A. Bestimmung der Ermächtigungsgrundlage.
Bei Anlass: Vereinbarkeit der Ermächtigungsgrundlage Mit höherrangigen recht
Formelle Rechtmäßigkeit
Materielle Rechtmäßigkeit
B. Formelle Rechtmäßigkeit
I. Zuständigkeit
Sachlich
Instanziell
Örtlich
II. Verfahren
Bestimmung der Verfahrens Vorschriften, Spezialgesetz?
Gegebenenfalls Antrag Vergleiche Paragraph 22 VW VfG
Beteiligte Vergleiche Paragraphen 11-19 VW VfG
Gegebenenfalls Mitwirkung anderer Behörden?
Rechte der Beteiligten, insbesondere Anhörung, Paragraph 28 VW VfG
III. Form von zwei(Elektronisch, schriftlich, mündlich, siehe auch Paragraph 37 VW)
IV. Begründung Paragraph 39 VW VfG, gegebenfalls schon Berücksichtigung von Paragraphen 45 FF. VW VfG
V. Bekanntgabe Paragraph 41 VW VfG Zustellung nach VW Z G
C. Materielle Rechtmäßigkeit
I. Vereinbarkeit des Verwaltungsakt mit der Ermächtigungsgrundlage Tatbestandsmäßigkeit, gegebenfalls Prüfung eines Beurteilungsspielraums
II. Bestimmtheit des Verwaltungsakt, Paragraph 37 VW VfG
III. Tatsächliche und rechtliche Möglichkeit, gegebenfalls Nichtigkeit, siehe Paragraph 44 Abs. 2 VW VfG
IV. Bei Ermessen: Beachtung der Ermessensgrenzen Paragraph 40 VW VfG
V. Über Einstimmung des Verwaltungsakt mit höherrangigen recht, Zum Beispiel EU Grundfreiheiten, Grundrechte Verhältnismäßigkeit bei Ermessens Verwaltungsakten gehört dieser Punkt zu den Ermessensgrenzen unter vier
VI. Materieller Rechtmäßigkeit unbeachtlich von Formfehlern gemäß Paragraph 46 VW V. FG
Prüfungsschema Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakt
Das Verbot ist rechtmäßig, wenn es auf einer wirksam Ermächtigungsgrundlage beruht und informeller und materieller Hinsicht den Anforderungen der Rechtsordnung genügt
I. Ermächtigungsgrundlage
Untersagung: Maßnahme der Eingriffsverwaltung, Art. 12, Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz
Vorbehalt des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz greift
Unproblematisch. Paragraph 25 Abs. 3 der Binnenmarkt Tierseuchen Verordnung grundsätzlich ausreichend.
Keinerlei Hinweis darauf, dass
Verfassungsmäßigkeit problematisch sein könnte
II. Formelle Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit
Laut Sachverhalt handelt die zuständige Landesbehörde
Verfahren insbesondere Anhörung
Anhörung Pflicht nach Paragraph 28 Abs. 1 VW VfG?
Belastender Verwaltungsakt?
Ja, beides unproblematisch
Gegebenfalls Verwaltungsakt, Qualität nur kurz im feststellst wiedergeben
Lösungsvorschlag, die gegenüber dem Unternehmer U ausgesprochene und auf Paragraph 25 der Binnenmarkt hier solchen Verordnunggestützte Untersagung des Importsvon Schweinen aus R. Stellt eine Regelung der zuständigen Landesbehörde in einem Einzelfall auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Auswirkung und mithin ein Verwaltungsakt im Sinne des Paragraphen 35 Abs. 1 Satz eins VW VfG, DA
Wenn VA Qualität nicht wirklich problematisch, ist, dann nicht Kleinschritt prüfen
Anhörung durchgeführt?
Anruf mit Fristsetzung zum Abend
Angemessene Frist? Überlegung anstellen, bevollmächtigen beauftragen..
Umstände des Einzelfall
Umfang und Dringlichkeit der Maßnahme
Je größer die Gefahr erscheint, desto kürzer darf die Frist ausfallen vergleiche Paragraph 28 Abs. 2 Nummer eins VW VSG
Sich der Behörde im Zeitpunkt der Entscheidung ausschlaggebend
Behörde kann auch ganz kurz Anhörung Hüsten setzen, in Klammern wenige Stunden und mündlich anhören
Hier zwar keine sichere Erkenntnisse über Seuche
Aber solchen verbreiten sich schnell und richten massiven Schäden an und sind schwer einzudämmen
Abwägung, kurze Äußerung für U angesichts der Umstände zumutbar
Form
Verwaltungsamt grundsätzlich vom Vrebac Paragraph sieben 37 Abs. 2 VW VfG
Hier schriftlich daher Anforderung des Paragraphen 37 Abs. 3 VW VfG
Keine Anhaltspunkte für Fehler
Begründung, Anforderung des Paragraph 39 Abs. 1 VW VfG
- Schriftliche Begründung
Wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe Paragraph 39 auf Abs. 1 für zwei VL VW V
Ermessens Gesichtspunkte, Paragraph 39 Abs. 1 Satz drei VW VfG
hier
Behörde hat schriftliche Begründung vorgenommen
Wesentlichen Gesichtspunkten werden aufgeführt
Einschließlich Begründung dazu, warum gehandelt werden musste
Inhaltliche Richtigkeit ist Frage der materiellen Rechtmäßigkeit
Bekanntgabe
Mangels entgegenstehen Hinweise ist von ordnungsgemäß Bekanntgabe gemäß Paragraph 43 Abs. 1 in Verbindung mit Paragraphen 41 Abs. 1 VW VFG auszugehen
Ergebnis
Der Bescheid ist formell rechtsmäßig
III. Materielle Rechtmäßigkeit
Ermächtigungsgrundlage Paragraph 25 Abs. 3 Binnenmarkt Tierschutzverordnung
Tatbestand
Amtliche Bekanntmachung eines solchen Ausbruchs in einem Drittland gegenüber dem der zuständigen Behörde
Hier: Bundesminister gibt zuständiger Behörde, Kenntnis von einem Ausbruch der Schweinepest im Drittland
Rechtsfolge
Ermächtigungsgrundlage räumt Ermessen ein, in Klammern kann
Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung.Vergleiche Paragraph 40 VW VfG ausgeübt und Grenzen des Ermessens eingehalten?
Lösungsvorschlag:
Ermessen gänzlich verkannt Worden sein
Behörde hielt sich schon durch die Bekanntgabe des solchen Ausbruchs für verpflichtet (keine Handlungs Alternative)
Das liegt ein Ermessen dadurch dass Behörde, dass ihr zustehen Ermessen nicht ausübt, verletzt sie den Anspruch des Bürgersauf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung
Aber hätte die Behörde überhaupt eine Andere Entscheidung treffen können oder war ihr Ermessen auf null reduziert?
Bei Messen Reduzierung auf Null lege keine Rechtsverletzung vor, dann nur die untersagen des Import rechtmäßig ist kein Anderes rechtmäßige Ergebnis möglich
Lösungsvorschlag
Ermessensreduktion auf null?
Nur ausnahmsweise
Nur dann, wenn alle Handlungsalternativen rechtswidrig sind d.h.
Wenn eindeutig vorrangiger Gesichtspunkt verletzt wird, wenn andere Entscheidung als Untersagung gewählt wurde, würde
Einerseits hochwertige Rechtsgüter durch solche bedroht Eigentum der inländischen Schweinhalter
Andererseits aber auch schwer schwerwiegende Eingriff in Rechte des U durch das Verbot unter Umständen existenziell
Kein eindeutiges überwiegen eines Belang
Jedenfalls nicht offensichtlich, dass nur ein Verbot des Import in Betracht kommt und nicht auf andere Maßnahmen
Ermessens Regierung auf Null daher abzulehnen
Entscheidung daher ErmessensfehlerHaft
Verhältnismäßigkeit als weitere Bemessungsgrenze
Das Verbot könnte auch Essens fehlerhaft sein, weil es unverhältnismäßig ist
Das Verbot ist verhältnismäßig, wenn es ein legitimen Zwerg verfolgt, hierfür geeignet, erforderlich und angemessen ist
Legitimer Zweck
Verhinderung, der Ansteckung der Tierseuche
Eignung
Förderung der Zielerreichung, Schritt in die richtige Richtung
Verbot fördert die Zielerreichung
Erforderlich
Keine gleich geeigneten, aber zugleich milderen Mittel verfügbar?
Denkbar Import aus seuchenfreiem Bestand Quarantäne?
Diese Mittel sind milder, aber nicht ebenso effektiv wie das Verbot
Angemessen
Zweck Mittelrelationen nicht außer Verhältnis
Abwägung des in Anspruch genommenen Recht Gutes mit dem geschützten
Bei Arvid, dessen Berufsfreiheit stark beschnitten. Er wird unter Umständen existenziell betroffen.
Dem gegenüber geht es um den Schutz des inländischen Tierbestand und dem Schutz der Tierhalterzüchter, gegebenenfalls Branche
Letzteres dürfte überwiegen und die Beeinträchtigung bei Aschhorn aus diesem Grunde rechtfertigen
Zudem A kann auf andere Länder für den Import ausweichen
Das Verbot ist daher angemessen
III. Ergebnis
Die Verfügung der zuständigen Landesbehörde ist formell, rechtmäßig und materiell(Ermessen uns nicht Gebrauch) Rechtswidrig
Gutachten zur Rechtmäßigkeit der Untersagung
Zuletzt geändertvor 20 Tagen