Maßgeblichkeitsprinzip
sorgt für Einheitlichkeit der Bilanzen (Handelsbilanz) nach dem HGB und dem EStG (Steuerbilanz)
HGB wird durch das internationale Recht ersetzt bei Kapitalgesellschaften
Unterschiede Handels- und Steuerrecht
Zu zwei: Saldierung = Plus/ Minusrechnung
Zu drei: Nach Gesetz “kann”: Es wäre so dumm es nicht zu nutzen und zu aktivieren, da die AKtivierung folgende Effekte mit sich bringt: Bonität wird stärker dargestellt, Gewinn fällt kleiner aus, weniger Steuern fallen an (Soll = Haben, Aktiva = Passiva)
Zu vier: steuerrechtlich führt es dazu, dass der Abschreibungsbetrag geringer ausfällt, aufgrund des längeren Zeitraumes. Eine Folge von geringen Abschreibungsbeträgen ist aus steuerlicher Sicht meist schlechter für Sie, da Abschreibungen (AfA - Absetzung für Abnutzung) als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Niedrigere Abschreibungen führen somit zu einem höheren steuerpflichtigen Gewinn und einer höheren Steuerlast
Wann muss eine Steuerbilanz aufgestellt werden zu den typischen Bilanzen nach HGB
Eine steuerrechtliche Bilanz (Steuerbilanz) muss aufgestellt werden, wenn Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, sei es durch das Handelsgesetzbuch (HGB) oder bei Überschreiten von 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn. Sie ist zwingend zum Ende des Wirtschaftsjahres (meist 31.12.) fällig, sofern keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreicht.
Rechtsformübersicht:
Aufwandsrückstellungen
z.B. Kulanzerstattungen
Zielkonflikt Bilanz- und Steuerpolitik
Eine steuerlich anzustrebende Gewinnminimierung steht im Widerspruch zu einem möglichst hohen Vermögensausweis
Wahlrechte
Grundsatz: Handelsbilanzwerte = Steuerbilanzwerte.
Ziel: Vereinfachung der Buchhaltung, da keine separate Steuerbilanz von Grund auf erstellt werden muss.
Das Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 Abs. 1 EStG) besagt, dass die handelsrechtliche Buchführung und der Jahresabschluss (Handelsbilanz) grundsätzlich für die steuerliche Gewinnermittlung (Steuerbilanz) maßgebend sind. Es verbindet beide Bilanzen, indem handelsrechtliche Wertansätze übernommen werden, sofern keine steuerlichen Sonderregelungen abweichende Ansätze erzwingen.
Latente Steuern
Stille Reserven:
Zuletzt geändertvor 12 Tagen