StVo
35 - Sonderrechte, wer sich über Verkehrsregeln hinwegsetzen darf (was Einsatzfahrzeuge dürfen)
schneller fahren als erlaubt
Parkverbot ignorieren
Rote Ampeln überfahren
38 - Blaulicht und Einsatzhorn
Blaulicht + Martinshorn = Wegerechte, Verkehrsteilnehmer müssen Platz schaffen (was Verkehrsteilnehmer tun müssen)
Lebensgefahr
Schweren Schäden
Verfolgung von Personen
Abwehr großer Gefahr
Blaulicht ohne Horn, nur Warnung
Notsan G
§4 NotSanG -> eigenständige Maßnahme
Dokumentation Inhalt
Strafrecht (StGB)
§223 -> Körperverletzung
§228 -> Einwilligung
§34 -> Rechtfertigender Notstand
§323c -> Unterlassende Hilfeleistung
§ 222 / §229 -> Fahrlässigkeit
§ 203 -> Schweigepflicht
Zivilrecht (BGB)
§630d -> Einwilligung
§630e -> Aufklärung
§630f -> Dokumentation
Zuletzt geändertvor 6 Tagen