01.
Aufgabe 1a)
-> Geeignete Schulbildung f.d. Vorbereitungsdienst?
-> §6 LBG NRW “Zugangsvoraussetzungen zu den Laufbahnen”
für den Zugang zu LG1, 2.EA ist laut
§6 Abs.2 Nr.2 LBG NRW
u.a die Fachoberschulreife vorausgesetzt.
B. hat laut SV seine FOR nachgeholt.
entsprechend besitzt B.
nach §6 Abs.2 Nr.2 Nr.a LBG NRW
die erforderliche Schulbildung,
um in den Vorbereitungsdienst eingestellt zu werden.
02.
Aufgabe 1b)
-> Nichtfähigkeit der Ernennung bei Amtsunfähigkeit
nach §11 Abs.1 Nr.3 BeamtStg
-> §45 Abs.1 StGB Verlust d. Amtsfähigkeit
-> §112 Abs.1 StGB - Verbrechen
-> §12 Abs.2 StGB - Vergehen !!!
-> §114 Abs.1 StGB - Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Bezug z. SV: Klärung von Amtsfähigkeit
nach §114 Abs.1 StGB (Tat)
Hinweis auf: §45 Abs.1 StGB
mit Dauer nach §45 ABs.2 StGB
Abgrenzung: §12 Abs.1 + 2 StGB
liegt Vergehen o. Verbrechen vor
Erklärung: Warum keine Ernennung o. Nichtigkeit b. Verbrechen
lt. §11 ABs.1 Nr.3b BeamtStG
03.
Aufgabe 1c)
-> Staatsangehörigkeit
d. Bewerbers nach
§ 7 Abs.1 BeamtStG
Berufung i.d. Beamtenverhältnis nach
§7 Abs.1 Nr.1a-c BeamtStG möglich
Bezug zum SV: Begründung:
Benennung ob Bewerber nun i.d. Beamtenverhältnis berufen werden kann oder nicht.
04.
Aufgabe 1d)
Vorbereitungsdienst nach §14 Abs.3 LBG NRW
BA auf Probe:
reguläre Altersgrenze §15 Abs.1 Nr.2 LVO NRW
Altersgrenze ab GdB50 bzw.
Schwerbehinderung n. §14 Abs.6 S.1 LBG NRW
Vorbereitungsdienst n §14 Bas.3 LBG NRW mögl.
keine Ausnahmetatbestände i.S.d. §14 Abs.4 LBG NRW
BV a. Probe: Altersgrenze n. §15 Abs.1 Nr.2 LVO NRW überschritten (SV), Volle 42J.
Schwerbehinderung: Ausnahme ab GdB50
nach §14 Abs.6 S.1 LBG NRW Anhebung Altersgrenze auf vollendete 45 LJ.
05.
Aufgabe 1e)
Ernennungsurkunde für den Vorbereitungsdienst
(BA auf Widerruf)
Ernennungsurkunde für das Beamtenverhältnis auf Probe
VBD:
Herr XXX
wird mit Wirkunf vom xx.xx.xxxx
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf
zum Stadtsekretärantwärter ernannt.
BaP:
Herr Stadtsekretärantwärter XXX
wird mit Wirkung vom xx.xx.xxx
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe
zum Stadtsekretär ernannt
06.
Arten der Beamtenverhältnisse: (5)
BA auf Widerruf
BA auf Probe
BA auf Zeit
Ba auf Lebenszeit
Ehrenbeamter
07.
Rechtmäßigkeit der
Beförderung nach LVO NRW
und LBG NRW
regelmäß Prbezeit n. §5 Abs.1 S.3 LVO NRW i.V.m.
§13 Abs.1 S.2 LBG NRW läuft
Unzulässigkeit n. §19 Abs.2 S.1 Nr.1 LBG NRW i.V.m.
§7 Abs.2 Nr.1 LVO NRW
1-Jährige Frist n Beendigung d. PZ lt. §19 Abs.2 S.1 Nr.2 LBG NRW i.V.m. §7 Abs.2 LVO NRW
6-monatige ERprobungszeit für höherwertige Dienstposten
gem. §19 Abs.3 S.1 LBG NRW
i.V.m. §7 Abs.4 S.1+S.4 Nr.2 LVO NRW
für LG2, 1 EA NICHT ABSOLVIERT!
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