Inventurmethoden
Stichtagsinventur = Bilanzstichtag
ausgeweitete Inventur (10 Tage vor/nach BST)
verlegte Inventur (3 Mo vor - 2 Mo nach BST)
permanente Inventur (mehrmals im GJ)
Bilanzansatz im Anlagevermögen: gWg
-Abzug als Betriebsausgaben in voller Höhe-
≤ 250 €:
Aufwand in GuV
Betriebsausgaben
keine Inventur/Inventar
> 250 € und ≤ 800 €:
vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung
Verzeichnis in der Buchführung
> 800 €:
Aktivierung im AV
Abschreibung auf die ND
Inventur/Inventar
-Sammelpostenmethode-
Aufwand in der GuV
> 250 € und ≤ 1.000€:
Poolbewertung
alle Zugänge im GJ werden einheitlich linear 5 Jahre abgeschrieben
> 1.000 €:
Gesetzesregelung: Aufbewahrungsfristen von Aufnahmelisten & Inventar
10 Jahre, sofern zum Verständnis nötig
§257 Abs. 1 Ziff. 1, Abs. 4 HGB
Schätzungen in der Inventur?
nach mathematisch-statischen Methoden anerkannt
§ 241 Abs. 1 HGB
Verteilung Inventur auf 2 Termine?
möglich, Voraussetzung:
Fortschreibungs- und Rückrechnungsverfahren → § 241 Abs. 3 Nr. 2 HGB
klare Abgrenzung
Erfassung unfertige Erzeugnisse in der Inventur
Zuletzt geändertvor 3 Tagen