eine fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer.
Leistung: Menge/Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang/Art der sonstigen Leistung.
Zeitpunkt: Zeitpunkt der Lieferung/Leistung bzw. der Vereinnahmung des Entgelts (bei Anzahlungen).
Entgelt: Nach Steuersätzen oder Befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt (Netto).
Steuersatz & -betrag: Der angewendete Steuersatz sowie der darauf entfallende Steuerbetrag (oder Hinweis auf Steuerbefreiung).
Bis zu welchem Betrag gilt eine Rechnung als Kleinbetragsrechnung und welche vereinfachten Angaben sind erforderlich?
Klleinbetragsrechnungen (§ 33 UStDV)
Eine Kleinbetragsrechnung liegt vor, wenn der Gesamtbetrag (Brutto) der Rechnung 250 € nicht übersteigt.
In diesem Fall reichen gemäß § 33 UStDV folgende Angaben aus:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
Ausstellungsdatum.
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistung.
Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe (Bruttobetrag).
Der anzuwendende Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %) oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Welche Folgen hat ein unrichtiger Steuerausweis?
Wenn der Unternehmer mehr Steuer ausweist, als gesetzlich geschuldet ist (z. B. 19 % statt 7 %):
Schuldner: Der leistende Unternehmer schuldet dem Finanzamt den höheren ausgewiesenen Betrag. Die Steuer entsteht mit Ausgabe der Rechnung.
Vorsteuerabzug: Der Leistungsempfänger darf nur die gesetzlich geschuldete Steuer (den niedrigeren Betrag) als Vorsteuer abziehen.
Korrektur: Der Aussteller kann die Steuer gegenüber dem Finanzamt berichtigen (§ 17 Abs. 1 UStG), muss dafür aber die Rechnung gegenüber dem Empfänger korrigieren.
Wenn weniger Steuer ausgewiesen wird, als gesetzlich geschuldet ist:
Folge: Dies ist kein Fall von § 14c UStG.
Berechnung: Die tatsächlich gesetzlich geschuldete Steuer wird aus dem vereinbarten Gesamtbetrag (Brutto) herausgerechnet.
Die Steuer nach § 14c UStG wird ausnahmsweise nicht geschuldet, wenn:
Eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist.
Bedingung: Der Leistungsempfänger ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (z. B. Privatperson oder Kleinunternehmer).
Was ist der Unterschied zwischen § 14c Abs. 1 und Abs. 2 UStG
Merkmal
§ 14c Abs. 1 (Unrichtig)
§ 14c Abs. 2 (Unberechtigt)
Wer?
Ein Unternehmer, der eine Leistung erbracht hat.
Ein Nicht-Unternehmer oder ein Unternehmer, der keine Leistung erbracht hat.
Was passiert?
Es wird eine Steuer ausgewiesen, die höher ist als gesetzlich geschuldet (z. B. 19 % statt 7 %).
Es wird eine Steuer ausgewiesen, obwohl gar keine Steuer hätte ausgewiesen werden dürfen.
Beispiel
Verkauf von Äpfeln (7 %) mit 19 % USt auf der Rechnung.
Eine Privatperson schreibt eine Rechnung mit USt; oder eine „Scheinrechnung“ ohne Leistung.
Rechtsfolge
Der Aussteller schuldet den Mehrbetrag.
Der Aussteller schuldet den gesamten ausgewiesenen Betrag.
Berichtigung
Relativ einfach möglich durch Rechnungsänderung gegenüber dem Empfänger (§ 17 Abs. 1 UStG).
Schwieriger: Nur möglich, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt wurde (Zustimmung Finanzamt nötig).
Unter welchen Voraussetzungen ist eine rückwirkende Berichtigung einer Rechnung möglich und welche Rechtsfolge tritt ein?
Damit eine Berichtigung überhaupt rückwirkend (auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung) wirken kann, muss das ursprüngliche Dokument bestimmte Mindestangaben enthalten haben. Es darf kein "Nullum" sein.
Erforderliche Mindestangaben für die Rückwirkung:
Angaben zum Rechnungsaussteller.
Angaben zum Leistungsempfänger.
Eine Leistungsbeschreibung.
Das Entgelt.
Die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer.
Wichtig: Fehlt eine dieser Angaben komplett, ist keine rückwirkende Berichtigung möglich. Die neue Rechnung wirkt dann erst zum Zeitpunkt ihrer Neuausstellung.
Wer? Grundsätzlich der leistende Unternehmer.
Ausnahme: Bei einer Gutschrift muss der Leistungsempfänger die Berichtigung vornehmen.
Anspruch: Der Leistungsempfänger hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Berichtigung, um seinen Vorsteuerabzug zu sichern.
Zeitpunkt: Die Berichtigung wirkt auf den Zeitraum der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.
Vorsteuerabzug: Der Vorsteuerabzug bleibt für den ursprünglichen Zeitraum erhalten (keine Nachzahlung von Nachforderungszinsen).
Materieller Nachweis: Eine Berichtigung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Leistungsempfänger die materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug objektiv nachweisen kann (gem. Abschn. 15.2a UStAE).
Was ist unter einer Gutschrift zu verstehen?
Eine Gutschrift § 14 Abs. 2 S. 5 UStG ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger (statt vom leistenden Unternehmer) ausgestellt wird. Hierbei wird die normale Rollenverteilung bei der Rechnungsausstellung umgekehrt.
Vorherige Vereinbarung: Leistender und Empfänger müssen vorab vereinbart haben, dass der Empfänger abrechnet (z. B. im Vertrag).
Pflichtangaben: Die Gutschrift muss alle Standardangaben einer normalen Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG) enthalten.
Bezeichnung: Das Dokument muss zwingend die Angabe „Gutschrift“ enthalten.
Kein Widerspruch: Der Leistende darf dem Dokument nicht widersprechen (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG).
Unter welchen Bedingungen gelten Fahrausweise als Rechnungen?
Fahrausweise (z. B. Bahntickets) gelten als ordnungsgemäße Rechnungen, wenn sie einen Anspruch auf Personenbeförderung gewähren.
Wichtige Abgrenzungen:
Keine Fahrausweise: Belege für Taxis, Mietwagen oder Busse im Gelegenheitsverkehr (hier gelten die Regeln für Kleinbetragsrechnungen nach § 33 UStDV).
Voraussetzung: Erfüllung der vereinfachten Pflichtangaben gemäß § 34 UStDV.
Was ist ein Fernverkauf und welche besonderen Ort- und Meldevorschriften gelten?
Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf liegt vor, wenn Waren durch den Lieferer (oder einen Beauftragten) von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen an Privatpersonen (oder Schwellenerwerber) versandt oder befördert werden.
Besonderheiten beim Ort der Lieferung: Normalerweise ist der Lieferort dort, wo der Transport beginnt. Beim Fernverkauf gilt jedoch die Bestimmungslandregelung:
Lieferschwelle: Übersteigt der Gesamtumsatz dieser Fernverkäufe in die EU 10.000 € (im Vorjahr oder laufenden Jahr), verlagert sich der Ort der Lieferung in den Bestimmungsstaat (dort, wo der Transport endet).
Folge: Es muss der Steuersatz des Ziellandes berechnet werden.
Besonderheit bei der Abwicklung (OSS): Um eine Registrierung in jedem einzelnen EU-Land zu vermeiden, gibt es das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) nach § 18j UStG:
Der Unternehmer meldet alle EU-weiten Fernverkäufe zentral in einer Steuererklärung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an.
Das BZSt leitet die Steuerbeträge an die jeweiligen Mitgliedstaaten weiter.
Was ist das Vorsteuervergütungsverfahren?
Das Verfahren ermöglicht es Unternehmern, sich Umsatzsteuerbeträge erstatten zu lassen, die sie in einem Land gezahlt haben, in dem sie weder ansässig sind noch steuerpflichtige Umsätze ausführen.
Weg: Antragstellung erfolgt elektronisch über das BZSt-Online-Portal (BOP). Das BZSt leitet den Antrag an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat weiter.
Frist: Bis zum 30. September des Folgejahres (Ausschlussfrist!).
Mindestbeträge: * 400 € bei einem Zeitraum von mindestens 3 Monaten.
50 € bei einem Jahresantrag oder dem Restzeitraum eines Jahres.
EU-Unternehmer: Stellen den Antrag über das Portal ihres eigenen Heimatlandes (dieses leitet ihn an das deutsche BZSt weiter).
Nicht-EU-Unternehmer (Drittstaaten): Stellen den Antrag direkt beim BZSt. Neu ab 2026: Belege über 250 € müssen zwingend als Scan hochgeladen werden.
Wie wird der Ort einer sonstigen Leistung bestimmt?
Die Bestimmung folgt einer strengen Hierarchie (Spezialregel vor Grundregel):
Zuerst muss geprüft werden, ob eine spezielle Vorschrift vorliegt. Wichtige Beispiele:
Grundstücke: Ort des Grundstücks (§ 3a Abs. 3 Nr. 1).
Kurzfristige PKW-Vermietung (bis 30 Tage): Ort, an dem das Fahrzeug tatsächlich übergeben wird (§ 3a Abs. 3 Nr. 2).
Restaurationsleistungen: Ort der Erbringung (Verzehrort).
Vermittlungsleistungen: Je nach Empfängertyp unterschiedliche Sonderregeln.
Erst wenn keine Spezialnorm passt, greifen die allgemeinen Regeln:
B2B (Empfänger ist Unternehmer): Ort des Empfängersitzes (§ 3a Abs. 2 UStG).
B2C (Empfänger ist Privatperson): Ort des Sitzes des leistenden Unternehmers (§ 3a Abs. 1 UStG).
Wodurch kann eine Änderung der Bemessungsgrundlage stattfinden und wie
ist damit umzugehen?
Eine Änderung tritt ein, wenn sich das ursprünglich vereinbarte Entgelt für einen steuerpflichtigen Umsatz nachträglich verringert oder erhöht.
Uneinbringlichkeit: Der Leistungsempfänger wird zahlungsunfähig (z. B. Insolvenz).
Entgeltminderungen: Nachträglich gewährte Rabatte, Skonti oder Boni.
Rückabwicklung: Die Leistung wird rückgängig gemacht (z. B. Warenrückgabe).
Berichtigungspflicht:
Der leistende Unternehmer muss die geschuldete Umsatzsteuer mindern.
Der Leistungsempfänger muss zeitgleich seinen Vorsteuerabzug kürzen.
Zeitpunkt: Die Berichtigung muss in dem Besteuerungszeitraum (Monat/Quartal) erfolgen, in dem die Änderung eingetreten ist (§ 17 Abs. 1 S. 8 UStG).
Form: Eine Rechnungsberichtigung ist für die Steuerkorrektur nach § 17 UStG nicht zwingend erforderlich. Die Pflicht zur Vorsteuerkorrektur besteht für den Empfänger auch ohne neue Rechnung.
Wie wirkt sich der Wechsel zwischen Kleinunternehmer-Status und Regelbesteuerung auf den Vorsteuerabzug aus?
Grundsatz: Solange man Kleinunternehmer ist, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG).
Problem: Bezieht man bereits Leistungen (auch Anzahlungen), während man noch Kleinunternehmer ist, darf man die Vorsteuer nicht sofort abziehen – selbst wenn man weiß, dass man bald Regelversteuerer wird.
Lösung: Erst der tatsächliche Wechsel gilt als „Änderung der Verhältnisse“. Die Vorsteuer kann dann nur über eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG nachträglich (anteilig) geltend gemacht werden.
Folge: Dies gilt ebenfalls als Änderung der Verhältnisse.
Konsequenz: Ein früher vorgenommener Vorsteuerabzug (z. B. aus der Anschaffung eines Firmenwagens) muss unter den Voraussetzungen des § 15a UStG zu Lasten des Unternehmers berichtigt, also zurückgezahlt werden.
Damit eine Korrektur stattfindet, müssen folgende Punkte beachtet werden:
Berichtigungszeitraum: Bei beweglichen Wirtschaftsgütern meist 5 Jahre, bei Grundstücken 10 Jahre.
Bagatellgrenzen (§ 44 UStDV): Eine Berichtigung unterbleibt, wenn:
Die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts nicht mehr als 6.000 € betrugen oder
Der zu berichtigende Vorsteuerbetrag im Kalenderjahr 1.000 € nicht übersteigt.
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unentgeltliche Wertabgabe in Form einer Lieferung vor?
§ 3 Abs. 1b UStG
Voraussetzung ist immer, dass der Gegenstand zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die drei Fälle sind:
Sachentnahme: Entnahme eines Gegenstands für Zwecke außerhalb des Unternehmens (z. B. Privatbedarf).
Personalzuwendungen: unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands durch einen UNternehmer an sein Person für dessen privaten Bedarf, sofern keine AUfmerksamkeiten vorliegen
jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, ausgenommen Geschenke von geringen Wert und Warenmuster für Zwecke des Unternehmens
Welche Zuwendungen an das Personal sind nicht als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern?
AE 1.8 Abs. 4 UStAE
betrieblcieh Fortbildung
Zurverfügungstellung von Parkplätzen
Betriebsveranstaltungen max 110
Sammelbeförderung
unentgeltliche Abgabe von Speisen alässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine unentgeltliche Wertabgabe in Form einer sonstigen Leistung vor?
§ 3 Abs. 9a UStG
Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands durch den Unternehmen für außerunternehmerische Zwecke oder für den privaten Bedarf seines Personals
unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmner für Zwecke die außerhalb des Unternehmens liegen oder für den Privaten Bedarf seines Personals
Wie ist ein echter und unechter Schadenersatz umsatzsteuerlich zu beurteilen?
Beim echten Schadenersatz liegt kein Leistungsaustausch vor, da Zahlung aufgrund gesetzlicher ode vertraglicher Verpflichtung -> daher nicht steuerbar -> bspw:
Vertragsstrafen
Zahlung Geldentschädigung
unechter Schadenersatz liegt vor wenn:
Ersatzleistung tatsächlich die Gegenleistung für eine Lieferung oder sonstige Leistung darstellt
der geschädigte im Auftrag des Schädigers einen ihm zugefügten Schaden selbst beseitigt
Eine Entschädigung an Mieter wegen vorzeitiger Räumung der Mieträume gezahlt wird
Was zeichnet einen Einzweck-Gutschein aus und wann entsteht die Steuer?
Ein EZG liegt vor, wenn bei der Ausstellung bereits feststehen:
Der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung.
Die für diese Umsätze geschuldete Steuer (Steuersatz). (Fundstelle: § 3 Abs. 14 Satz 1 UStG)
Rechtsfolge: Die Übertragung des Gutscheins gilt bereits als Erbringung der Leistung. Die Steuer entsteht daher bereits bei Ausgabe/Verkauf des Gutscheins (§ 3 Abs. 14 Satz 2 UStG).
Was ist ein Mehrzweck-Gutschein und wann muss die Steuer abgeführt werden?
Definition: Ein Gutschein, der kein Einzweck-Gutschein ist (Auffangtatbestand). Die Steuer steht bei Ausgabe noch nicht fest (§ 3 Abs. 15 Satz 1 UStG).
Rechtsfolge: Die tatsächliche Lieferung oder sonstige Leistung wird erst bei Einlösung des Gutscheins besteuert. Der vorherige Verkauf des Gutscheins unterliegt noch nicht der Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 15 Satz 2 UStG).
Welche umsatzsteuerlichen Folgen hat es, wenn ein Gutschein verfällt (nicht eingelöst wird)?
Einzweck-Gutschein: Die Versteuerung bei Ausgabe bleibt bestehen. Es erfolgt keine Korrektur, da die Leistung fiktiv als erbracht gilt (Abschn. 3.17 Abs. 4 Satz 1 UStAE).
Mehrzweck-Gutschein: Da die Steuer erst bei Einlösung entsteht, fällt bei Verfall keine Umsatzsteuer an (Umkehrschluss aus § 3 Abs. 15 Satz 2 UStG).
Als was für eine Leistung gilt die Grundstücksvermietung und wo ist der Ort der Leistung?
Leistungsart: Es handelt sich um eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 UStG.
Ort: Der Ort richtet sich nach dem Belegenheitsprinzip. Die Leistung wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 lit. a UStG). Dies gilt für B2B und B2C gleichermaßen.
Ist die Vermietung von Grundstücken steuerpflichtig? Nenne die Grundregel und wichtige Ausnahmen.
Grundregel: Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist steuerfrei gem. § 4 Nr. 12 Satz 1 lit. a UStG. Dies umfasst auch typische Nebenleistungen (Wasser, Wärme, Waschmaschinen).
Ausnahmen (stets steuerpflichtig):
Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG).
Kurzfristige Beherbergung von Fremden, d. h. unter 6 Monaten (z. B. Hotel, Ferienwohnung) gem. § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG.
Lieferung von Heizöl (keine Nebenleistung).
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vermieter zur Steuerpflicht optieren?
Gemäß § 9 Abs. 1 und 2 UStG ist ein Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) möglich, wenn:
Der Mieter ein Unternehmer ist.
Die Leistung für dessen Unternehmen ausgeführt wird.
Der Mieter das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Einschränkung gem. § 9 Abs. 2 UStG).
Sonderfall: Bei Gebäuden, die vor 1998 fertiggestellt wurden, kann die Übergangsregelung des § 27 Abs. 2 UStG gelten (Option oft unabhängig vom Vorsteuerabzug des Mieters).
Welcher Steuersatz gilt für Vermietungsleistungen und was ist beim "Frühstück" zu beachten?
Regelsteuersatz (19 %): Gilt grundsätzlich für alle steuerpflichtigen Vermietungen (z. B. Parkplätze, gewerbliche Miete nach Option).
Ermäßigter Steuersatz (7 %): Gilt für die kurzfristige Beherbergung (Hotels, Ferienzimmer) gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG.
Aufteilungsgebot: Die 7 % gelten nur für die reine Übernachtung. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen (Frühstück, Minibar), unterliegen dem Regelsteuersatz, auch wenn sie im Gesamtpreis enthalten sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG).
Wann entsteht die Umsatzsteuer bei Vermietungsleistungen?
Grundsatz: Mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums (VAZ), in dem die Leistung beendet wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Satz 1 UStG).
Teilleistungen: Da Miete zeitlich teilbar ist und meist monatlich abgerechnet wird, liegen Teilleistungen vor. Die Steuer entsteht dann sukzessive mit Ablauf des jeweiligen Zeitraums (z. B. monatlich), für den ein Entgelt vereinbart wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Satz 2 UStG).
Was ist das Ziel der Mindestbemessungsgrundlage und wie grenzt sie sich ab?
Zweck: Sie stellt sicher, dass Umsätze zu unangemessen niedrigen Preisen (z. B. "Verkauf für 1 Euro") steuerlich genauso behandelt werden wie unentgeltliche Wertabgaben.
Abgrenzung: Sobald der Empfänger auch nur einen Cent bezahlt, liegt ein entgeltlicher Umsatz vor. Die unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b/9a) scheidet dann aus. Hier springt die Mindest-BMG als Korrekturposten ein.
Gesetzesfundstelle: § 10 Abs. 5 UStG.
Für welche Umsätze gilt die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 UStG?
Die Mindest-BMG greift nur bei Leistungen an einen nahestehenden Personenkreis:
Gesellschaften an Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen (z. B. GmbH an Ehefrau des Gesellschafters).
Einzelunternehmer an nahestehende Personen (z. B. Vater an Sohn).
Unternehmer an das Personal oder deren Angehörige aufgrund des Dienstverhältnisses.
Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage?
Die Höhe richtet sich nach den Werten für unentgeltliche Wertabgaben gemäß § 10 Abs. 4 UStG:
Bei Lieferungen: Der Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten im Zeitpunkt des Umsatzes (Wiederbeschaffungspreis).
Bei sonstigen Leistungen: Die bei der Ausführung entstandenen Auslagen (Selbstkosten).
Wie prüft man die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage in der Klausur?
Ist-Zustand: Liegt ein Entgelt vor (Leistungsaustausch)?
Personenkreis: Erfolgt die Leistung an einen Gesellschafter, Nahestehenden oder Mitarbeiter?
Vergleich: Ist das tatsächliche Entgelt (netto) niedriger als die Mindest-BMG (§ 10 Abs. 4)?
Falls ja: Die Umsatzsteuer muss auf Basis der (höheren) Mindest-BMG berechnet werden.
Falls nein: Es bleibt beim tatsächlichen Entgelt.
Welche drei Kategorien von Zuschüssen werden umsatzsteuerlich unterschieden?
Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Zahlung und Leistung:
Echter Zuschuss: Zahlung ohne Gegenleistung (nicht steuerbar).
Unechter Zuschuss: Zahlung als Entgelt für eine Leistung an den Geber (steuerbar).
Entgelt von dritter Seite: Zusätzliche Zahlung eines Dritten für eine Leistung an einen anderen (steuerbar).
Was ist ein "echter" Zuschuss und wie wird er steuerlich behandelt?
Definition: Die Zahlung erfolgt unabhängig von einer konkreten Leistung. Sie dient meist dazu, den Empfänger allgemein zu fördern (z. B. zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben).
Merkmal: Es fehlt am unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Umsatz.
Rechtsfolge: Er ist nicht steuerbar, da kein Leistungsaustausch vorliegt.
Wann wird ein Zuschuss als "unecht" eingestuft?
Definition: Der Zuschussgeber zahlt, um vom Empfänger eine konkrete Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten.
Merkmal: Es besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang. Der Zuschuss ist faktisch der Preis (das Entgelt) für die Leistung.
Rechtsfolge: Er ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und (sofern keine Befreiung greift) steuerpflichtig.
Wem ist die bewegte Lieferung zuzuordnen bei einem Reihemgeschäft, wenn der mittlere Unternehmer (Zwischenhändler) die Ware transportiert? Worauf kommt es an. Erstelle mir hierzu für die Varianten Karteikarten mit Antworten und Fragen!
Regelfall: Die Beförderung wird der ersten Lieferung (A an B) zugeordnet.
Ausnahme: Die Beförderung wird der zweiten Lieferung (B an C) zugeordnet, wenn der Zwischenhändler nachweist, dass er als Lieferer aufgetreten ist (durch Verwendung der USt-IdNr. des Abgangsstaates).
Wie der Nachweis erbracht werden muss steht in Abhängigkeit ob der Gegenstand aus
dem Gemeinschaftsgebiet kommt -> Der Zwischenhändler muss seinem Lieferanten eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitteilen, die ihm vom Abgangsstaat (da, wo die Ware startet) erteilt wurde.
Export ins Drittland)-> Nachweis durch USt-ID vom Abgangsstaat
Import vom Drittland -> wenn Gegenstand für Rechnung des Zwischenhändlers zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehrs angemeldert wird
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