Strafrecht
Strafrecht regelt Straftaten und wird vom Staat verfolgt, um Täter zu bestrafen. (Im Strafrecht stehen Sanktionen aufgrund von Fehlverhalten)
Zivilrecht
Zivilrecht regelt Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und dient dazu, Anspürche wie Schadensersatz oder Vertragserfüllung durchzusetzen. (Kaufvertrag)
Unterteilung Strafrecht
Materielles und Formelles
Materielles Strafrecht
Es legt fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Strafen dafür vorgesehen sind (z.B StGB)
Formelles Strafrecht
Es regelt den
Allgemeiner Teil
Im allgemeinen Teil stehen die grundlegenden Regeln des Strafrechts, die für alle Straftaten gelten. Dazu gehören z.B Regeln über Täterschaft und Teilnahme/ Versuch einer Straftat. Diese Regeln gelten unabhängig davon, um welche konkrete Straftat es geht
Besonderer Teil
Im Besonderen Teil werden die einzelnen Straftaten genau beschrieben. Dort steht z.B. was unter Diebstahl, KV etc. verstanden wird und welche Strafe dafür vorgesehen ist.
(konkrete Rechtsnormen mit Sanktionen)
Wieso gibt es eine Einteilung vom StGB?
Die Einteilung sorgt für Übersichtlichkeit und Klarheit im Gesetz. Die allg. Regeln müssen dadurch nicht bei jeder einzelnen Straftat wiederholt werden, sondern gelten automatisch für alle Straftaten im besonderen Teil. Dadurch wird das StGB einfacher aufgebaut und leichter anwendbar.
Gleichheit vor dem Gesetz
5 wichtige Grundsätze des StR
Verbot der Doppelbestrafung
Analogieverbot
Keine Strafe ohne Gesetz
Im Zweifel für de Angeklagten (In dubio pro reo)
Art. 3 GG
alle Menschen müssen vor Gericht vom Staat gleich behandelt werden. Egal welche Herkunft, Religion oder sozialer Status
Art. 103 II GG
Niemand darf für ein und dieselbe Strafe mehrfach vor Gericht gestellt oder bestraft werden
Niemand darf für eine Tat bestraft werden, wenn sie nicht ausdrücklich im Gesetz als Straftat steht
Richter dürfen kein Gesetz auf ähnliche Fälle ausweiten, nur um jemanden bestrafen zu können
Jemand darf nur bestraft werden, wenn die Tat schon vorher im Gesetz als Straftat festgelegt wurde
Im Zweifel für den Angeklagten
Art. 20 III
in dubio pro reo
Wenn nicht eindeutig bewiesen werden kann, dass der Angeklagte eine Straftat begangen hat, muss das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden.
zeitliche Geltung
Unter z. G versteht man, wann ein Strafgesetz angewendet werden darf.
Bsp:
Wenn eine Handlung heute verboten wird, kann jemand nicht bestraft werden, der diese Handlung schon vorher begangen hat.
räumliche Geltung
Unter r. G versteht man, wo ein Strafgesetz angewendet werden darf.
Territorialitätsprinzip
Flaggenrecht
Weltrechtsprinzip
Zuletzt geändertvor 2 Tagen