Umgang mit Erziehungskonflikten (allgemeines)
-Vorrangiges Ziel im im Umgang mit Erziehungskonflikten ist die SchülerInnen bei der Bewältigung der Probleme zu unterstützen, die dem Fehlverhalten zugrunde liegen. (Gespräch suchen etc.; gibt es Probleme im Umfeld etc.)
-Pädagogische Maßnahmen/Erziehungsmaßnahmen (Gespräch suchen; Klassenrat etc.) haben Vorrang vor förmlichen Ordnungsmaßnahmen (Schulverweis; Klassenwechsel; zeitweiser Ausschluss vom Unterricht)
—>Erziehungsmaßnahmen/Ordnungsmaßnahmen gewährleisten die Erfüllung des Bildungs-und Erziehungsauftrags der Schule und können beteiligte Personen schützen (§49 Hamburger Schulgesetz)
-Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
-Bei Gewaltvorkommen melden sich die Lehrkräfte unmittelbar bei der Schulleitung
Erziehungsmaßnahmen
Erziehungsmaßnahmen sollten das Verhalten und die persönliche Entwicklung von Jugendlichen positiv unterstützen. Zum Beispiel, indem soziale Kompetenzen gestärkt (Klassenrat; Mediationsgespräche) oder Verantwortungsbewusssein/das Lernen aus Fehlern egstärkt wird (SuS räumen den Schulhof auf, beseitigen verursachte Unordnung etc.):
Erziehungsmaßnahmen einschließlich Gesprächen mit Beratungslehrkräften/Sonderpädagogen etc. haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen
Körperliche Züchtigung oder andere entwürdigende Erziehungsmaßnahmen sind verboten.
Angemessenes Verhältnis zwischen Fehlverhalten und Maßnahme
Beispiele für Erziehungsmaßnahmen (§49 HmbSG):
Ermahnung / Absprache
kurzfristiger Ausschluss aus dem Unterricht
Nachholen von Unterricht („Nachsitzen“)
soziale Aufgaben für die Schule (z. B. Aufräumen)
Mediationsverfahren
Teilnahme an Sozial- oder Konflikttraining
Wiedergutmachung von Schäden
Ordnungsmaßnahme
In schwerwiegenden Fällen kann die Klassenkonferenz oder Lehrerkonferenz auch rechtlich bindende Ordnungsmaßnahmen verordnen:
-Diese sollten mit Erziehungsmaßnahmen verknüpft werden, da es nicht nur um Bestrafung geht, sondern auch um persönliche Entwicklung/Erziehung (Bspw.: SuS schlägt Mitschüler = temporärer Ausschluss (Ordnungsmaßnahme) + Entschuldigung bei Mitschüler und Eltern (Erziehungsmaßnahme))
-Für ein Fehlverhalten darf nur eine Ordnungsmaßnahme beschlossen werden
-Jede Maßnahme muss im angemessenen Verhältnis zum Fehlverhalten stehen!
-Gewichtige Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen werden in der Schülerakte dokumentiert
Klassenkonferenz
Die Klassenkonferenz berät über alle für die Zusammenarbeit (Lehrer, SuS, Eltern) relevante Themen inklusive Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen.
Stimmberechtigte Mitglieder in der Klassenkonferenz sind Lehrkräfte, die alle SuS einer Klasse unterrichten, die Schulleitung, die Klassenleitung, Elternvertreter einer Klasse, ab Klasse 4 die beiden KlassensprecherInnen sowie von der Lehrerkonferenz beauftragte Lehrer (Vertrauenslehrer, Beratungslehrer etc.)
Die Klassenkonferenz tagt mindestens zweimal im Schuljahr und die Klassenleitung hat den Vorsitz. Die Sitzung ist nicht öffentlich.
In der Klassenkonferenz kann sich auch auf eine einheitliche Regelung bezogen auf schulalltägliche Dinge geeinigt werden (Handyregelung etc.)
Wenn SuS ni
Mögliche Ordnungsmaßnahmen in der Grundschule
Ausschluss von einer Schulfahrt
Umsetzung in eine Parallelklasse
Überweisung in eine andere Schule mit zumutbarer Entfernung
Mögliche Ordnungsmaßnahmen in Sek1 & Sek 2
Schriftlicher Verweis (offizielle schriftliche Rüge wegen Fehlverhaltens; wird dokumentiert und den Eltern mitgeteilt)
Ausschluss vom Unterricht für 1 bis höchstens 10 Unterrichtstage oder Ausschluss von einer Schulfahrt
Umsetzung in eine Parallelklasse (Versetzung in eine andere Klasse derselben Jahrgangsstufe)
Androhung der Überweisung in eine andere Schule (Warnmaßnahme: bei weiterem Fehlverhalten droht Schulwechsel)
Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss (tatsächlicher Schulwechsel)
Entlassung aus der Schule (schwerste Maßnahme; nur möglich, wenn die Schulpflicht erfüllt ist – z. B. bei schweren Gewaltvorfällen; Schulverhältnis endet)
Anhörung vor Ordnungsmaßnahme
Schüler und Sorgeberechtigte müssen angehört werden
sie dürfen eine Vertrauensperson aus der Schule hinzuziehen
bei schweren Maßnahmen in der Grundschule (Umsetzung in Paralleklasse oder eine andere Schule) ist eine schulpsychologische Stellungnahme verpflichtend
Ordnungsmaßnahmen, über die die Klassenkonferenz entscheidet
Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Schulleiters.
Stimmberechtigte Mitglieder in der Klassenkonferenz sind Lehrkräfte, die alle SuS einer Klasse unterrichten, die Schulleitung, die Klassenleitung, Elternvertreter einer Klasse, ab Klasse 4 die beiden KlassensprecherInnen sowie von der Lehrerkonferenz beauftragte Lehrer (Vertrauenslehrer, Beratungslehrer etc.) —> Elternvertretung bzw. Klassensprecher nehmen nur Teil, wenn die Sorgeberechtigten bzw. ab Klasse 4 der betroffene SuS dies wünscht.
In der Grundschule Vorsitz hat bei folgenden Maßnahmen der Schulleiter)
über den Ausschluss von einer Schulfahrt
In der Sek 1 & 2 (Vorsitz hat bei folgenden Maßnahmen der Schulleiter)
der Schriftliche Verweis (schriftliche Ermahnung)
Ausschluss vom Unterricht bis 10 Tage und Ausschluss von einer Schulfahrt
ob weitergehende Maßnahmen, bei der Lehrerkonferenz beantragt werden
Ordnungsmaßnahmen, über die die Lehrerkonferenz entscheidet
In der Grundschule
Ob die Überweisung in eine andere Klasse beantragt wird (das entschiedet dann aber die Behörde)
In der Sek1 & Sek 2
Androhung der Überweisung in eine andere Schule
Ob die Überweisung in eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss oder die Entlassung aus der Schule nach Ende der Schulpflicht beantragt wird (das entschiedet dann aber die Behörde)
Information der Sorgeberechtigten bei Ordnungsmaßnahmen
Nach der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen sind die Sorgeberechtigten darüber zu informieren
Bei folgenden Ordnungsmaßnahmen können auch die Sorgeberechtigten volljähriger Schüler informiert werden (4-6): Androhung der Überweisung in eine andere Schule/Überweisung in eine andere Schule/Schulentlassung bei Vollendung der Schulpflicht
Bei folgenden Ordnungsmaßnahmen prüft die Behörde das Jugendamt zu informieren (5 und 6): Überweisung in eine andere Schule/Schulentlassung bei Vollendung der Schulpflicht
Bei von SuS begangenen Straftaten informiert die Schulleitung grundsätzlich die Polizei
Beurlaubung durch Schulleiter
In dringenden Fällen (nur so kann ein geordnetes Schulleben gewährleistet werden) hat der Schulleiter die Befugnis bis zur Entscheidung einer Konferenz, einen Schüler vorzeitig bis zu 10 Unterrichtstagen zu beurlauben. Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Halbjahreskonferenzen (Konferenz der Lehrkräfte einer Stufe am Ende des Halbjahres) und Zusammenlegung mehrerer Klassenkonferenzen
Wenn Schüler nicht in festen Klassen, sondern z. B. in Kursen unterrichtet werden (z. B. Oberstufe), übernimmt die Halbjahreskonferenz (Konferenz der Lehrkräfte einer Stufe am Ende des Halbjahres) die Aufgaben der Klassenkonferenz, unter Mitwirkung der Schulstufensprecher:innen.
Bei klassenübergreifenden Angelegenheiten können mehrere Klassenkonferenzen durch Beschluss der Schulkonferenz gemeinsam stattfinden.
Zuletzt geändertvor 6 Tagen