Neben hoheitlichen Planungsinstrumenten gewinnen immer mehr informelle Planungsinstrumente an
Bedeutung. Nennen Sie Beispiele für informelle und hoheitliche Planungsinstrumente. Erklären Sie die
rechtlichen Unterschiede dieser beiden Instrumenttypen.
- Hoheitliche Planungsinstrumente sind rechtlich verbindende Vorgaben, die von den zuständigen
Planungsbehörden als Verordnung erlassen werden. Beispiele sind z.B. Planungsvorgaben auf
überörtlicher (z.B. Raumordnungsprogramme) oder örtlicher Ebene (z.B. FLWP, Bebauungsplan)
- Hoheitliche Planungsinstrumente sind rechtlich verbindlich und binden die Planungsbehörden und die
Rechtsunterworfenen. Formelle Planinstrumente sind in den rechtlichen Instrumenten (ROG)
weitgehend geregelt. Der Erlass dieser Planungsinstrument ist zumeist mit aufwändigen Verfahren und
Einbindung von Bürger_innen verbunden.
- Informelle Planungsinstrumente sind Vorgaben, Richtlinien oder Konzepte, die keine rechtliche,
sondern lediglich eine gewisse politische Bindungswirkung haben.
- Da es für informelle Planungsinstrumente zumeist keine konkreten Vorgaben gibt, können sie je nach
Anlass, Thema, Akteur_innen und räumlicher Situation angepasst werden. Insofern sind sie leichter
umzusetzen. Dies führt aber dazu, dass es eine große Vielfalt solcher Instrumente gibt.
- Beispiele sind z.B. ÖREK, diverse (rechtlich nicht verbindliche) Leitbilder und Konzepte sowie diverse
Masterpläne
- Hoheitliche Planungsinstrumente sind rechtlich bindend und informellen Planungsinstrumenten daher
übergeordnet.
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Hoheitliche Planungsinstrumente
- Hoheitliche Planungsinstrumente sind rechtlich verbindliche Vorgaben, die von zuständigen
Behörden (wie dem Gemeinderat oder der Landesregierung) in Form von Verordnungen erlassen
werden.
- Sie sind für alle Beteiligten, einschließlich der Verwaltung, rechtsverbindlich und unterliegen
gesetzlich geregelten Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Beispiele sind etwa der Flächenwidmungsplan (FWP) und der Bebauungsplan auf örtlicher Ebene
oder Raumordnungsprogramme und Landesentwicklungspläne auf überörtlicher Ebene.
informelle Planungsinstrumente
- Im Gegensatz dazu haben informelle Planungsinstrumente keine unmittelbare rechtliche Bindung.
- Es handelt sich um politisch abgestimmte Konzepte, Leitbilder oder Masterpläne, die nicht im
Gesetz vorgesehen sind, aber die strategische Ausrichtung der Planung beeinflussen.
- Beispiele hierfür sind das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK), städtische
Masterpläne, regionale Leitbilder oder Entwicklungskonzepte.
- Sie sind flexibler in der Erstellung und Anwendung, da sie keinem standardisierten Verfahren
unterliegen und anpassbar an die jeweilige Situation sind.
Rechtliche Unterschiede
- hoheitliche Instrumente schaffen direkt geltendes Recht
- informelle Instrumente lediglich eine Orientierungsfunktion übernehmen und im Planungsprozess
unterstützend wirken, ohne einklagbar zu sein.
- Hoheitliche Planungsinstrumente sind rechtlich bindend und informellen Planunginstrumenten
daher übergeordnet.
Zuletzt geändertvor 2 Tagen