Dolus Dir 2.
Der Beschuldigte handelte zu diesem Zeitpunkt in Kenntnis aller tatsächlichen Umstände.
…, was er auch wusste.
Fahrlässigkeit
Der Angeschuldigte hätte dies bei zumutbarer Anstrengung einer Kräfte erkennen können und müssen.
Zuletzt geändertvor 13 Tagen